Abgeltungssteuer bei Aktien in 2024

Besteuerung von Aktien mit der Abgeltungssteuer

Besteuerung von Aktien mit der Abgeltungssteuer
Besteuerung von Aktien mit der Abgeltungssteuer – Welche Steuer fällt bei Aktien an?

Aktien-Anleger gelten als die großen Verlierer der Abgeltungssteuer. Denn Aktien-Investments verloren mit Einführung der Abgeltungssteuer ihre gesamten Privilegien.

Die eigentlichen Verlierer sind damit die Aktionäre, denn bis Ende 2008 waren sämtliche Kursgewinne steuerfrei.

Dies traf natürlich auch erst dann zu, wenn die Aktien mindestens 12 Monate im Depot gehalten und nicht vorher abgestoßen wurden.

Seit dem 01. Januar 2009 entfiel das Steuerprivileg für Aktien. Aktionäre können außerdem ihre Kosten wie etwa Fahrtkosten, Depotgebühren und sämtliche Verkaufsspesen nicht mehr absetzen.

Abgeltungssteuer bei Dividenden

Auch sind nun alle Dividenden vollends zu versteuern. Durch den Wegfall der Steuerfreiheit nach 12 Monaten Haltedauer müssen Kursgewinne also auch bei längerer Haltedauer über 1 Jahr versteuert werden. Hier kommt es für viele Anleger nicht selten zu einer zusätzlichen Belastung von mehreren Tausend Euro im Vergleich zum alten Steuerrecht.

Denn viele private Anleger kamen früher zu dem Schluss, ihre Aktien länger zu behalten, damit sie dann sämtliche Kursgewinne steuerfrei einnehmen können.

Jedoch sollte diese Tatsache Anleger trotzdem nicht davon abhalten, auch in den nächsten Jahren Aktien zu erwerben. Führende Finanzexperten äußerten sich dahingehend, dass auch wenn die Aktienanlage ihren sogenannten Steuervorteil eingebüßt hat, Aktien auch weiterhin zu den Anlageklassen gehören, welche die höchsten Erträge generieren.

Abgeltungssteuer fällt bei Aktien-Verkäufen an

Zwar fällt auch bei Aktien Verkäufen nun Abgeltungssteuer an, jedoch bleibt der Vorteil, dass die Ausschüttungen besser gestellt werden. Deutlich wird dies besonders, wenn man die Firmengewinne vom Unternehmen selbst als Aktionär verfolgt.

Unternehmen bezahlen seit 2009 weniger Steuern auf ihren Gewinn, was wiederum bedeutet, dass mehr Geld bei den Aktionären und Anlegern in Form von Ausschüttungen bleibt. Nach einer Hochrechnung einer führenden Anwaltskanzlei bekommen Anleger seit der Einführung der Abgeltungssteuer in 2009 durchschnittlich bei 100 Euro Ausschüttung und nach Abzug aller Steuern circa 51,50 Euro heraus. Im Gegensatz zum Vorjahr sind das genau 4,50 Euro und damit knapp 10% mehr.

Abgeltungssteuer bei Aktien – Es gibt auch Vorteile

Durch die Abgeltungssteuer ergeben sich noch zwei weitere Vorteile für Aktionäre. Zunächst haben Aktionäre nun eine größere Flexibilität, das bedeutet, Aktionäre in der Lage sind, ihre Aktien jederzeit verkaufen zu können, wenn sie es für einen günstigen Zeitpunkt erachten.

Sie brauchen nun nicht mehr abzuwarten, um die 1-jährige Haltedauer zu erreichen und dadurch vielleicht eine gute Chance zum Verkauf verstreichen lassen. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei der Steuerklärung keine Erträge mehr angegeben werden müssen.

Dies geschieht automatisch über die Bank, die dem Fiskus selbstständig die Steuer zuführt. Damit ist die Steuerpflicht abgegolten.

Werbemaßnamen und Marketing führten in 2008 zu kuriosen Empfehlungen

Da Anleger bis Ende 2008 vom alten Steuerrecht profitierten, rieten Anlageberater zu einem starken Aktienkauf. Kauften Anleger noch in 2008, mussten zwar in 2009 schon Dividenden mit einem Satz der Abgeltungssteuer mit 35 % versteuern werden, jedoch konnten sämtliche Gewinne aus dem Aktienverkauf steuerfrei bleiben.

Das Gleiche traf auch auf Fonds zu, auch wenn diese erst in vielen Jahren verkauft werden sollten. Aufgrund dieser Regelung gingen viele führende Banken in Deutschland in die Werbeoffensive.

Der Slogan lautete, dass alle Anleger ihre Depots umschichten sollten und dann viele Jahre lang von den steuerfreien Kursgewinnen profitieren konnten. Dies war zwar grundsätzlich keine falsche Aussage, jedoch wurden die Kunden nicht umfassend darüber informiert, wie sie die Umschichtung vornehmen sollten.

Es ging aber auch so weit, dass viele Bankberater ihren Kunden zu einem Aktienkauf auf Raten rieten, der dann erst in 2009 langsam abgezahlt werden sollte. Andere Banken wiederum, empfahlen, Lebensversicherungen zu kündigen, um mit dem freien Kapital Aktien- und Fondskäufe zu tätigen.

Experten der Vermögensverwaltung rieten auch damals dringend von einem solchen Vorgehen ab, denn diese Vorschläge waren unseriös, da sie viel zu riskant und die beworbenen Fonds teilweise völlig überteuert waren.

Gerade nach einer Kündigung einer Lebensversicherung fließt in den ersten Jahren so gut wie kein Geld zurück.

Abgeltungssteuer für Aktien-Verkäufe – Umschichtungen in Fonds?

Bankberater rieten in 2008 verstärkt dazu, vorhandene Aktien durch Fonds auszutauschen, mit der Begründung, diese seien immer risikoärmer, da bei Fonds die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlustes sehr unwahrscheinlich sei bzw. unwahrscheinlicher als bei Aktien.

Dies war grundsätzlich eine richtige Aussage, jedoch wurde fast nie erwähnt, dass Fonds immer höhere / hohe Kosten beinhalten, so dass dadurch die Rendite teilweise deutlich geschmälert wird.

Des Weiteren wurden von den Vermögensberatern vorgebracht, dass Einzelaktien nicht empfehlenswert seien, weil gerade Unternehmen zur Erhöhung der Kapitalertrage oftmals neue Aktien herausgeben, die aber wieder steuerpflichtig sind. Ist die Aktie aber in einen Fonds eingeschlossen, ist die Regelung hinfällig. Auch solche Aussagen sind mit Vorsicht zu genießen.

Warum werden ETFs wegen der Abgeltungssteuer von Anlegern oft bevorzugt?

Die sogenannten Indexfonds sind nach Meinung von führenden Finanzexperten den viel zu überteuerten Aktienfonds vorzuziehen. Die Experten begründen dies mit der Angabe, dass Indexfonds ihren Index wie den DAX nachbauen und somit häufig bei einem Wirtschaftsaufschwung partizipieren.

Gewarnt wurde wiederum vor Dachfonds, die in 2008 im Mittelpunkt der Werbeoffensive standen. Begründet wurde die Warnung mit der Aussage, dass sich zum einen die Kosten addieren und dass auch Manager von Dachfonds eine steuerfreie Depotumschichtung vornehmen können und diese dadurch entstehenden Kosten sämtlichen Steuervorteil aufbrauchen.

Macht die Gründung einer Vermögensverwaltung für vermögende Anleger Sinn?

Sehr wohlhabenden Anlegern wurde geraten, eine Vermögensverwaltung in Form einer GmbH zu gründen. Hier sollten dann 95 % der sogenannten Veräußerungsgewinne steuerfrei sein. Weiterhin kann dargelegt werden, dass erst die Ausschüttung einer solchen GmbH mit 25 % besteuert wird.

Also liegt der Vorteil ganz eindeutig darin, dass das Geld dann in der dazwischen liegenden Zeit mehr Ertrag erwirtschaften kann. Es lohnt sich also in jedem Fall dann eine Vermögensverwaltung zu gründen, wenn das Geld langfristig in dieser verbleibt.

Nun muss man aber sagen, dass die Variante schon als sehr kostspielig bezeichnet werden kann, denn die Gesellschaft braucht einen Jahresabschluss und ebenso eine Steuerklärung. Daher wurde diese Lösung erst ab einem Volumen von mehr als 500.000 Euro empfohlen und einer langjährige Anlage in die GmbH.

Je öfter Umschichtungen stattfinden, umso so mehr lohnt sich diese Variante einer GmbH, jedoch kann es passieren, dass die Regelung noch durch den Bund abgeschafft werden kann. Deshalb sollten Anleger das Jahressteueränderungsgesetz beachten.

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