Abgeltungssteuer in 2022
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Abgeltungssteuer | Fragen und Antworten - Bausparvertrag
Abgeltungssteuer - Frage 37 - Bausparvertrag
Frage 37: Meine Bausparverträge wurden mit geliehenem Geld aufgefüllt, damit die Ansparphase kürzer war. Laut Aussage meiner Bausparkasse sind meine Schuldzinsen höher als die Erträge, weshalb ich mir die Abgeltungssteuer, die abgeführt werden muss, über die Einkommenssteuererklärung wieder hereinholen kann. Stimmt das?
Antwort 37: Es ist richtig, dass bei der Einkommenssteuererklärung Schuldzinsen mit Erträgen oder auch Verluste mit Gewinnen verrechnet werden können. Eine Ausnahme wird bei Aktiengeschäften gemacht. Hier können nur Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften direkt miteinander verrechnet werden. Dies trifft auf Sie jedoch nicht zu. Zur Sicherheit sollten Sie jedoch einen Steuerberater um Rat fragen, wie das Ganze bei Ihnen am besten gehandhabt werden soll.
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