ABGELTUNGSSTEUER

 

Die Abgeltungssteuer ist zur Zeit in aller Munde. Viele Anleger, Versicherungsnehmer und auch teilweise Berater sind verunsichert und überlegen sich, welches Vorgehen angesichts der Abgeltungssteuer das richtige ist. Finanzinstitute wie Banken und Versicherungen versuchen auf die Abgeltungssteuer (mehr oder weniger) zugeschnittene Produkte an ihre Kunden zu bringen. Dabei unterscheiden sich die Ansätze zum Teil gewaltig. So ist von Fondsgesellschaften und auch von Banken immer wieder der Begriff "Dachfonds" zu hören, wohingegen Versicherungsgesellschaften Rentenversicherungen und Lebensversicherungen anpreisen, um der drohenden Abgeltungssteuer zu entgehen.


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Doch welche Lösungen sind tatsächlich sinnvoll und bei welchen Ansätzen handelt es sich lediglich um eine willkommene Gelegenheit, durch die Abgeltungssteuer, den Verkauf anzukurbeln? Weitere Fragen die sich in diesem Kontext stellen: Wen betrifft die Abgeltungssteuer und in welchem Maße macht sie sich bemerkbar? Gibt es Personen, die nach Einführung Abgeltungssteuer sogar besser gestellt sind, als vor ihrer Einführung? Welche Formen der Geldanlage sind von der Abgeltungssteuer betroffen und bei welchen ändert sich aus steuerlicher Sicht nichts? Zu guter Letzt stellt sich für viele Menschen in Deutschland grundsätzlich immer noch die Frage: Worum handelt es sich bei diesem "Schreckgespenst"? Was genau ist eigentlich die Abgeltungssteuer?I



Abgeltungssteuer ab 2009 - 25% + x
Abgeltungssteuer 2009 | Spezialseite zur Abgeltungsteuer 2009

Ab dem 1. Januar 2009 ist vorgeschrieben, dass alle inländische Banken und Sparkassen auf alle Kapitaleinkünfte ihrer Kunden eine pauschale Steuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abführen. Unter die Kapitaleinkünfte fallen insbesondere Zinsen, Dividenden, Erträge aus Zertifikaten und Fonds sowie Gewinne und Wertsteigerungen aus Wertpapieren. Die Abgeltungssteuer wird von den Banken direkt an das Finanzamt anonym abgeführt (Prinzip der Quellensteuer). Mit diesem Abgeltungssteuer Steuerabzug ist die Einkommensteuer des Steuerpflichtigen für die Kapitaleinkünfte abgegolten.

 

Das Ziel dieser Maßnahme war es, im internationalen Vergleich einen wettbewerbsfähigen Steuersatz auf Kapitaleinkünfte zu bekommen. Anlegergelder sollten in Deutschland gehalten oder sogar bislang im Ausland liegendes Kapital wieder zurückgeholt werden. Auf den ersten Blick betrachtet wirkt die neue Abgeltungssteuer 2009 deshalb zunächst positiv. Außerdem wird das sehr komplizierte und fehlerträchtige Formular zur Erklärung der Kapitalerträge nicht mehr benötigt. Auf den zweiten Blick wird jedoch klar, dass nicht alle Konsequenzen der Abgeltungssteuer positiv sind.



 

Abgeltungssteuer 2009 - Die Konsequenzen

Alle Steuerpflichtigen mit einen Steuersatz von weniger als 25 Prozent, können sich über ihre Einkommensteuererklärung die Differenz zum tatsächlichen Steuersatz vom Finanzamt erstatten lassen. Für alle anderen (also mit einem Steuersatz größer oder gleich 25% ist die Besteuerung der Kapitaleinkünfte damit abgegolten. Damit gilt: Je höher der persönliche Steuersatz ist, desto größer wird die Steuerersparnis sein. Ein zusätzlicher Effekt verstärkt diese Wirkung: Weil die Kapitalerträge nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden müssen, werden sie nicht mehr zu den ürigen Einkünften hinzuaddiert und führen deshalb nicht mehr zu einem steigenden Steuersatz durch den progressiven Einkommensteuertarif.

Es gibt jedoch auch einen Nachteil für Anleger mit hoher Steuerlast: Mit der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 wird auch gleichzeitig die heute nur halbe Steuerpflicht von Dividendenerträgen (Das sogenannte Halbeinkünfteverfahren) entfallen.

 

 

Abgeltungssteuer 2009 - Die Spekulationsfrist wird abgeschafft

Weitaus bedeutsamer im Rahmen der Einführung der Abgeltungssteuer ist die Abschaffung der Spekulationsfrist, die bislang 12 Monate betrug. Für ab dem Jahr 2009 erworbene Wertpapiere ist jeder Wertzuwachs steuerpflichtig. Realisierte Wertverluste können mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften, jedoch nicht mit anderen steuerpflichtigen Einkünften verrechnet werden. Dies bedeutet insbesondere für den langfristig orientierten, an seine Altersvorsorge denkenden Anleger einen massiven Renditeverlust.

 




 

Abgeltungsteuer 2009 - Folgen der Abschaffung der Spekulationsfrist

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat zahlreiche Simulationsrechnungen zu den Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf die langfristige Aktienanlage erstellt. Hierzu wurde ein 20-jähriger Prognosezeitraum betrachtet. Das Ergebnis: Am "besten" stellt sich der Anleger, der ein erworbenes Wertpapier 20 Jahre liegen lässt und dann erst verkauft. Er verliert "nur" 30% im Vergleich zur bisherigen Regelung vor der Abgeltungssteuer. Ein sehr aktiver Anleger, der keine "buy and hold" - Strategie verfolgt, sondern statt dessen seine Altersvorsorge aktiv managt und jährlich sein Depot umschichtet, macht schon bis zu 50% Verlust. Wird dann noch berücksichtigt, dass die Inflation auch immer einen Teil der Rendite vernichtet, so bleiben dem Anleger mit der Einführung der Abgeltungssteuer oft weniger als 20% realer Wertzuwachs - und das nach 20 Jahren der Geldanlage.

 

 

Abgeltungssteuer 2009 und die Altersvorsorge

Das Ergebnis ist erschreckend, besonders vor dem Hintergrund, dass die private Altersvorsorge häufig in niedrig verzinste Anlagen fließt. Der demographische Wandel erfordert nämlich das sich die heute jüngere Generation eine erhebliche Summe für die Altersvorsorge anspart. Um dieses Ziel erreichen zu können, müsste diese Generation sehr viel stärker in zwar riskantere, dafür aber langfristig deutlich ertragreichere Aktienanlagen oder Fondsanlagen investieren. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer 2009 und die Abschaffung der Spekulationsfrist auf langfristige Veräußerungsgewinne werden alle Appelle der Regierung zur privaten und eigenverantwortlichen Altersvorsorge hierdurch ad absurdum geführt.

 

 

Abgeltungssteuer - Fazit zur Abgeltungssteuer

Lassen Sie sich vom "Schreckgespenst Abgeltungssteuer" nicht verunsichern. Die Abgeltungssteuer hat zwar tatsächlich vehemente Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personenkreise und Formen der Geldanlage. Es wäre jedoch verkehrt, überhastet Entscheidungen zu treffen, ohne sich über die Konsequenzen und die genauen Auswirkungen Ihrer individuellen Situation im Klaren zu sein.

 

 

Abgeltungssteuer vor dem aktuellen Marktumfeld

Natürlich trägt besonders das aktuelle Kapitalmarktumfeld zugegebenermaßen entscheidend zur derzeitigen Verunsicherung bei und erschwert die frühzeitige Positionierung. Angesichts der Turbulenzen an den Aktienbörsen, den permanenten Hiobsbotschaften aus dem Finanzsektor, der drohenden Rezession in den USA, der Hypothekenkrise, der politischen Unruhen und des Karussells an den Rohstoffmärkten, ist man geneigt, sämtliche Entscheidungen in Bezug auf die Abgeltungssteuer auf das Jahresende zu verlagern - in der Hoffnung, zu jenem Zeitpunkt ein beruhigteres Marktumfeld vorzufinden.

 

 

Abgeltungssteuer - Nicht alles in letzter Minute erledigen

Dies ist grundsätzlich nicht verkehrt. Jedoch sollten vorab bereits einige Vorkehrungen getroffen werden, um nicht in die Bredouille zu gelangen, alles in letzter Minute erledigen zu müssen. So ist es bspw. sinnvoll, sich bereits jetzt Gedanken zu einem Zweitdepot zu machen, um die Trennung Ihrer VOR 2009 erworbenen Anlagen von denen NACH 2009 zu trennen. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben oder Anregungen benötigen, wenden Sie sich bitte einfach an uns.

 

 

Abgeltungssteuer - Langfristige Betrachtung immer empfehlenswert

Außerdem sollten Sie sich auch in einem solch hektischen Markttreiben darüber im Klaren sein, dass Kapitalaufbau und Geldanlage in der Regel langfristigen Charakter haben (sollten). Und langfristig ist es erwiesen, dass der Zeitpunkt des Erwerbs von Fonds oder Aktien immer nachrangig war. Fest steht, dass langfristig betrachtet die Aktie und damit auch das Fondsinvestment die renditeträchtigste Anlageform bleibt - zumindest rückblickend betrachtet. Eine Garantie für die Zukunft kann selbstverständlich niemand geben - mit oder ohne Abgeltungssteuer.