Abgeltungssteuer in 2022
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Abgeltungssteuer | Fragen und Antworten - Schenkung
Abgeltungssteuer - Frage 24 -Schenkung
Frage 24: Gilt es immer als Schenkung, wenn ich meinem Kind ein Depot übertrage und Einzahlungen vornehme?
Antwort 24: Als eine Schenkung gilt von der rechtlichen Seite her immer ein Übertrag von Vermögen, für den es keine Gegenleistung gibt. Wenn Sie als Elternteil Ihrem Kind Geld oder ein Depot schenken, sind nach dem Überschreiten des Schenkungssteuerfreibetrags von 205.000 Euro pro Kind Steuern fällig. Das Finanzamt achtet sehr genau darauf, ob das Kind auch tatsächlich frei über das Depot verfügen kann und die Eltern nur noch als gesetzliche Vertreter im Sinne des Kindes handeln, solange es noch nicht volljährig ist. Die Eltern dürfen sich also an dem Depot nicht mehr selbst bereichern.
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