Abgeltungssteuer in 2022
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Abgeltungssteuer | Fragen und Antworten - Finanzamt
Abgeltungssteuer - Frage 12 - Finanzamt
Frage 12: Bleibt der Kontenabruf der Finanzämter bestehen?
Antwort 12: Nein. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer gehört der Kontenabruf nach § 93 der Abgabenordnung in seiner damaligen Form inzwischen der Vergangenheit an. Die Kontenabrufmöglichkeit besteht ab 2009 nur noch für die Fälle, in denen ein Bürger:
- seine Kapitaleinkünfte seinem niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz unterwerfen möchte,
- steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen will,
- Kindergeld beantragt und für die Höhe des Kindergelds die Einkünfte des Kindes von
Bedeutung sind,
- festgesetzte Steuern nicht zahlt,
- einem Kontenabruf zustimmt oder
- staatliche Leistungen beantragt, für die die Höhe des Einkommens von Bedeutung ist (z.B. BAFöG, Wohngeld).
Abgeltungssteuer 2009
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