Abgeltungssteuer 2024

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Abgeltungssteuer 2024 · Infos, Berechnung & Höhe

Berechnung und Informationen zur Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer Informationen, Berechnung, Höhe
Abgeltungssteuer Informationen | Berechnung, Einführung, Ziele und Höhe der Abgeltungsteuer

Was genau ist die Abgeltungssteuer? Die Abgeltungsteuer ist eine am 01.01.2009 eingeführte Steuer, die auf alle Kapitaleinkünfte erhoben wird und die Kapitalertragssteuer ablöste. Seit dem dem 1. Januar 2009 ist vorgeschrieben, dass alle inländischen Banken und Sparkassen auf sämtliche Kapitaleinkünfte ihrer Kunden eine pauschale Steuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abführen. Unter die Kapitaleinkünfte fallen insbesondere Zinsen (auch aus Tagesgeld und Festgeld), Dividenden, Erträge aus Zertifikaten und Fonds sowie Gewinne und Wertsteigerungen aus allen anderen Wertpapieren. Die Abgeltungssteuer wird von den Banken direkt an das Finanzamt anonym abgeführt (Prinzip der Quellensteuer).

Mit diesem Abgeltungssteuer Steuerabzug ist die Einkommensteuer des Steuerpflichtigen für die Kapitaleinkünfte abgegolten (dadurch erklärt sich die Namensgebung). Entsprechend wird die Kapitalertragsteuer, soweit eine Abgeltungs-Wirkung eintritt, in Deutschland synonym als Abgeltungsteuer bezeichnet.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?

Auf alle Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen oder Kursgewinnen müssen Anleger seit dem 01.01.2009 Abgeltungssteuer in folgender Höhe entrichten:

  • Die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge beträgt einheitlich 25%.
  • Zusätzlich zum Abgeltungssteuersatz fällt ein Solidaritätszuschlag von 5,5% an.
  • Die Kirchensteuer beträgt 8% in Bayern und Baden-Württemberg und 9% in allen anderen Bundesländern. Sie wird auf die 25% Abgeltungssteuer berechnet, nicht direkt auf die Kapitalerträge.

Daraus resultiert folgende Abgeltungssteuer:

  • 26,375% ohne Kirchensteuer
  • ca. 28% inklusive Kirchensteuer
    • Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg): 27,82%
    • Mit 9% Kirchensteuer (alle anderen Bundesländer): 27,99%​

Schreibweise: Abgeltungssteuer vs. Abgeltungsteuer

Zur Schreibweise der Abgeltungsteuer: Bei ihrer Einführung wurde die Abgeltungsteuer noch mit zwei “S” geschrieben, also “Abgeltungssteuer”. Im Laufe der Zeit wurde im Zuge der  (vermeintlich) sprachlichen Vereinfachung der deutschen Sprache, festgelegt, dass dieser Begriff fortan nur noch mit einem “S” geschrieben werden soll. Unsere Redaktion hat entschieden, auf dieser Seite hauptsächlich den “alten” Begriff mit zwei “S” zu verwenden. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Angebote zur Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer war in 2009, aber auch schon das Jahr zuvor in 2008 in aller Munde. Viele Anleger, Versicherungsnehmer und auch teilweise Berater waren verunsichert und überlegten sich, welches Vorgehen angesichts der Abgeltungssteuer das richtige ist.

Finanzinstitute wie Banken und Versicherungen versuchten auf die Abgeltungssteuer (mehr oder weniger) zugeschnittene Produkte an ihre Kunden zu verkaufen. Dabei unterschieden sich die Ansätze zum Teil gewaltig. So war von Fondsgesellschaften und auch von Banken immer wieder der Begriff “Dachfonds” zu hören, wohingegen die Versicherungsgesellschaften vor allem die Produkte Rentenversicherungen und Lebensversicherungen (teilweise in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung) hervorhoben, um der drohenden Abgeltungssteuer zu entgehen.

Doch welche Lösungen sind auch im Jahr 2022 tatsächlich sinnvoll und bei welchen Ansätzen handelte es sich lediglich um eine willkommene Gelegenheit, durch die Abgeltungssteuer, den Verkauf anzukurbeln?

Weitere Fragen die sich in diesem Kontext stellen:

  • Wen betrifft die Abgeltungsteuer und in welchem Maße macht sie sich bemerkbar?
  • Gibt es Personen, die nach Einführung der Abgeltungsteuer sogar besser gestellt waren, als vor ihrer Einführung?
  • Welche Formen der Geldanlage sind von der Abgeltungssteuer betroffen und bei welchen änderte sich aus steuerlicher Sicht nichts?

Erläuterung und Hintergrund der Abgeltungssteuer

Das Ziel der Abgeltungssteuer war es, im internationalen Vergleich einen wettbewerbsfähigen Steuersatz auf Kapitaleinkünfte zu bekommen. Anlegergelder sollten in Deutschland gehalten oder sogar bislang im Ausland liegendes Kapital wieder zurückgeholt werden.

Auf den ersten Blick betrachtet wirkte die neue Abgeltungssteuer 2009 deshalb zunächst positiv. Außerdem wurde das sehr komplizierte und fehlerträchtige Steuererklärung Formular zur Erklärung der Kapitalerträge nicht mehr benötigt. Auf den zweiten Blick wurde jedoch klar, dass nicht alle Konsequenzen der Abgeltungssteuer positiv sind.

Alle Steuerpflichtigen mit einem Steuersatz von weniger als 25 Prozent, können sich über ihre Einkommensteuererklärung die Differenz zum tatsächlichen Steuersatz vom Finanzamt erstatten lassen. Für alle anderen (also mit einem Steuersatz größer oder gleich 25% ist die Besteuerung der Kapitaleinkünfte damit abgegolten.

Damit gilt: Je höher der persönliche Steuersatz ist, desto größer wird die Steuerersparnis sein. Ein zusätzlicher Effekt verstärkt diese Wirkung: Weil die Kapitalerträge nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden müssen, werden sie nicht mehr zu den übrigen Einkünften hinzuaddiert und führen deshalb nicht mehr zu einem steigenden Steuersatz durch den progressiven Einkommensteuertarif.

Es gibt jedoch auch einen Nachteil für Anleger mit hoher Steuerlast: Mit der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 wurde auch gleichzeitig die ehemals nur halbe Steuerpflicht von Dividendenerträgen (das sogenannte Halbeinkünfteverfahren) abgeschafft.

Abschaffung der Spekulationsfrist und die Folgen durch die Abgeltungssteuer

Weitaus bedeutsamer im Rahmen der Einführung der Abgeltungssteuer war somit die Abschaffung der Spekulationsfrist, die bis dahin 12 Monate betrug. Für ab dem Jahr 2009 erworbene Wertpapiere ist jeder Wertzuwachs steuerpflichtig.

Realisierte Wertverluste können mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften, jedoch nicht mit anderen steuerpflichtigen Einkünften verrechnet werden. Dies bedeutet insbesondere für den langfristig orientierten, an seine Altersvorsorge denkenden Anleger einen massiven Renditeverlust.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hatte zahlreiche Simulationsrechnungen zu den Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf die langfristige Aktienanlage erstellt. Hierzu wurde ein 20-jähriger Prognosezeitraum betrachtet.

Das Ergebnis: Am “besten” stellt sich der Anleger, der ein erworbenes Wertpapier 20 Jahre liegen lässt und dann erst verkauft. Er verliert “nur” 30% im Vergleich zur bis dahin geltenden Regelung vor der Abgeltungssteuer. Ein sehr aktiver Anleger, der keine “buy and hold” – Strategie verfolgt, sondern stattdessen seine Altersvorsorge aktiv managt und jährlich sein Depot umschichtet, macht schon bis zu 50% Verlust.

Wird dann noch berücksichtigt, dass die Inflation auch immer einen Teil der Rendite vernichtet, so bleiben dem Anleger mit der Einführung der Abgeltungssteuer oft weniger als 20% realer Wertzuwachs – und das nach 20 Jahren der Geldanlage.

Folgen für die Altersvorsorge durch die Abgeltungsteuer

Das Ergebnis der Abgeltungssteuer ist erschreckend, besonders vor dem Hintergrund, dass die private Altersvorsorge häufig in niedrig verzinste Anlagen fließt. Der demographische Wandel erfordert bekanntermaßen, dass sich die heute jüngere Generation eine erhebliche Summe für die Altersvorsorge anspart.

Um dieses Ziel erreichen zu können, müsste diese Generation sehr viel stärker in zwar riskantere, dafür aber langfristig deutlich ertragreichere Aktienanlagen oder Fondsanlagen investieren. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer 2009 und die Abschaffung der Spekulationsfrist auf langfristige Veräußerungsgewinne wurden alle Appelle der Regierung zur privaten und eigenverantwortlichen Altersvorsorge dadurch ad absurdum geführt.

Sonderfall: Abgeltungssteuer bei Lebensversicherungen

Nach wie vor gelten Lebensversicherungen in Deutschland als die am meisten genutzte Anlageform. Es existieren weit mehr Versicherungspolicen für Lebensversicherungen als Käufe von Zertifikaten oder Fonds.

Obwohl diese Versicherungen, sogar wenn sie nicht riester-gefördert sind, recht unflexible und kostspielige Anlageformen sind, hält sich die Vorliebe für Lebensversicherungen hartnäckig.

Diese Vorliebe hat sich mit Einführung der Abgeltungssteuer noch einmal verstärkt, denn Versicherungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Abgeltungssteuer ausgenommen.

Besteuerung von Lebensversicherungen

Ganz von jeglichen Steuerzahlungen ausgenommen sind Lebensversicherungen, die bereits vor dem Jahre 2005 abgeschlossen worden sind. Voraussetzung hierfür ist, dass sie eine Laufzeit von mehr als 12 Jahren aufweisen können.

Somit sind alte Lebensversicherung Policen die großen Gewinner. Aber auch neue Lebensversicherung Verträge stehen erheblich besser da als beispielsweise Fonds. Bei einer neuen Police, die eine Laufzeit von mehr als 12 Jahren aufweisen kann und erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird, profitiert der Anleger von Steuervorteilen.

Erfolgt die Auszahlung aus der Lebensversicherung in einer Summe, muss der Anleger die Hälfte davon mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Da der Höchststeuersatz damit nur 22,5 Prozent beträgt, profitieren auch die besser situierten Anleger noch von dem persönlichen Steuersatz gegenüber dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent.

Anleger, die einen geringeren Steuersatz haben, profitieren natürlich noch mehr von dem Steuervorteil. Wer seine Police nach dem 60 Lebensjahr vorzeitig kündigt, profitiert ebenfalls von dem Steuervorteil.

Voraussetzungen für Steuerfreiheit von Lebensversicherungen

Anders sieht es aus, wenn die Lebensversicherung vor dem 60. Lebensjahr verkauft wird, dann wird die Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällig. Anleger, die nicht bis zum 60 Lebensjahr mit der Auszahlung warten wollen und deren Versicherung erst ab 2005 läuft, sollten ihre Lebensversicherung noch in diesem Jahr verkaufen.

Verkaufen deshalb, weil dies die Verluste gegenüber einer Kündigung in Grenzen hält. Außerdem kommt der Anleger bei einem Verkauf in den Genuss der Steuerfreiheit, sofern die Police älter als ein Jahr ist.

Bei einer Kündigung müssten hierauf Steuern gezahlt werden. Wer kann, sollte seine Lebensversicherung oder auch Rentenversicherung bis zum Ablauf halten, um in den Genuss sämtlicher Steuervorteile zu kommen.

Auch wer die Auszahlungen als monatliche Rente erhält, muss nur für den sogenannten Ertragswert Steuern abführen. Diese Steuerzahlungen fallen recht gering aus, weil der Ertragswert beispielsweise bei einem 65-jährigen mit 18 Prozent der Rente veranschlagt wird.

Welche steuerlichen Vorteile von Lebensversicherungen gibt es?

Von der steuerlichen Seite her sind Versicherungen also eine gute Möglichkeit, langfristig Geld anzulegen. Werden noch lieber in Fonds investiert, muss sich vorher ausrechnen, welche Rendite von dem Fonds erzielt werden muss, damit die anfallenden Steuern gegenüber einer Versicherung nicht so sehr ins Gewicht fallen.

Sparer, die eine Versicherung abgeschlossen haben, müssen auch weiterhin ihre Kapitalerträge bei der Steuererklärung aufführen, denn im Gegensatz zu anderen Anlageformen, wo die Bank die Abgeltungssteuer automatisch abführt, werden die Steuern bei den Versicherungen weiterhin über die Steuererklärung erhoben.

Alternativen für Lebensversicherungen

Anbieter von Geldanlagen versuchen jetzt mit neuen Produkten zu werben. Eines dieser Produkte sind Versicherungen, die in Zertifikate investieren. Allerdings kann der Anleger hier mit wenig Gewinn rechnen, da zum einen die Rendite recht gering ist, aber zum anderen die Kosten recht hoch sind.

Da nützt auch der steuerliche Vorteil dieser Anlageformen nicht besonders viel. Die Regierung beginnt mittlerweile auch schon, auf solche Angebote zu reagieren, indem über ein Verbot solcher Anlageformen zur Steuerersparnis nachgedacht wird.

Zudem wird darüber diskutiert, ob die Abgeltungssteuer künftig auch für Vermögen von Versicherungspolicen gelten soll. Von diesen Überlegungen sind auch Versicherungen betroffen, die nur der Absicherung eines sehr niedrigen Todesfallrisikos dienen.

Geldmarktfonds, die steueroptimiert ausgerichtet wurden, sind ebenfalls von diesen Bemühungen betroffen. Künftig sollen Termingeschäfte beziehungsweise deren Zinserträge zur Zahlung von Steuern herangezogen werden.

Die Steuerpflicht kann sich auch noch rückwirkend auf bereits laufende Verträge auswirken, denn die Bundesratssitzung fand bereits am 19. September statt. Finanzexperten rechnen damit, dass zumindest ein Teil der Änderungen tatsächlich so übernommen wird, die dann auch zum 01.01.2009 Gültigkeit haben werden.

Nur Besitzer von riester-geförderten Versicherungen müssen sich keine Sorgen hierum machen. Wie bisher werden Einzahlungen in Riester Verträge nicht besteuert. Im Falle einer Auszahlung wird der persönliche Steuersatz des Sparers herangezogen.

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