Erbschaftssteuer Informationen 2024

Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf die Erbschaftssteuer

Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf die Erbschaftssteuer
Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf die Erbschaftssteuer

Bis zur Reform der Erbschaftssteuer zu Beginn des Jahres 2009 war es aus steuerlicher Sicht relativ unproblematisch, ein Unternehmen oder Unternehmensanteile an die nächste Generation zu vererben.

Als Wert der Erbschaft setzte man den Buchwert abzüglich der Verbindlichkeiten des Unternehmens an. Dazu wurde noch ein Freibetrag von 225.000 Euro vom Unternehmens-Wert in Abzug gebracht sowie ein Bewertungsabschlag in Höhe von fünfunddreißig Prozent.

Unternehmensbewertungen

Stille Reserven des Unternehmens fielen bei der Bewertung nicht ins Gewicht. Auf diese Art konnte ein Generationswechsel im Unternehmen ohne große Belastungen durch anfallende Erbschaftssteuer erfolgen.

Mit Beginn des Jahres 2009 und der Reform der Erbschaftssteuer hat sich dieses Verfahren deutlich geändert, so dass die Höhe der anfallenden Steuer bei der Übertragung eines Unternehmens nur noch schwer ermittelt werden kann.

Durch die neuen steuerrechtlichen Vorschriften kommt es zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, die dazu führen, dass selbst ein wirtschaftskräftiges Unternehmen unter Umständen steuerfrei bleibt, während manche mittelständische Firma, deren wirtschaftliche Situation weniger günstig ist, mit hohen steuerlichen Belastungen belegt wird.

Ursache dafür ist die Bewertung einer Firma nach ihrem aktuellen Marktpreis zum Zeitpunkt der Übergabe an die nächste Generation.

Erbschaftssteuer – Vergünstigungen

Während frühere Vergünstigungen mit der Steuerreform abgeschafft wurden, hat man an anderer Stelle neue geschaffen. Trotz der höheren Bemessungsgrundlage, die Einzelunternehmer und Beteiligte an Personen- und Kapitalgesellschaften in Kauf nehmen müssen, haben sie andererseits die Möglichkeit, Steuerfreiheit zu genießen, wenn der neue Anteilseigner und Unternehmer sich an gewisse gesetzliche Vorschriften hält.

Zur Ermittlung des Verkehrswerts eines Unternehmens wird im Erbfall oder bei der Übergabe zu Lebzeiten ein pauschaliertes Verfahren angewendet, das die Ertragsaussichten zugrunde legt. Dazu wird der Jahresgewinn des Unternehmens mit einem Kapitalisierungszinssatz multipliziert.

Dieser Kapitalisierungszinssatz ist variabel und betrug im Jahr 2009: 12,33 Prozent. Dabei bildete der Substanzwert des Unternehmens die Untergrenze des Verkehrswerts. Dadurch, dass die Ermittlung auf der Grundlage der Unternehmensgewinne erfolgte, bestanden umfassende Möglichkeiten zur Einflussnahme.

Darüber hinaus konnte ein Gutachten einen niedrigeren, als den so ermittelten Wert des Unternehmens belegen, der auch tatsächlich häufig eher den realen Bedingungen entsprach.

Berechnung der Erbschaftssteuer

Das Verfahren der Berechnung der Erbschaftssteuer ist nicht nur kompliziert, sondern führt für die Nachfolger in den Chefetagen fast immer zu ungünstigeren Ergebnissen, als die frühere Regelung.

Es zählen nicht mehr einfach die Buchwerte, sondern in den Mittelpunkt der Betrachtungen geraten immaterielle Wirtschaftsgüter und zukünftige Erfolgsaussichten, die unter Umständen eher unter Utopien zu verbuchen sind.

Es wird bei der Besteuerung durch Erbschaftssteuer also häufig ein deutlich höherer Wert einer Firma oder eines Unternehmensanteils zugrunde gelegt, als er in der Realität ist. Dennoch muss das nicht immer zu einer hohen Steuerbelastung führen.

Nachdem der Wert des Unternehmens ermittelt wurde, kann die Erfüllung einiger gesetzlicher Vorgaben dazu führen, dass 85 Prozent des Werts steuerfrei bleiben. Darüber hinaus wird auf den so ermittelten restlichen Firmenwert noch eine Freigrenze von 150 000 Euro angerechnet.

Mittelständische Unternehmen, die eigentlich einen Wert von mehreren Millionen Euro haben, können auf diese Weise steuerfrei verschenkt oder vererbt werden, wenn zudem noch der persönliche Freibetrag eines jeden Erbens oder Beschenkten von 400 000 Euro berücksichtigt wird.

Selbst dann, wenn eine Firma einen wesentlich höheren Wert hat, gibt es steuer-reduzierende Möglichkeiten. Zugrunde gelegt wird immer die günstigste Steuerklasse und nur ein sehr milder Einstiegstarif. Voraussetzung für all diese Vergünstigungen ist jedoch, dass es sich um ein begünstigtes Unternehmen handelt.

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