Schließung von Fonds
Schließung von Fonds ist schlecht für Steuerzahler
Wenn die Abgeltungssteuer kommt, müssen Anleger bei der Schließung eines Fonds draufzahlen. Anleger blicken mit Schrecken dem Verkauf von Fondsgesellschaften entgegen. Wird eine Fondgesellschaft an einen anderen Eigentümer übergeben, welcher bereits ähnliche oder gleiche Anlageformen in seinem Angebot hat, ist es nicht auszuschließen, dass diese Fonds von dem neuen Eigentümer geschlossen werden. Geschieht so etwas nach dem 01.01.2009, geht den Anlegern damit auch die Steuerfreiheit verloren, auf die sie vorher noch spekuliert haben.
Eine Fondsschließung ist nach steuerlichem Recht gleichbedeutend mit der Rückgabe von Fondsanteilen. Zwar werden die Anleger nicht sofort zur Steuerzahlung herangezogen, wenn das Geld in andere Fonds umgeschichtet wird. Spätestens jedoch, wenn der Anleger das in den neuen Fonds investierte Geld wieder entnimmt, wird die Abgeltungssteuer fällig. Somit können Anleger künftig nur darauf hoffen, dass die Fonds bei einer Übernahme nicht geschlossen, sondern von dem neuen Eigentümer weitergeführt werden.