Abgeltungssteuer bei Anleihen in 2024

Besteuerung von Anleihen mit der Abgeltungssteuer

Besteuerung von Anleihen mit der Abgeltungssteuer
Besteuerung von Anleihen mit der Abgeltungssteuer – Welche Steuer fällt bei Anleihen an?

Sind Anleihen vor dem Hintergrund der Abgeltungssteuer empfehlenswert?
Eine weitere interessante Variante für Anleger sind die niedrigverzinsten Anleihen.

Wenn der Kauf der Anleihen vor dem Jahr 2009 getätigt wurde, bleiben deren Kursgewinne auch für die Zukunft steuerfrei. Es lässt sich auch vermerken, dass der Kursgewinn bei gleichbleibender Rendite höher ausfallen wird als der jährlich ausgezahlte Zins im Jahr, was für Anleger sehr lohnend ist.

Wie kann man Abgeltungssteuer sparen mit Anleihen oder Fonds?

Hat man beispielsweise einen Pfandbrief mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einen Zinskupon von 2,1 % gekauft, wird man im kommenden Jahr 3,66 % nach Steuern erzielen. Dies gilt aber nur, wenn die Anleihen bis zu Ende der Laufzeit behalten werden.

Die Anleger, welche sich für ein sogenanntes Konkurrenzpapier mit einem sehr deutlich höheren Kupon von 3,875 entscheiden werden, müssen aber mit erheblich weniger Prozent nach Steuern rechnen müssen. In diesem speziellen Fall geht es hier um genau 3,45 Prozent nach Steuern.

In den letzten Jahren war deutlich festzustellen, dass die in 2009 eingeführte Abgeltungssteuer bei der Mehrzahl der Anbieter für viel Aufregung gesorgt hat. Zinsprodukte und die jeweiligen Anlagen sind im Grunde die klaren Gewinner der Abgeltungssteuer.

Zumal durch die Einführung der Abgeltungssteuer die Steuererklärung in puncto Kapitalerträge vereinfacht wird. Gegenüber Anleihen können mit Fonds konservativ gerechnet bis zu 7% Prozent im Jahr nach Gebühren möglich werden, was auch mit einer herkömmlichen Anleihe nicht erzielt werden kann, denn hierzu müsste man schon eine Rendite von immerhin 4,8 Prozent besitzen.

Der entscheidende Vorteil von Fonds ist die Tatsache, dass sie endlos laufen. Bei der Anleihe hingegen ist eine feste Laufzeit vorgeschrieben.

Ausländische Anleihen und Staatsanleihen

Ausländische Staatsanleihen werden oftmals als steuerlich besonders lukrativ und gewinnbringend erachtet. Besonders gewinnbringend sind in diesen Fällen die Staatsanleihen aus Ländern wie Marokko, Portugal und aus der Türkei.

Ebenfalls werden die besonders lukrativen Staatsanleihen aus Argentinien und die Staatsanleihen aus Uruguay. Der Grund hierfür ist das sogenannte Doppelbesteuerungs-Abkommen.

Im Doppelbesteuerungs-Abkommen mit den aufgeführten Ländern wurde geregelt, dass ein Käufer aus Deutschland der Staatsanleihen, eine sogenannte fiktive Quellensteuer abziehen kann.

Das bedeutet also, nach dem Kauf der Staatsanleihe kann der deutsche Käufer eine Quellensteuer zwischen 10 – 20 Prozent von seiner eigenen Steuerlast abziehen. Die angeführte Quellensteuer wird in dem Fall zwar angerechnet, aber in diesen speziellen Ländern gar nicht erhoben.

Hierbei handelt es sich im eigentlichen Sinn um eine ehemalige Wirtschaftsförderung dieser Länder durch den Bund.

Zerobonds

Einnahmen aus Zerobonds waren weiterhin steuerfrei, wenn der Gewinn mit den Verlusten bis 2008 verrechnet wurde. Diese Verrechnung kann bis 2013 vorgenommen werden.

Daher wird bei der momentanen Krise besonders interessant, Kursverluste, die in der Spekulationsfrist von 12 Monaten liegen, noch im laufenden Jahr zu realisieren.

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