Abgeltungssteuer in 2022
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Abgeltungssteuer | Fragen und Antworten - Freibetrag
Abgeltungssteuer - Frage 55 - Freibetrag
Frage 55: Muss auch für Einkünfte unter dem Sparerfreibetrag Abgeltungssteuer gezahlt werden?
Antwort 55: Nein, die Abgeltungssteuer muss erst für Kapitaleinkünfte gezahlt werden, die über dem ab 2009 geltenden Sparerfreibetrag von 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete liegen.
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