Abgeltungssteuer und Aktien

 

 

Abgeltungssteuer Fragen

 

 

Sind Aktien die großen Verlierer der Abgeltungssteuer?


 

Wenn man sich vor Augen führt, dass die Aktien nach der neuen Abgeltungssteuer als die großen Verlierer deklariert werden, ist dies schon bedenklich. Aber leider ist es erwiesen, dass die Aktien nach der Abgeltungssteuer ihre gesamten Privilegien abgeben müssen.

 

Die eigentlichen Verlierer sind jedoch die Aktionäre, denn bis dato waren sämtliche Kursgewinne steuerfrei. Dies traf natürlich auch erst dann ein, wenn die Aktien mindestens 12 Monate behalten wurden und nicht vorher abgestoßen worden sind. Ab dem 1. Januar 2009 wird sich gerade diesbezüglich einiges ändern. Ab dem Datum fällt die Bevorzugung weg und weiterhin können die Aktionäre ihre Kosten wie etwa Fahrtkosten, Depotgebühren und sämtliche Verkaufsspesen nicht mehr absetzen. Auch sind in der Zukunft alle Dividenden vollends zu versteuern.





 

Abgeltungssteuer - Bringt sie Vorteile in Bezug auf Aktien?

 

Was hier als Vorteil ist, ist vor allem aber der Punkt, dass auch in Zukunft die Ausschüttungen besser gestellt werden. Deutlich wird dies besonders, wenn man die Firmengewinne vom Unternehmen selbst bis zum Aktionär verfolgt. Die Firmen bezahlen seit genau diesem Jahr ja weniger Steuern auf ihren Gewinn, das bedeutet wiederum, dass mehr Geld bei den Anlegern landen wird. Dies ist doch ein sehr positiver Aspekt. Nach einer Hochrechnung einer führenden Anwaltskanzlei bekommt somit der Anleger im nächsten Jahr immerhin von 100 Euro Ausschüttung und nach Abzug aller Steuern circa 51,50 Euro heraus. Im Gegensatz zum Vorjahr sind das genau 4,50 Euro mehr.

 

Abgeltungssteuer - weitere Vorteile

 

Bei der Abgeltungssteuer ergeben sich noch zwei weitere Vorteile für den Aktionär. Zuerst sollte man hier erwähnen, dass die Aktionäre in der Lage sind, ihre Aktien jederzeit verkaufen zu können, wenn sie es für einen günstigen Zeitpunkt erachten. Sie brauchen auch keine Gründe mehr, um abzuwarten und dadurch vielleicht eine gute Chance zum Verkauf verstreichen lassen. Die zweite Chance hier zu sparen ist ebenfalls einfach, denn es müssen bei der Steuerklärung keine Erträge mehr angegeben werden. Dies geschieht automatisch über die Bank, die dem Fiskus selbstständig die Steuer zuführt, somit ist auch Detektei Steuerpflicht abgegolten.

 

Abgeltungssteuer lässt Aktionäre alt aussehen

 

Dies trifft für alle Aktionäre zu, weil die Kursgewinne auch noch nach einem Jahr versteuert werden müssen. Hier kommt es nicht selten zu einer zusätzlichen Belastung von mehreren Tausend Euro. Letztendlich kamen viele private Anleger zu dem Schluss, ihre Aktien länger zu behalten, damit sie dann sämtliche Kursgewinne einstreichen zu können. Damit ist nun Schluss. Aber diese Tatsache sollte trotzdem viele Anleger nicht davon abhalten, auch in der Zukunft Aktien zu erwerben. Ein führender Experte für Finanzwesen vom VZ-Vermögenszentrum äußerte sich dahingehend vielmehr dazu, dass auch wenn die Aktien ihren sogenannten Steuervorteil einbüßen sollten, sind die Aktien auch weiterhin die Anlageklasse, die sie am meisten rentieren wird.

 

Abgeltungssteuer - "Deadline"

 

Aber in diesem Jahr können die Anleger noch genau bis in den Dezember hinein von der alten Regelung profitieren. Kaufen die Anleger noch 2008, müssen zwar in 2009 schon Dividenden mit einem Satz der Abgeltungssteuer mit 35 % versteuern, können aber gewiss sein, dass die Gewinne aller Aktien steuerfrei bleiben. Das Gleiche trifft auch auf die Fonds zu, auch wenn diese erst in vielen Jahren verkauft werden sollten.

 

Abgeltungssteuer - Banken gehen offensiv in die Werbung

 

Aufgrund dieser Regelung gehen nun seit einiger Zeit sehr viele führende Banken in Deutschland in die Werbeoffensive. Der Slogan lautet ganz einfach, dass die Anleger jetzt ihre Depots umschichten sollen und dann viele Jahre lang von den steuerfreien Kursgewinnen profitieren können. Hierzu muss man sagen, dass dies völlig richtig ist, nur die Anleger sollten schon informiert werden, wie sie die Umschichtung vornehmen können. Die gemachten Vorschläge von einigen Banken sind schon teilweise als belustigend empfunden worden. Manche raten hier zu einem Aktienkauf auf Raten, der dann erst in 2009 langsam abgezahlt werden soll. Andere Banken wiederum, die Lebensversicherungen alle zu kündigen. Experten der Vermögensverwaltung raten hier dringend von ab, denn diese Vorschläge sind unseriös, weil sie viel zu riskant und auch total überteuert sind. Gerade nach einer Kündigung einer Lebensversicherung wird in den ersten Jahren so gut wie kein Geld zurückfließen.

 

Abgeltungssteuer - Wozu raten Experten?

 

Die Experten raten hier sehr bestimmt, die schon vorhandenen Aktien durch die entsprechenden Fonds auszutauschen, denn die sind immer risikoärmer. Denn bei Fonds ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass man schnell verkaufen muss, weil sie permanent schlecht gehen. Ein Vorteil kann man bei den umstrukturierten Fonds ebenfalls deutlich erkennen, denn man erzielt hier als Anleger Gewinne über einen sehr langen Zeitraum. Die Einzelaktien sind auch nicht empfehlenswert, weil gerade Unternehmen zur Erhöhung der Kapitalertrage oftmals neue Aktien herausgeben, die aber wieder steuerpflichtig sind. Ist die Aktie aber in einen Fonds eingeschlossen, ist die Regelung hinfällig.

 

Abgeltungssteuer - ETFs werden von Anlegern oft bevorzugt

 

Die sogenannten Indexfonds sind nach Meinung von führenden Finanzexperten den viel zu überteuerten Aktienfonds vorzuziehen. Die Experten begründen dies mit der Angabe, dass die ihren Index wie den DAX nachbauen. Aber die Finanzexperten warnen auch weiterhin vor den Dachfonds, die momentan im Mittelpunkt der Werbeoffensive stehen. Begründet wird die Warnung mit der Aussage, dass auch deren Manager eine steuerfreie Depotumschichtung vornehmen können. Die hier entstehenden Kosten werden sämtlichen Steuervorteil aufbrauchen.

 

Die Anleger werden weiterhin gewarnt, sich nicht von der durchaus attraktiven Übergangsregel beeindrucken lassen und dann mehr Aktien zu kaufen. Man sollte nie mehr Aktien kaufen, wie man auch braucht. Allerdings besteht die Möglichkeit, den Anteil an Aktien in diesem anzuheben und im nächsten Jahr wieder weniger Risiko zu gehen, indem Anleihen gekauft werden sollten.





 

Abgeltungssteuer - Gründung einer Vermögensverwaltung für Anleger

 

Sehr wohlhabenden Anlegern wird von der Anwaltschaft geraten, eine Vermögensverwaltung in Form einer GmbH zu gründen. Hier werden dann 95 % der sogenannten Veräußerungsgewinne steuerfrei sein. Weiterhin kann dargelegt werden, dass erst die Ausschüttung einer solchen GmbH mit 25 % besteuert wird. Also liegt der Vorteil ganz eindeutig darin, dass das Geld dann in der dazwischenliegenden Zeit mehr Ertrag erwirtschaften kann. Es lohnt sich also in jedem Fall dann eine Vermögensverwaltung zu gründen, wenn das Geld langfristig in dieser verbleibt. Nun muss man aber sagen, dass die Variante schon als sehr kostspielig bezeichnet werden kann, denn die Gesellschaft braucht einen Jahresabschluss und ebenso eine Steuerklärung. So wird auch empfohlen, erst ab einem Volumen von mehr als 500 tausend Euro und einer langjährige Anlage in die GmbH zu investieren. Je öfter Umschichtungen stattfinden, umso so mehr lohnt sich diese Variante einer GmbH, jedoch kann es passieren, dass die Regelung noch durch den Bund abgeschafft werden kann. Deshalb sollten Anleger das Jahressteueränderungsgesetz beachten.




 

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