Steuerfreibetrag bei der Abgeltungssteuer

Steuerfreibetrag und Steuerfreigrenze bei der Abgeltungssteuer | Informationen 2024

Steuerfreibetrag und Steuerfreigrenze bei der Abgeltungssteuer
Steuerfreibetrag und Steuerfreigrenze bei der Abgeltungssteuer – Eintragung des Steuerfreibetrags auf der Lohnsteuerkarte

Durch einen Steuerfreibetrag wird die Steuerlast eines Steuerpflichtigen verringert. Das Ziel eines Steuerfreibetrags ist die Vermeidung einer übermäßigen Belastung des einzelnen Steuerzahlers.

Dabei gibt es eine Vielzahl von Steuerfreibeträgen. Der bekannteste Steuerfreibetrag ist der Grundfreibetrag. Liegt das Einkommen eines Steuerpflichtigen unterhalb des Grundfreibetrags, fällt keine Einkommensteuer an.

Bei Überschreitung des Grundfreibetrags bleibt der Steuerfreibetrag erhalten, so dass Einkünfte nur in dem Maße besteuert werden, wie sie den Steuerfreibetrag überschreiten.

Beispiele für Steuerfreibeträge

  • Grundfreibetrag (für Ledige und für Verheiratete bzw. gemeinsam veranlagte Ehepaare)
  • Sparer-Pauschbetrag (für Ledige und für Verheiratete bzw. gemeinsam veranlagte Ehepaare)
  • Kinderfreibetrag (halber Kinderfreibetrag und voller Kinderfreibetrag)
  • Steuerfreibetrag im Erbschaftssteuerrecht
  • Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag
  • Übungsleiterfreibetrag
  • Behindertenfreibetrag

Steuerfreibetrag und Steuerfreigrenze

Der Unterschied des Steuerfreibetrags zur Steuerfreigrenze ist, dass bei Überschreitung der Steuerfreigrenze diese vollständig wegfällt und die jeweiligen Einkünfte dadurch voll versteuert werden.

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