Abgeltungssteuer in 2022
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Abgeltungssteuer | Fragen und Antworten - Optionsscheine
Abgeltungssteuer - Frage 48 - Optionsscheine
Frage 48: Gibt es die Möglichkeit, dass ich meine Aktienverluste bei der Steuer geltend machen kann? Können eventuell auch Gewinne und Verluste bei Optionsscheinen steuermindernd geltend gemacht werden?
Antwort 48: Gewinne aus Optionsscheinen, die Sie nach dem 31. Dezember 2008 gekauft haben, sind auf jeden Fall abgeltungssteuerpflichtig. Verluste aus Veräußerungen können aber auch steuerlich geltend gemacht werden. Finanzexperten teilten jedoch mit, dass ein Verfall von Optionsscheinen und die Aufwendungen hierfür nicht steuermindernd geltend gemacht werden können. Falls Sie die Verluste steuermindernd geltend machen möchten, müssen Sie die Optionsschein e veräußern. Aktienverluste können nur gegen Aktiengewinne aufgerechnet werden, jedoch nicht gegen Verluste oder Gewinne aus anderen Kapitalanlagen. Dies gilt für Aktien, die ab dem01.Januar 2009 gekauft werden.
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