Abgeltungssteuer Freistellungsauftrag | Hinweise, Tipps 2024

Abgeltungssteuer Freistellungsauftrag – kurzer Überblick:

  • Was ist ein Freistellungsauftrag und wie funktioniert er?
  • Welche Steuerfreibeträge gelten für Kapitalerträge?
  • Wie beantrage ich einen Freistellungsauftrag bei meiner Bank?
  • Kann ich den Freistellungsauftrag für mehrere Konten nutzen?
  • Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag einreiche?
  • Welche Auswirkungen hat ein Freistellungsauftrag auf die Abgeltungssteuer?

 Abgeltungssteuer Freistellungsauftrag berechnen und vergleichen
Abgeltungssteuer Freistellungsauftrag – Tipps & Hinweise – Ratgeber zur Abgeltungsteuer – Wissenswertes und Aktuelles

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Was ist ein Freistellungsauftrag zur Abgeltungssteuer und wie funktioniert er?

Die Abgeltungssteuer in Deutschland betrifft die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen, wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen. Um die steuerlichen Belastungen für Sparer und Anleger zu verringern, bietet das deutsche Steuerrecht die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es Ihnen, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag von der Abgeltungssteuer freizustellen, was bedeutet, dass Sie auf diese Erträge keine Steuer zahlen müssen. Der Grundfreibetrag lag im Jahr 2023 bei 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Bei der Suche nach Informationen zu einem Freistellungsauftrag interessiert sich der Leser meist sowohl für die Funktionsweise als auch für die Rahmenbedingungen und Anbieter.

Wie stellen Sie einen Freistellungsauftrag richtig aus?

Um einen Freistellungsauftrag auszustellen, benötigen Sie in der Regel folgende Informationen: Ihre persönlichen Daten, die Bankverbindung sowie die Höhe des Betrags, den Sie freistellen möchten. Die meisten Banken und Finanzinstitute stellen hierfür Formulare zur Verfügung, die Sie online oder in einer Filiale ausfüllen können. Um die maximale Freistellungsgrenze zu nutzen, sollten Sie darauf achten, den Auftragsbetrag nicht zu überschreiten und alle Institute, bei denen Sie Kapitalanlagen haben, in Ihren Freistellungsauftrag einzubeziehen.

Sie können einen Freistellungsauftrag ganz einfach online beantragen, etwa bei der Deutsche Bank, Commerzbank oder ING-DiBa. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sehr schnell, und die freie Summe wird Ihnen rückwirkend auf alle Erträge angerechnet.

Was passiert, wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilen?

Falls Sie keinen Freistellungsauftrag aktivieren, wird die Abgeltungssteuer von 26,375 % (Steuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf alle Kapitalerträge erhoben. Dies kann besonders unangenehm werden, falls Sie signifikante Zinserträge aus Anlagen oder Dividenden aus Aktien erhalten. Oftmals erfahren Anleger erst beim Erhalt der Steuerbescheinigung, dass sie Steuerzahlungen leisten müssen, was zu einer unerwarteten finanziellen Belastung führen kann. Daher lohnt es sich, den Freistellungsauftrag rechtzeitig zu beantragen, um Steuerabzüge zu vermeiden.

Wie langfristig planen Sie Ihren Freistellungsauftrag?

Die Banksendung eines Freistellungsauftrags sollte nicht als einmalige Aktion betrachtet werden. Da sich Ihre Kapitalerträge im Laufe der Zeit ändern können, ist es sinnvoll, regelmäßig zu überprüfen, ob die Höhe des Freistellungsauftrags noch ausreicht. Wenn Sie beispielsweise mehr investieren oder Ihre Anlagestrategie ändern, könnte es notwendig sein, den Freistellungsauftrag anzupassen. Das Erteilen eines neuen Freistellungsauftrags ist jederzeit möglich, sollte jedoch vor einer Erhöhung Ihrer Kapitalerträge geschehen.

Eine weitere wichtige Überlegung ist, dass ein Freistellungsauftrag pro Jahr erteilt werden kann, sodass Ihnen bis zur Höchstgrenze lediglich ein limitierter Betrag freigestellt wird. Wenn Sie Ihr Kapital bei mehreren Banken anlegen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Freistellungsgrenzen entsprechend verteilen, um den maximalen Betrag nicht zu überschreiten.

Wichtige InformationenEinzelpersonEhepaare
Freistellungsbetrag1.000 Euro2.000 Euro
Abgeltungssteuer26,375 % (Steuer + Soli + evtl. Kirchensteuer)26,375 % (Steuer + Soli + evtl. Kirchensteuer)
Höchstmögliches FreistellenBis zur FreigrenzeBis zur Freigrenze
Das Wichtigste über den Freistellungsauftrag zur Abgeltungssteuer: Er ermöglicht Ihnen die Freistellung von Kapitalerträgen bis zu 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Ehepaare, um Steuerabzüge zu vermeiden. Achten Sie darauf, den Freistellungsauftrag rechtzeitig zu beantragen und regelmäßig an Ihre Veränderungen anzupassen.

Weitere interessante Aspekte rund um den Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag ist ein fundamentales Instrument zur Steueroptimierung, jedoch gibt es noch viele weitere Punkte, die für Sparer und Anleger von Interesse sind.

  • Wie oft sollten Sie Ihren Freistellungsauftrag anpassen?
  • Wo kann ich den Freistellungsauftrag online beantragen?
  • Was passiert mit nicht genutzten Freistellungsbeträgen?
  • Wie funktioniert der Freistellungsauftrag bei mehreren Banken?
  • Wann ist ein Freistellungsauftrag nicht notwendig?

Wie oft sollten Sie Ihren Freistellungsauftrag anpassen?

Regelmäßiges Überprüfen Ihres Freistellungsauftrags ist unerlässlich, insbesondere wenn sich Ihre Einkommenssituationen oder Anlagestrategien ändern. Einmal jährlich, insbesondere bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung, sollten Sie sicherstellen, dass der Freistellungsauftrag aktuell ist und zum aktuellen Stand Ihrer Kapitalerträge passt.

Wo kann ich den Freistellungsauftrag online beantragen?

Der Antrag auf einen Freistellungsauftrag kann bei nahezu allen Banken und Finanzinstituten online gestellt werden. Bekannte Banken wie die Deutsche Bank, Commerzbank, und Postbank haben spezielle Formulare in ihrem Kundenportal, die Sie leicht finden und ausfüllen können. Dies geschieht in der Regel unkompliziert und schnell.

Was passiert mit nicht genutzten Freistellungsbeträgen?

Nicht genutzte Freistellungsbeträge verfallen am Ende des Jahres. Das bedeutet, dass Sie diese nicht mehr ins folgende Jahr übertragen können. Daher ist es vorteilhaft, Ihre Anlagen so anzupassen, dass Sie den Freistellungsauftrag optimal ausschöpfen.

Wie funktioniert der Freistellungsauftrag bei mehreren Banken?

Bei mehreren Banken sollten Sie darauf achten, dass der Gesamtfreistellungsbetrag nicht überschritten wird. Hierbei ist es wichtig, den Betrag so zu verteilen, dass jeder Freistellungsauftrag genau erfasst wird. Es empfiehlt sich, eine Übersicht über alle Freistellungsaufträge zu führen, um den Überblick nicht zu verlieren.

Wann ist ein Freistellungsauftrag nicht notwendig?

Wenn Ihre Kapitalerträge unterhalb der Freistellungsgrenze liegen, ist ein Freistellungsauftrag nicht notwendig. In diesen Fällen wird keine Abgeltungssteuer fällig, und Sie können Ihre Erträge ohne Steuerabzüge behalten.

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Abgeltungssteuer Freistellungsauftrag – Wichtige Informationen und Tipps

Abgeltungssteuer Freistellungsauftrag – Gut zu wissen – Abgeltungsteuer Ratgeber
Abgeltungsteuer Abgeltungssteuer Freistellungsauftrag - TippsWenn Sie sich mit dem Thema Abgeltungssteuer Freistellungsauftrag auseinandersetzen, gibt es einige Aspekte, die Sie beachten sollten, um Ihre Steuerlast zu optimieren. Ein Freistellungsauftrag kann dazu beitragen, dass Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei bleiben, was in der aktuellen Finanzwelt einen echten Unterschied machen kann.
  • Höchstbetrag beachten: Der maximale Betrag, den Sie im Rahmen eines Freistellungsauftrags steuerfrei erhalten können, liegt bei 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Halten Sie diesen Betrag immer im Blick, um unerwünschte Steuerabzüge zu vermeiden.
  • Verteilung des Freistellungsauftrags: Wenn Sie mehrere Konten oder Depots haben, verteilen Sie den Freistellungsauftrag sinnvoll auf die Banken oder Broker. Sie können den Höchstbetrag auf unterschiedliche Institute aufteilen – das liegt in Ihrem Ermessen. Eine clevere Verteilung könnte Ihnen helfen, Steuerabzüge zu minimieren.
  • Formular rechtzeitig einreichen: Um vom Freistellungsauftrag zu profitieren, müssen Sie das entsprechende Formular rechtzeitig bei Ihrer Bank abgeben. Am besten kümmern Sie sich direkt zu Beginn des Jahres darum, damit alle Ihre Kapitalerträge bis zum Jahresende hiervon profitieren können.
  • Überprüfung des Freistellungsauftrags: Schauen Sie regelmäßig nach, ob Ihr Freistellungsauftrag noch den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Vielleicht haben sich Ihre Investitionen verändert oder Sie haben neue Konten eröffnet. Ein kurzer Blick kann Ihnen helfen, unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Angenommen, Sie haben ein Sparbuch bei Bank A und ein Wertpapierdepot bei Bank B. Ihr Gesamtbetrag der Kapitalerträge beläuft sich auf 1.500 Euro. Wenn Sie bei beiden Banken einen Freistellungsauftrag eingerichtet haben und die Beträge insgesamt 1.000 Euro ergeben, zahlen Sie nur auf die restlichen 500 Euro Abgeltungssteuer. Eine clevere Verteilung zeigt hier ihre Vorteile!

Ein weiterer Punkt ist die Widerrufsfunktion. Sollten Sie feststellen, dass Sie den Freistellungsauftrag nicht mehr benötigen oder eine Anpassung nötig ist, können Sie diesen jederzeit widerrufen oder ändern. Dies verschafft Ihnen Flexibilität im Umgang mit Ihren Kapitalerträgen.

Nutzen Sie den Freistellungsauftrag, um Ihr Geld effizient zu verwalten und steuerliche Vorteile auszuschöpfen. Ein wenig Organisation und Aufmerksamkeit können hier eine Menge ausmachen.

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FAQ zum Thema Abgeltungssteuer und Freistellungsauftrag

Was ist ein Freistellungsauftrag und warum benötige ich ihn?

Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung, die Sie an Ihre Bank oder Ihren Finanzdienstleister geben, um die Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalerträge zu umgehen, bis zu einem bestimmten Betrag. In Deutschland können Sie bis zu 1.000 Euro (für Ledige) bzw. 2.000 Euro (für Verheiratete) von der Abgeltungssteuer befreien lassen. Das bedeutet, dass Ihre Zinsen, Dividenden und andere Erträge bis zu dieser Grenze steuerfrei bleiben.

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einstellen, wird die Abgeltungssteuer aus Ihren Kapitalerträgen automatisch einbehalten, selbst wenn die Erträge unter diesen Beträgen liegen. Das kann zu einem unnötigen Verlust an Kapital führen.

  • Ein Freistellungsauftrag gilt für alle Banken, bei denen Sie ein Konto oder Depot haben.
  • Es ist sinnvoll, Freistellungsaufträge zu bündeln oder zu verteilen, um die Freibeträge optimal zu nutzen.
  • In der Regel müssen Sie den Freistellungsauftrag jährlich überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Wie stelle ich einen Freistellungsauftrag bei meiner Bank ein?

Die Erstellung eines Freistellungsauftrags ist meist ein unkomplizierter Prozess. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen können:

  • Besuchen Sie die Website Ihrer Bank oder gehen Sie persönlich dort vorbei.
  • Suchen Sie nach dem Formular für den Freistellungsauftrag, das oft im Online-Banking-Bereich zur Verfügung steht.
  • Füllen Sie das Formular aus und geben Sie an, für welche Bankverbindungen der Freistellungsauftrag gelten soll.
  • Reichen Sie das Formular bei Ihrer Bank ein – in der Regel online oder in Papierform.

Die meisten Banken verarbeiten den Freistellungsauftrag zügig, sodass Sie schon bald von den Vorteilen profitieren können.

Kann ich mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken haben?

Ja, Sie können mehrere Freistellungsaufträge bei unterschiedlichen Banken einrichten. Sie sollten jedoch darauf achten, dass die Gesamtsumme Ihrer Freistellungsaufträge die Freibeträge nicht überschreitet.

Beispiel: Wenn Sie bei einer Sparkasse und einer Direktbank Kapitalanlagen haben und beide Banken jeweils einen Freistellungsauftrag von 1.000 Euro einrichten, dürfen Sie die Freistellungsaufträge insgesamt nur so hoch einrichten, dass die Summe 1.000 Euro (bei Ledigen) nicht überschreitet. Andernfalls wird die Abgeltungssteuer auf die übersteigenden Beträge fällig.

  • Führen Sie eine Übersicht über alle Freistellungsaufträge, die Sie ausgeführt haben.
  • Erstellen Sie eine jährliche Überprüfung, um sicherzustellen, dass Sie die Freibeträge nicht übersteigen.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag habe?

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag eingerichtet haben, wird die Abgeltungssteuer in Höhe von 26,375% (inklusive Solidaritätszuschlag) automatisch auf alle Kapitalerträge, die Sie generieren, einbehalten. Das kann dazu führen, dass ein Teil Ihres Geldes verloren geht, selbst wenn Ihre Erträge die Freigrenzen nicht überschreiten.

Das bedeutet im Klartext, dass Sie unnötig Steuern auf Geld zahlen, das Ihnen eigentlich zusteht:

  • Bei Anlegen von 1.500 Euro in eine Tagesgeldkonto erzielen Sie Zinsen, die besteuert werden, solange ein Freistellungsauftrag fehlt.
  • Ein rechtzeitig erteilter Freistellungsauftrag schützt Ihre Erträge bis zur Freibetragsgrenze.

Kann ich meinen Freistellungsauftrag ändern oder widerrufen?

Ja, Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit ändern oder widerrufen. Oft können Sie dies direkt über das Online-Banking Ihrer Bank erledigen. Es ist sinnvoll, Änderungen vorzunehmen, wenn sich Ihre finanziellen Umstände ändern oder Sie Umstrukturierungen in Ihrem Portfolio vornehmen möchten.

  • Füllen Sie einfach das entsprechende Formular für den Freistellungsauftrag aus.
  • Geben Sie die neuen Beträge oder die Bankverbindungen an, die Sie anpassen möchten.
  • Reichen Sie das Formular bei Ihrer Bank ein.

Vermeiden Sie es, im Laufe des Jahres mehrere Änderungen vorzunehmen, da dies verwirrend sein kann und möglicherweise zu einer Übersteuerung Ihrer Erträge führt.


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