Wie bekomme ich die Abgeltungssteuer zurück? | Hinweise, Tipps 2024
Wie bekomme ich die Abgeltungssteuer zurück? – kurzer Überblick:
- Was ist die Abgeltungssteuer und warum zahlen Sie sie?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Steuer zurückzubekommen?
- Kennen Sie die verschiedenen Möglichkeiten zur Rückforderung?
- Wie beeinflusst Ihr persönlicher Steuersatz die Rückerstattung?
- Welche Fristen gelten für die Rückforderung der Abgeltungssteuer?
- Wo finden Sie die notwendigen Formulare und Informationen?
Wie bekomme ich die Abgeltungssteuer zurück?
Die Abgeltungssteuer ist eine einheitliche Steuer auf Kapitalerträge in Deutschland, die bei der Auszahlung von Zinsen, Dividenden oder Gewinnen aus der Veräußering von Wertpapieren erhoben wird. Viele Menschen, die Geldanlagen besitzen, suchen regelmäßig nach Informationen, wie sie diese Steuer zurückbekommen können. Grundsätzlich wird die Abgeltungssteuer direkt von Banken oder Finanzinstituten einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Doch es gibt Möglichkeiten, Steuerbeträge zurückzufordern oder zu minimieren. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, um Ihre Abgeltungssteuer zurückzubekommen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Abgeltungssteuer zurückzubekommen?
Um die Abgeltungssteuer zurückzufordern, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst sollten Sie im Laufe des Jahres weniger Kapitalerträge erzielt haben, als der Grundfreibetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende oder 2.000 Euro für Ehepaare beträgt. In diesem Fall wird die Steuer nur auf den Ertrag erhoben, der über dem Freibetrag liegt. Das bedeutet, dass, wenn Ihre gesamten Kapitalerträge unterhalb dieser Grenze liegen, keine Abgeltungssteuer auf Ihre Erträge anfällt.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass zu viel Abgeltungssteuer einbehalten wurde, können Sie eine Steuererklärung einreichen und die Kapitalerträge angeben. Hierbei hilft es, alle relevanten Unterlagen, wie Kontoauszüge, Steuerbescheinigungen oder Erträgnisaufstellungen von Ihrer Bank, zusammenzustellen. Durch die Einreichung der Steuererklärung können Sie gegebenenfalls zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückfordern.
Wie beantrage ich die Rückerstattung der Abgeltungssteuer?
Um die Rückerstattung der Abgeltungssteuer zu beantragen, ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung erforderlich. Die Erklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des folgenden Jahres eingereicht werden. Für die Erstellung der Steuererklärung gibt es verschiedene Möglichkeiten: Sie können diese persönlich ausfüllen, einen Steuerberater hinzuziehen oder auch elektronische Steuererklärungsprogramme nutzen.
In der Steuererklärung müssen Sie Ihren gesamten Kapitalerträge angeben. Dazu zählen Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Verwenden Sie die entsprechenden Formulare des Finanzamtes, etwa die Anlage KAP für Kapitaleinkünfte. Das Finanzamt wird aufgrund Ihrer Erträge und der einbehaltenen Abgeltungssteuer eine Berechnung vornehmen und Ihnen im Nachhinein einen entsprechenden Bescheid zusenden.
Übrigens können Sie, falls Sie in den Vorjahren zu viel Abgeltungssteuer gezahlt haben, auch einen Antrag auf Änderung der Steuerbescheide der letzten vier Jahre stellen. Dies geschieht jedoch in der Regel nur, wenn die Berechnungen Ihnen einen finanziellen Vorteil sichern.
Wie funktioniert das Freistellungsverfahren?
Wenn Sie regelmäßig Kapitalerträge erzielen, können Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen. Damit beauftragen Sie das Kreditinstitut, die Abgeltungssteuer bis zur Höhe Ihrer Freibeträge nicht einzubehalten. Der Freistellungsauftrag erfordert, dass Sie Ihre persönlichen Angaben offenlegen und die Höhe des Freistellungsbetrags angeben.
Der Freistellungsauftrag ist wichtig, um die Erträge bis zur genannten Höhe steuerfrei zu halten. Würden Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen, würde Ihre Bank automatisch die Abgeltungssteuer auf alle Erträge abziehen, wodurch möglicherweise auch Erträge versteuert würden, die unter dem Freibetrag liegen. Ein Freistellungsauftrag kann für mehrere Banken ausgefüllt werden, jedoch sollte die Gesamthöhe der Freistellungsbeträge beachtet werden.
Was tun bei einer zu hohen Steuerlast?
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Steuerlast aufgrund von zu viel abgeführter Abgeltungssteuer zu hoch ist, haben Sie als Anleger verschiedene Optionen. Sie können zum Beispiel einen Steuerberater aufsuchen, der Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Unterlagen hilft und gegebenenfalls eine Korrektur der bislang abgeführten Steuer veranlasst.
Außerdem ist es möglich, eine individuelle Steuererklärung zu erstellen, die auf Ihre spezifischen Kapitalerträge zugeschnitten ist. Dies kann Ihnen helfen, Freibeträge besser auszuschöpfen oder gegebenenfalls Rückerstattungen zu verlangen, etwa durch die Berücksichtigung von Verlusten aus der Veräußern von Wertpapieren.
Ein weiterer Punkt ist, dass Sie Ihre Anlageverluste in der Steuererklärung angeben können. Verluste aus Wertpapierverkäufen können von den Erträgen abgezogen werden, was Ihre zu versteuernden Kapitalerträge und damit Ihre Steuerlast senkt.
Wichtige Aspekte zur Abgeltungssteuer und Rückerstattung
In diesem Zusammenhang gibt es viele weitere Aspekte, die für Anleger interessant sein könnten. Hier sind einige weiterführende Fragen:
- Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?
- Wie viele Freistellungsaufträge kann ich erteilen?
- Was sind die Unterschiede zwischen der Abgeltungssteuer und der Einkommensteuer?
- Kann ich die Abgeltungssteuer für ausländische Kapitalerträge zurückfordern?
- Welche Fristen muss ich beachten, um die Steuererklärung einzureichen?
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?
Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag über Ihre Bank gestellt haben, wird die Abgeltungssteuer automatisch auf alle Kapitalerträge einbehalten. Das bedeutet, dass sogar kleinere Zinseinnahmen oder Dividenden, die unter dem Freibetrag liegen, versteuert werden. Dies kann dazu führen, dass Sie unnötig viel Abgeltungssteuer zahlen, die Ihnen eventuell zusteht. Es ist daher wichtig, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, um den Gewinn steuerfrei zu nutzen.
Wie viele Freistellungsaufträge kann ich erteilen?
Maximal können Sie einen Freistellungsauftrag bei jeder Bank erteilen, wobei die Gesamthöhe aller Freistellungsaufträge 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete nicht überschreiten darf. Das heißt, wenn Sie bei mehreren Banken Kapitalerträge erzielen und Freistellungsaufträge erteilen, müssen Sie darauf achten, dass die Summe der Aufträge diesen Betrag nicht übersteigt. Andernfalls wird ab dem Übersteigenden der Betrag Abgeltungssteuer einbehalten.
Was sind die Unterschiede zwischen der Abgeltungssteuer und der Einkommensteuer?
Die Abgeltungssteuer wird speziell auf Kapitaleinkünfte erhoben und beläuft sich effektiv auf einen Steuersatz von 26,375 % (inkl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Die Einkommensteuer hingegen gilt für Ihr gesamtes Einkommen, einschließlich Löhne, Gehälter und Renten, und wird progressiv erhoben, je nach Höhe Ihres Einkommens. Die Abgeltungssteuer ist somit einfacher und erfolgt unabhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz.
Kann ich die Abgeltungssteuer für ausländische Kapitalerträge zurückfordern?
Bei ausländischen Kapitalerträgen unterliegt die Steuererhebung den Gesetzen des jeweiligen Landes. In vielen Fällen gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, die es Ihnen ermöglichen, die im Ausland gezahlte Steuer auf die in Deutschland geschuldete Steuer anzurechnen. Für die Rückforderung sollten Sie die geltenden Gesetze im entsprechenden Land prüfen.
Welche Fristen muss ich beachten, um die Steuererklärung einzureichen?
Die Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Bei einer Steuerberatung kann diese Frist bis zum 28./29. Februar des darauf folgenden Jahres verlängert werden. Es ist wichtig, diese Fristen im Blick zu behalten, um keine Frist zu versäumen und potenzielle Rückzahlungen in Anspruch zu nehmen.
Wie bekomme ich die Abgeltungssteuer zurück? – Wichtige Informationen und Tipps
Wie bekommen Sie die Abgeltungssteuer zurück? Das ist eine Frage, die viele Anleger beschäftigt. Besonders wenn Sie nicht alle Ihrer anfallenden Steuern optimal berücksichtigt haben. Es gibt einige Schritte, die Sie unternehmen können, um eventuelle zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuerhalten.
Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie Freistellungsaufträge erteilt haben. Jeder Steuerpflichtige hat einen jährlichen Sparer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 Euro (2.000 Euro für Verheiratete). Wenn Sie also unter diesem Betrag bleiben, wird keine Abgeltungssteuer fällig. Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag eingereicht haben, könnte es sein, dass Ihnen unnötig Steuern abgezogen worden sind. Besorgen Sie sich also Ihre Bankunterlagen und überprüfen Sie, ob ein entsprechender Auftrag vorliegt.
Falls Sie tatsächlich zu viel an Abgeltungssteuer gezahlt haben, sollten Sie in Betracht ziehen, eine Steuererklärung abzugeben. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Ihre Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag liegen. In Ihrer Steuererklärung können Sie die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer geltend machen. Das Finanzamt wird dann überprüfen, ob eine Erstattung möglich ist.
Behalten Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung folgende Punkte im Kopf:
1. Fügen Sie alle relevanten Steuerbescheinigungen bei Ihrem Finanzamt ein.
2. Achten Sie darauf, die günstigere Prüfung in Anspruch zu nehmen; das heißt, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 26,375% liegt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung.
3. Halten Sie die Unterlagen über Ihre Kapitalerträge gut organisiert. Dazu zählen Kontoauszüge, Steuerbescheinigungen und Nachweise über erhaltene Zinsen oder Dividenden.
Eine andere Möglichkeit zur Rückerstattung besteht in der Berichtigung von Steuerbescheiden. Wenn Sie bereits eine Steuererklärung abgegeben haben und das Finanzamt Ihnen nicht die vollständige Steuererstattung gegeben hat, können Sie einen Antrag auf Berichtigung stellen. Dieser muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids eingereicht werden.
Stellen Sie sicher, dass Sie auch über mögliche Freibeträge informiert sind, die Sie beantragen können. Dazu zählen beispielsweise Verlustverrechnungen, die bei negativen Erträgen aus Kapitalanlagen helfen können. Diese Verluste können dann verwendet werden, um die Steuerpflicht für zukünftige Gewinne zu mindern.
Zusammengefasst gibt es also verschiedene Ansätze, Ihre zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückzubekommen. Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig und aktuell sind, und nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das Steuerrecht bietet. So steht einer Rückerstattung nichts im Wege!
Häufige Fragen zur Rückerstattung der Abgeltungssteuer
Wie funktioniert die Rückerstattung der Abgeltungssteuer?
Die Rückerstattung der Abgeltungssteuer kann für Anleger eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten. Im Grunde genommen müssen Sie zu viel gezahlte Steuer zurückfordern. Das passiert in der Regel, wenn Ihre Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag liegen, der aktuell bei 10.908 Euro (Stand 2023) für Alleinstehende und 21.816 Euro für Verheiratete liegt.
Um die Rückerstattung zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie Kontoauszüge und Steuerbescheinigungen.
- Füllen Sie die Anlage KAP (Kapitalanlagen) in Ihrer Einkommensteuererklärung aus.
- Reichen Sie Ihre Steuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein.
Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und erstattet Ihnen die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer auf Ihr Konto.
Wann kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?
Die Bearbeitungszeiten für Steuererklärungen variieren je nach Finanzamt. In der Regel können Sie mit einer Rückerstattung innerhalb von 3 bis 12 Wochen rechnen. Aber das hängt auch von der Arbeitsbelastung des Finanzamtes ab. Wenn Ihre Unterlagen vollständig und korrekt sind, sollte die Rückerstattung reibungslos und zügig erfolgen.
Gibt es Ausnahmen, bei denen ich keine Rückerstattung bekomme?
Ja, es gibt einige Fälle, in denen Sie möglicherweise keine Rückerstattung der Abgeltungssteuer erhalten. Zu den häufigsten zählen:
- Wenn Ihre Kapitalerträge höher sind als der Grundfreibetrag.
- Falls Sie bereits einen Freistellungsauftrag eingerichtet haben, der korrekt verwendet wurde.
- Wenn Sie Ihrer steuerlichen Verpflichtung im Voraus durch Vorauszahlungen nachgekommen sind.
In diesen Fällen wird die Abgeltungssteuer direkt von den Banken einbehalten, und eine Rückerstattung ist nicht notwendig.
Was passiert, wenn ich einen Freistellungsauftrag beantrage?
Ein Freistellungsauftrag verhindert, dass Banken Abgeltungssteuer auf Erträge bis zur Höhe des Grundfreibetrags einbehalten. Das heißt, wenn Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank, beispielsweise bei der Commerzbank oder der Deutschen Bank, einreichen und dieser korrekt eingerichtet ist, fallen auf diese Einnahmen keine Steuern an.
Das funktioniert so:
- Sie füllen einen Freistellungsauftragsformular aus.
- Der Auftrag wird bei Ihrer Bank eingereicht.
- Erträge bis zur Höhe des Freistellungsbetrags werden von der Besteuerung freigestellt.
Es ist wichtig, dass Sie den Freistellungsauftrag rechtzeitig vor dem Zufluss der Kapitalerträge einreichen, um die Steuer zu vermeiden.
Kann ich die Abgeltungssteuer zurückfordern, wenn ich im Ausland lebe?
Ja, auch als im Ausland lebender Steuerpflichtiger haben Sie die Möglichkeit, die Abgeltungssteuer zurückzufordern, wenn Sie weiterhin Einkünfte aus deutschen Kapitalanlagen erzielen. In diesem Fall müssen Sie ebenfalls eine Steuererklärung abgeben und die entsprechenden Nachweise beilegen. Die Verfahren können jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein, weshalb es sinnvoll ist, sich über die jeweiligen steuerlichen Bestimmungen und Doppelbesteuerungsabkommen zu informieren.