Private Equity Steuer 2024

Besteuerung bei Private Equity Investments

Besteuerung bei Private Equity Investments
Besteuerung bei Private Equity Investments

Engagierte Verkäufer versuchten in 2008 ihre Kunden von geschlossenen Fonds zu überzeugen und zwar mit dem Argument, dass diese von der Abgeltungssteuer nicht betroffen seien.

Dieses Argument trifft aber nicht in jedem Falle zu. Richtig ist die Aussage meist im Hinblick auf Schiffsfonds, Immobilienfonds, Flugzeugfonds und solche Fonds, die regenerative Energien im Programm haben, allerdings gibt es noch eine Reihe anderer geschlossener Fonds, die sehr wohl mit der Abgeltungssteuer belegt werden.

Abgeltungssteuer auch für geschlossene Fonds

Das trifft zum Beispiel auf vermögensverwaltende Fonds zu, die sogenannten Private Equity Fonds. Beteiligungen, die ab dem 01.01.2009 neu hinzu gekauft werden, werden seitdem auch mit der Abgeltungssteuer belegt. Das Halbeinkünfteverfahren, welches bis Ende 2008 bei der Besteuerung von Dividenden galt, ist seitdem somit hinfällig.

Des Weiteren ist auf Kursgewinne aus diesen Beteiligungen die Abgeltungssteuer zu zahlen, wie bei allen anderen Anlageformen auch. Diese Regelung gilt künftig auch bei einer Vielzahl von geschlossenen Fonds mit Zertifikaten.

Blindpools erzielen ebenfalls Kapitaleinkünfte, was dazu führt, dass auch diese mit der Abgeltungssteuer belegt werden. Auch bei den meisten geschlossenen Fonds, die sich mit Kapitallebensversicherungen beschäftigen, trifft die Abgeltungssteuer in vielen Fällen zu, sofern die Policen der Lebensversicherungen nicht älter als 12 Jahre sind.

Bei vermögensverwaltenden Containerfonds müssen die Anleger künftig auf die Steuerfreiheit verzichten, die bis Ende 2008 für Gewinne nach dem Ablauf eines Jahres gegolten haben. Diese Ein-Jahres-Frist wurde ab 2009 auf 10 Jahre ausgedehnt, was natürlich die Gewinne deutlich schmälert. Ein weiterer Wermutstropfen ist der Wegfall der Absetzbarkeit von Werbungskosten für diejenigen, die Abgeltungssteuer zahlen müssen.

Auch Kreditzinsen, die für Kredite anfallen, die zur Investition in Investmentfonds aufgenommen wurden, sind in Zukunft nicht mehr steuerlich absetzbar.

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