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Abgeltungssteuer | Fragen und Antworten - Eigenverwendung
Abgeltungssteuer - Frage 28 - Eigenverwendung
Frage 28: Gibt es die Möglichkeit, Geld über die Kinder anzulegen, ohne dass man später bei einer möglichen Eigenverwendung das Familiengericht hinzuziehen muss?
Antwort 28: Grundsätzlich besteht der Sinn einer Schenkung ja nicht darin, dass das ursprünglich verschenkte Geld beim vorherigen Eigentümer bleibt. Dies soll aus steuerrechtlicher Sicht sowohl vom Gesetzgeber als auch von Finanzamt verhindert werden. Wer also Vermögen auf seine Kinder überträgt, sollte sich vorher gut überlegen, ob er das Geld tatsächlich verschenken möchte und sich somit auf Dauer davon trennen möchte oder ob er das Geld nur aus steuerlichen Gründen verschenkt und eigentlich selbst darüber verfügen möchte. Wenn Sie tatsächlich später selbst über das Geld verfügen wollen, ist eine Rückübertragung des Vermögens in Verbindung mit einem erneuten Schenkungsvertrag notwendig. Der Schenkungsvertrag wird dann möglicherweise nur wirksam, wenn das Kind bereits volljährig ist.
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