Details und Eckpunkte der Abgeltungssteuer in 2009

Kurz zusammengefasst: Details und Eckpunkte der Abgeltungssteuer auf einen Blick

  • Einführung der Abgeltungssteuer 2009: Die Abgeltungssteuer wurde eingeführt, um Kapitalerträge pauschal zu besteuern und das Steuerverfahren zu vereinfachen. Sie ersetzt das Halbeinkünfteverfahren und betrifft alle nach dem 31.12.2008 erworbenen Kapitalanlagen.
  • Eckpunkte der Abgeltungssteuer: Einheitliche Besteuerung von 25 % auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Spekulationsfrist von 12 Monaten entfällt, was bedeutet, dass alle Gewinne versteuert werden müssen, unabhängig von der Haltedauer.
  • Veranlagungsoption für niedrigere Steuersätze: Anleger mit einem persönlichen Steuersatz unter 25 % können sich die Differenz über die Einkommensteuererklärung zurückerstatten lassen.
  • Bemessungsgrundlage der Abgeltungssteuer: Bruttoerträge, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag verringert werden können; ein zusätzlicher Werbungskostenabzug ist nicht mehr möglich.
  • Auswirkungen auf die Altersvorsorge: Trotz der Nachteile der Abgeltungssteuer können Anleger durch gezielte Strategien und Beratung weiterhin ihre Altersvorsorge effektiv gestalten und steuerliche Vorteile nutzen.

Eckpunkte des BMF bei der Einführung der Abgeltungssteuer  | Empfehlungen 2025

Details und Eckpunkte der Abgeltungssteuer
Details und Eckpunkte der Abgeltungssteuer

Angesichts der dargestellten Konsequenzen durch die Einführung der Abgeltungssteuer und vor allem der Abschaffung der Spekulationsfrist war jeder Anleger  gut beraten, entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen zu seinem Vorteil zu nutzen bzw. die gravierenden Nachteile so gut wie möglich zu vermeiden.

Denn die Abgeltungssteuer bietet für jeden Anleger auch weiterhin viele Möglichkeiten, seine Altersvorsorge trotzdem mit großer Rendite und Sicherheit voranzutreiben. Sie haben auch die Möglichkeit, sich entsprechend beraten zu lassen, bspw. bei spezialisierten Investment-Experten. Diese können Ihnen anhand Ihrer individuellen Anlagesituation erläutern, welche Möglichkeiten und Vorteile die Abgeltungssteuer für Sie bietet und wie Sie Fehler vermeiden.

Eckpunkte und Details der Abgeltungssteuer

Die folgenden Eckpunkte zur Abgeltungssteuer wurden im Jahr 2006 vom Bundesfinanzministerium (BMF) vorgestellt und waren für die Umsetzung der Abgeltungssteuer 2009 wesentlich:

  • Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wird gestrichen. Dadurch müssen immer 100% der Dividenden und Kursgewinne versteuert werden.
  • Die 12-Monatige Spekulationsfrist wird abgeschafft. Für alle Kapitalanlagen die nach dem 31.12.2008 erworbenen wurden entfällt die Steuerfreiheit auf Gewinne komplett, auch wenn die Wertpapiere länger als 12 Monate gehalten wurden.
  • Dividenden, Zinsen und private Gewinne aus Wertpapieren (nicht jedoch bei Immobilien) werden ab Januar 2009 pauschal mit 25% Abgeltungssteuer besteuert.
  • Dazu kommen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Mit dem Steuerabzug der Abgeltungssteuer ist die Einkommensteuer des Anlegers dann vollständig abgegolten.
  • Die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind die Bruttoerträge, die nur durch den Sparer-Pauschalbetrag (d.h. den zusammengefassten Sparer-Freibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag) verringert werden. Ein zusätzlicher Werbungskostenabzug ist nicht mehr möglich.
  • Die Veranlagungsoption: Jeder Steuerpflichtige, der einen geringeren Steuersatz als 25% hat, kann sich durch die Option zur Veranlagung die zu viel bezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurückholen.
  • Mit der Abgeltungssteuer ist eine Kontenabfrage zur Überprüfung der Kapitaleinkünfte künftig nicht mehr notwendig. Dieses wird auch durch eine gesetzliche Änderung in §93 AO festgehalten.
 

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