Abgeltungssteuer und Anleihen

Es ist momentan sehr deutlich festzustellen, dass die kommende Abgeltungssteuer bei der Mehrzahl der Anbieter schon ein regelrechtes Negativimage angenommen hat. Wieso dieses Phänomen aufgetreten ist, kann man nicht deutlich sagen, denn eigentlich ist dies nicht in jedem Fall begründet. Eigentlich ist die Abgeltungssteuer eine positive Sache, denn sie erleichtert in vielen Fällen die Arbeit bei der anfallenden Steuererklärung. Dies sollte doch eher positiv gewertet werden. Des Weiteren kann man die Zinsprodukte und die jeweiligen Anlagen als eindeutigen und ganz klaren Gewinner hierbei betrachten.
Ab Januar 2009 werden die Zinsen statt mit einem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 % eben nur noch mit einem 25 prozentigen Abzug belastet werden. Besonders interessant ist diese Neuregelung für die ledigen Bürger des Landes. Bei dieser Personengruppe muss das Einkommen von mehr als 15 tausend Euro deklarierbar sein. Bei Verheirateten liegt der Betrag bei 30 tausend Euro. Hat wiederum eine Person Zinsseinnahmen von immerhin 5 tausend Euro erreicht und ebenso seinen sogenannten Sparer-Freibetrag wiederum schon ausgeschöpft, so kann er durch die Neuregelung immerhin bis zu 1000 Euro an Steuern einsparen.
Viele Besitzer von Tagesgeldkonten, Sparbriefen von Banken, Anleihen und Pfandbriefen können sich in diesen Zeiten freuen, wenn deren erreichter Kurs über die 100 liegen wird. Nun muss man aber auch erwähnen, dass es hier Verlierer gibt, die immens unter der neuen Besteuerung von den sogenannten Kursgewinnen zu leiden haben. Führende Steuerexperten des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken bringen hier unter anderem an, dass steueroptimierte Rentenfonds auch zukünftig keine großen Vorteile mehr gegenüber den herkömmlichen Rentenfonds bieten. Das begründet sich folgendermaßen, denn die Erträge bestehen hier nur aus dem Kursgewinn. Auch wer niedrig verzinste Anleihen besitzt, die unter 100 notiert sind, kann sicher gehen, dass die meiste Rendite nicht über den Zinskupon erzielt wird, sonders aus regelmäßigen Kursgewinnen. Allerdings müssen diese dann in der Zukunft mit dem Fiskus geteilt werden.
Wer schlau ist, wird noch in diesem Jahr in dieser Sache sehr aktiv und sichert sich dementsprechend einige Zinsmodelle, die sich für die Zukunft als steuereinsparend erweisen werden. Die steueroptimierten Rentenfonds zum Beispiel sind auch in Zukunft steuerfrei, wenn diese bis zum Jahresende gekauft werden. Bankexperten warnen jedoch vor einer gewissen Euphorie, denn dies gilt nur, wenn hier keine Erträge ausgeschüttet werden, sondern eine Ansammlung stattfindet.
Hier können bis zu 3 ½ Prozent im Jahr nach Gebühren möglich werden, was auch mit einer herkömmlichen Anleihe nicht erzielt werden kann, denn hierzu müsste man schon eine Rendite von immerhin 4,8 Prozent besitzen. Aber der eigentlich entscheidende Vorteil von Fonds ist mit großer Sicherheit die Tatsache, dass sie endlos laufen. Bei der Anleihe sieht es schon wieder ganz anders aus, denn ihr ist eine feste Laufzeit vorgeschrieben.
Eine weitere interessante Variante für zukünftige Anleger sind die niedrigverzinsten Anleihen. Wenn der Kauf ebenso noch in diesem Jahre vorgenommen wird, bleiben deren Kursgewinne auch für die Zukunft steuerfrei. Man kann auch ganz deutlich feststellen, dass der Kursgewinn bei gleichbleibender Rendite höher ausfallen wird als der jährlich ausgezahlte Zins im Jahr und dies ist sehr lohnend für die Anleger. Hat man beispielsweise einen Pfandbrief mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einen Zinskupon von 2,1 % gekauft, wird man im kommenden Jahr 3,66 % nach Steuern erzielen. Dies gilt aber nur, wenn die Anleihen bis zu Ende der Laufzeit behalten werden. Die Anleger, welche sich für ein sogenanntes Konkurrenzpapier mit einem sehr deutlich höheren Kupon von 3,875 entscheiden werden, müssen aber mit erheblich weniger Prozent nach Steuern rechnen müssen. In diesem speziellen Fall geht es hier um genau 3,45 Prozent nach Steuern.
Wenn man hier über besonders steuerlich lukrative, also gewinnbringende Staatsanleihen für die Anlieger spricht, ist in der Regel immer die ausländische Staatsanleihe gemeint. Besonders gewinnbringend sind in diesen Fällen die Staatsanleihen aus den Ländern Marokko, Portugal und aus der Türkei. Ebenfalls werden die besonders lukrativen Staatsanleihen aus Argentinien und die Staatsanleihen aus Uruguay. Das ist auch sehr einfach zu erklären, denn hier greift das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. In dem Doppelbesteuerungsabkommen mit diesen aufgeführten Ländern wurde also geregelt, dass ein Käufer aus Deutschland der Staatsanleihen, eine sogenannte fiktive Quellensteuer abziehen kann. Das bedeutet also, nach dem Kauf der Staatsanleihe kann der deutsche Käufer eine Quellensteuer zwischen 10 – 20 Prozent von seiner eigenen Steuerlast abziehen. Das Fiktiv hat hier eine ganz besondere Bedeutung, denn die angeführte Quellensteuer wird in dem Fall zwar angerechnet, aber in diesen speziellen Ländern aber gar nicht erhoben. Hierbei handelt es sich im eigentlichen Sinn um eine ehemalige Wirtschaftförderung dieser Länder durch den Bund.
Sehr gut sind portugiesische Papiere für den Kauf, da Portugal ein Euro-Mitglied ist und kein Risiko darstellt. Hierbei sollte aber jährlich geklärt werden, ob die fiktive Quellensteuer weiter besteht. Dieses Modell besteht auch bei Käufen ab 2009.
Einnahmen aus Zerobonds sind weiterhin steuerfrei, wenn der Gewinn mit den Verlusten bis 2008 verrechnet wurde. Diese Verrechnung kann bis 2013 vorgenommen werden. Daher wird bei der momentanen Krise besonders interessant, Kursverluste, die in der Spekulationsfrist von 12 Monaten liegen, noch in diesem Jahr zu realisieren.
Es auch durchaus zu empfehlen, 2008 noch Anleihen zu kaufen, denn dann heißt es aber auch darauf zu achten, dass die 2009 noch Zinsen ausschütten. Die besonders zu empfehlenden Anleihen beinhalten sehr hohe Stückzinsen und diese Stückzinsen können durchaus noch im Jahr 2008 zusätzlich abgesetzt werden.
In 2009 werden die anfallenden Zinsen mit einem Satz von 25 Prozent versteuert. So ist auch klar, dass der größte Vorteil der Papiere, welche im Dezember gekauft werden, darin liegt, dass im Januar Zinsen fällig werden.
ABGELTUNGSSTEUER UND ANLEIHEN - FAQ