Abgeltungssteuer in 2022
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Abgeltungssteuer 2022 | Freistellungsauftrag
Sind Anleihen vor dem Hintergrund der Abgeltungssteuer empfehlenswert?
Bei einem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge handelt es sich um eine Anweisung eines Steuerpflichtigen an seine Bank, anfallende Zinseinnahmen von Sparkonten und Anlagekonten vom automatischen Steuerabzug der Abgeltungssteuer frei zu stellen. Damit sind Zinserträge bis 801 Euro für Singles bzw. 1.602 Euro für Verheiratete steuerfrei. Wird kein solcher Freistellungsauftrag erteilt oder gehen die Zinserträge über den Freibetrag hinaus, führt das Kreditinstitut von den Zinsen grundsätzlich die Abgeltungssteuer Abgeltungssteuer an das Finanzamt am (25% zzgl. Soli + ggf. Kirchensteuer). Der Freistellungsauftrag gilt dabei grundsätzlich für alle Depots und Konten bei der jeweiligen Bank, kann also nicht auf einzelne Depots oder Konten beschränkt werden. Durch die Erteilung eines Freistellungsauftrags meldet die Bank oder Sparkasse die Steuer-Identifikationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern.
Sind Gelder eines Anlegers auf verschiedene Kreditinstitute verteilt, können auch mehrere Freistellungsaufträge erteilt werden, jedoch dürfen sie in der Summe die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen von 801 Euro bzw. 1602 Euro nicht überschreiten. Das Bundesamt für Finanzen prüft stichprobenartig, ob die Freistellungsaufträge die Obergrenzen nicht überschreiten. Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern die Höhe der tatsächlich freigestellten Kapitalerträge zu übermitteln. Auf diese Weise erfährt die Finanzverwaltung die Höhe der im Rahmen der Freistellungsaufträge ausgezahlten Kapitalerträge.
Freistellungsauftrag in
2022 
Auch in 2022 kann der Freistellungsbetrag weiterhin auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden. Auf die korrekte Aufteilung muss der Steuerpflichtige nach wie vor selbst achten, denn die Summe aller erteilter Freistellungsaufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten. Dies wird von der Finanzverwaltung durch einen Abgleich geprüft, so dass "überhöhte" Freistellungsaufträge herausgefiltert werden, daher muss jeder Konto- und Depotinhaber auf die Richtigkeit beim Ausfüllen des Freistellungsauftrages achten. Eheleute müssen, sofern sie gemeinsam steuerlich veranlagt sind, bei jedem Kreditinstitut einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen.
- Freistellungsauftrag in 2022 für Singles bzw. Ledige / Alleinstehende: 801 EUR
- Freistellungsauftrag in 2022 für Verheiratete (zusammen veranlagt): 1602 EUR
Freistellungsauftrag vor 2009
Bis zum 31. Dezember 2008 hießen die Freibeträge "Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag". Seit 2007 beträgt der Höchsbetrag für einen Freistellungsauftrag für Ledige / Alleinstehende nur noch 801 Euro (vor 2007 waren es 1421 Euro) und für gemeinsam veranlagte Verheiratete nur noch 1602 Euro (vor 2007 waren es 2842 Euro).
Abgeltungssteuer 2009
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