Abgeltungssteuer - Folgen ab dem 01.01.2009

Bei dem Wort Abgeltungssteuer stehen vielen die Haare zu Berge, denn es ist in diesem Jahr in aller Munde. Die Verbraucher sind noch immer verunsichert und die Verkaufsspezialisten von Banken und Fondsgesellschaften schüren diese Unsicherheit oft noch mehr, weil sie die Kunden nicht richtig beraten, sondern nur ihre Produkte an den Mann bringen wollen. Deshalb wissen viele Anleger immer noch nicht, was sie nun mit ihren bestehenden Geldanlagen machen sollen: Umschichten, um der Abgeltungssteuer zu entgehen, etwas ganz Neues beginnen oder gar das Geld ins Ausland bringen?
Die meisten Kunden stecken den Kopf in den Sand, weil sie nicht wissen, ob und wie sie auf die Abgeltungssteuer reagieren sollen. Sie sind oftmals nicht richtig informiert. Fast jeder weiß zwar, dass ab dem 01. Januar 2009 die Einführung der Abgeltungssteuer bevorsteht, jedoch meinen ca. 20 Prozent der Bevölkerung, dass die Abgeltungssteuer ihr Anlageverhalten nicht ändern wird. Wer sich jetzt aber nicht richtig informiert, kann eine Menge Geld an den Staat verlieren.
Steuerberater warnen vor zu viel Gleichgültigkeit und empfehlen den Bürgern, sich besser umfassend zu informieren und noch bis Ende des Jahres zu reagieren. Wer eines oder mehrere Depots besitzt, sollte diese darauf überprüfen, ob sie steuerfreundlich sind und gegebenenfalls noch in diesem Jahr Änderungen und Umschichtungen des Vermögens vornehmen. Da ab Januar die Abgeltungssteuer eingeführt wird, wird ein künftiges Umschichten teuer. Die Anleger müssen dies mit einem Viertel ihrer Rendite bezahlen. Besser jetzt handeln, damit das Geld über Jahre in Ruhe arbeiten kann.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer müssen 25 Prozent der Kursgewinne aus Anlagen an den Fiskus abgeführt werden. Hinzu kommen noch insgesamt 3 Prozent Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die Abgeltungssteuer gilt für alle Wertpapiere und Anlagen, die ab dem 01. Januar 2009 gekauft werden. Für alte Anlagen aus den Jahren davor gilt weiterhin die alte Besteuerung. Einzige Ausnahme hierbei sind Zertifikate. Die Arbeit erledigt die Bank selbständig, das heißt, wenn Aktien verkauft oder Konten aufgelöst werden, führt die Bank automatisch die Abgeltungssteuer und sofern der Kunde seine Konfession angegeben hat, auch die Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Der Anleger muss hierzu keine Angaben mehr in der Steuererklärung machen.
Die Einführung der Abgeltungssteuer ist im Grunde mit einer Steuererhöhung gleichzusetzen. Auch wenn die Politiker argumentieren, dass sie die Steuer deshalb einführen, um das Ganze zu vereinheitlichen. Dabei kommen gerade Geringverdiener schlecht weg, denn sie haben bisher deutlich weniger Steuer zahlen müssen. Selbst Großverdiener, die einen Höchststeuersatz von 42 Prozent haben, zahlten bisher maximal 21 Prozent Steuern auf ihre Kapitalerträge. Und Dividenden wurden bisher nur zur Hälfte angerechnet, was sich dann in Zukunft auch ändern wird. Andere Länder haben zwar auch eine Steuer auf Kapitalerträge, diese liegt jedoch bei 15 Prozent, also deutlich weniger als die deutsche Abgeltungssteuer. Bisher hat der Fiskus auch im Durchschnitt 15 Prozent Steuern auf Kapitalerträge kassiert, künftig werden es pro Anleger 10 Prozent mehr sein. Eine bittere Pille für alle Sparer.
Geringverdiener, die mit ihrem Steuersatz bei 25 Prozent und weniger liegen, werden hierbei die großen Verlierer sein, wenn die Abgeltungssteuer eingeführt wird. Bei diesen Geringverdienern handelt es sich oft auch um Rentner, die ihr erspartes Geld auf Tagesgeldkonten oder in Wertpapiere anlegen. Sie zahlen künftig in der Regel zu viele Steuern, die sie sich zwar theoretisch über die jährliche Steuererklärung wiederholen könnten, dies aber meist nicht tun, weil sie sich selbst zu wenig mit der Steuererklärung auskennen, sich andererseits aber auch keinen Steuerberater leisten können oder wollen.
Verbraucherverbände appellieren deshalb an die Sparer, bereits in diesem Jahr ihre Anlagen zu überprüfen und zu schauen, wie sie möglichst steuergünstig wegkommen. Das bedeutet zum Beispiel, die Depots umzuschichten und auf steuergünstigere Fonds umzusteigen. Denn es ist zwar richtig, dass Fonds und Aktien künftig sehr stark von der Abgeltungssteuer betroffen sein werden, jedoch gibt es bei den Fonds durchaus Unterschiede. Deshalb ist es ratsam, sich über die unterschiedlichen Fonds genauer zu informieren, um dann eine geeignete Lösung zu finden.
Was Anlageschützern ein Dorn im Auge ist, ist die Tatsache, dass Anlageprodukte, die geringe Renditen und dafür hohe Kosten aufzuweisen haben, von der Abgeltungssteuer begünstigt werden. Dazu gehören zum Beispiel Lebensversicherungen, festverzinsliche Wertpapiere oder auch Misch- und Dachfonds. Diese Produkte sind von den Leistungen her nicht gerade gut und verstärken das ohnehin konservative Sparverhalten der meisten Verbraucher. Da solche Produkte mindestens 2 Prozent weniger Rendite bieten als andere Anlageformen, verzichten die Verbraucher auf lange Sicht auf eine Menge Geld. Wer jetzt seine Anlagen genauer unter die Lupe nimmt, sollte nicht nur auf die Steuern achten, sondern auch auf die Gewinnquote des jeweiligen Produkts. Sehr oft versuchen Verkäufer jetzt nämlich, die Produkte an den Mann zu bringen, die zwar hohe Steuerersparnis versprechen, aber auch wenig Gewinn abwerfen.
Abgeltungssteuer sparen - Fragen und Antworten