Details und Eckpunkte der Abgeltungssteuer in 2009

Eckpunkte des BMF bei der Einführung der Abgeltungssteuer  | Empfehlungen 2024

Details und Eckpunkte der Abgeltungssteuer
Details und Eckpunkte der Abgeltungssteuer

Angesichts der dargestellten Konsequenzen durch die Einführung der Abgeltungssteuer und vor allem der Abschaffung der Spekulationsfrist war jeder Anleger  gut beraten, entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen zu seinem Vorteil zu nutzen bzw. die gravierenden Nachteile so gut wie möglich zu vermeiden.

Denn die Abgeltungssteuer bietet für jeden Anleger auch weiterhin viele Möglichkeiten, seine Altersvorsorge trotzdem mit großer Rendite und Sicherheit voranzutreiben. Sie haben auch die Möglichkeit, sich entsprechend beraten zu lassen, bspw. bei spezialisierten Investment-Experten. Diese können Ihnen anhand Ihrer individuellen Anlagesituation erläutern, welche Möglichkeiten und Vorteile die Abgeltungssteuer für Sie bietet und wie Sie Fehler vermeiden.

Eckpunkte und Details der Abgeltungssteuer

Die folgenden Eckpunkte zur Abgeltungssteuer wurden im Jahr 2006 vom Bundesfinanzministerium (BMF) vorgestellt und waren für die Umsetzung der Abgeltungssteuer 2009 wesentlich:

  • Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wird gestrichen. Dadurch müssen immer 100% der Dividenden und Kursgewinne versteuert werden.
  • Die 12-Monatige Spekulationsfrist wird abgeschafft. Für alle Kapitalanlagen die nach dem 31.12.2008 erworbenen wurden entfällt die Steuerfreiheit auf Gewinne komplett, auch wenn die Wertpapiere länger als 12 Monate gehalten wurden.
  • Dividenden, Zinsen und private Gewinne aus Wertpapieren (nicht jedoch bei Immobilien) werden ab Januar 2009 pauschal mit 25% Abgeltungssteuer besteuert.
  • Dazu kommen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Mit dem Steuerabzug der Abgeltungssteuer ist die Einkommensteuer des Anlegers dann vollständig abgegolten.
  • Die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind die Bruttoerträge, die nur durch den Sparer-Pauschalbetrag (d.h. den zusammengefassten Sparer-Freibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag) verringert werden. Ein zusätzlicher Werbungskostenabzug ist nicht mehr möglich.
  • Die Veranlagungsoption: Jeder Steuerpflichtige, der einen geringeren Steuersatz als 25% hat, kann sich durch die Option zur Veranlagung die zu viel bezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurückholen.
  • Mit der Abgeltungssteuer ist eine Kontenabfrage zur Überprüfung der Kapitaleinkünfte künftig nicht mehr notwendig. Dieses wird auch durch eine gesetzliche Änderung in §93 AO festgehalten.
 

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