Abgeltungssteuer ersetzt die frühere Spekulationssteuer

Spekulationssteuer im Rahmen der Einkommenssteuer | Abgeltungssteuer Informationen 2024

Spekulationssteuer für Veräußerungsgeschäfte - Auch für Immobilien
Spekulationssteuer für Veräußerungsgeschäfte – Auch für Immobilien

Die Spekulationssteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern bezeichnet die Besteuerung von Spekulationsgeschäften und stellt damit eine Einkunftsart im Rahmen der Einkommensteuer dar.

Bei Spekulationsgeschäften handelt es sich um private Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Rückzahlung des Kapitals und der Gewinn unsicher sind. Auch Termingeschäfte gehören hier dazu, also alle Geschäfte, bei denen die Veräußerung früher erfolgt als der Erwerb.

Seit der Einführung der Abgeltungssteuer in 2009 ist auch die Spekulationsfrist für Aktien entfallen. Die für die Spekulationssteuer von Immobilien entscheidende Spekulationsfrist wurde seit 2009 von 2 Jahre auf 10 Jahre verlängert.

Die Spekulationssteuer für Aktien gilt also seit 2009 unabhängig von der Haltefrist und wird mit der Abgeltungssteuer taxiert.

Erfolgsaussichten der neuen Spekulationssteuer durch SPD und Grüne

Nach den Vorstellungen der SPD und der Grünen sollen Versicherungen, Investmentfonds und Banken an den Kosten beteiligt werden, die dem Staat durch die Weltwirtschaftskrise entstanden sind.

Zu diesem Zweck sollte die Spekulations-Steuer als eine globale Steuer für den Finanz-Sektor eingeführt werden. Jedoch hat die Idee kaum eine Aussicht auf Realisierung, denn die Praxis zeigt, dass es große Hindernisse zu überwinden gibt.

Auf den ersten Blick scheint der SPD-Vorschlag vernünftig und nachvollziehbar. Die Steuerlast soll exakt die Verursacher der Finanzkrise treffen. Dazu soll auf alle Finanztransaktionen eine Gebühr von 0,05 Prozent erhoben werden.

Zwischen zehn und zwanzig Milliarden Euro Mehreinnahmen erhofft sich die SPD von der Einführung der neuen Steuer. Der große Vorteil an diesem Konzept besteht darin, dass Kleinanleger aufgrund des niedrigen Prozentsatzes von 0,05 Prozent und der seltenen Transaktionen kaum belastet werden.

Was sind die Ziele der Spekulationssteuer?

Ziel der Spekulationssteuer soll auch gar nicht die Belastung von Privatanlegern sein, sondern sie ist vielmehr auf die hohen Summen, die institutionelle Investoren, Hedgefonds und Spekulanten kurzzeitig anlegen, ausgerichtet.

Bis zu hundert Mal pro Tag wechseln solche Investoren die Wertpapiere und profitieren von kurzfristigen Gewinnen, richten damit aber unter Umständen einen gesamtwirtschaftlichen Schaden an. Wird auf jede dieser Transaktionen eine Steuer erhoben, so kommt schnell eine stattliche Summe zusammen.

Eines aber hat die SPD bei ihrem Vorschlag nicht bedacht (oder ignoriert), sobald an einer deutschen Börse eine derartige Finanzmarkt-Steuer fällig wird, weichen die Anleger innerhalb weniger Minuten auf einen internationalen Handelsplatz aus.

Wertpapiere werden dann eben nicht in Frankfurt, sondern in London, Paris oder New York gehandelt. Wirksam wäre eine Spekulationssteuer also nur, wenn man sich international darauf einigen könnte.

Aber selbst dann gäbe es noch eine Ausweich-Möglichkeit, nämlich in Form von Over-The-Counter-Geschäften, die direkt zwischen den Händlern erfolgen. Derartige Direktverkäufe müssten dann also auch noch auf dem internationalen Markt verboten werden.

Allein die Tatsache, dass derartige Regulierungen nur durch internationale Vereinbarungen sinnvoll wären, dürfte eine derart ausgelegte Spekulationssteuer wohl zum Scheitern verurteilen.

Sollte eine Spekulationssteuer / Finanzsteuer / Finanzmarkt-Steuer o.ä. dennoch eingeführt werden, wäre es wie so oft: private Kleinanleger würden belastet und institutionelle Anleger, um die es eigentlich geht, finden immer Ausweichmöglichkeiten.

Diese Seite zur Abgeltungsteuer bewerten?

Durchschnittliche Bewertung 4.3 / 5. Anzahl Bewertungen: 12

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.