Erbschaftssteuer 2024 bei Unternehmen

Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf die Erbschaftssteuer bei Unternehmen

Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf die Erbschaftssteuer bei Unternehmen
Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf die Erbschaftssteuer bei Unternehmen

Begünstigt ist ein Unternehmen regelmäßig dann nicht, wenn die Werte in der Bilanz vorwiegend aus sogenanntem schädlichen Vermögen bestehen.

Dazu zählen Wertpapiere, Kleinanteile an Kapitalgesellschaften oder vermieteter Grundbesitz. In diesem Fall wird die Erbschaftssteuer nach dem reinen Verkehrswert berechnet, ohne steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können mit der Folge, dass aufgrund der hohen Erbschaftssteuer das gesamte Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten gerät.

Stundung der Erbschaftssteuer

Die einzige Möglichkeit, die Steuerlast nicht auf einmal tilgen zu müssen, besteht in der Inanspruchnahme von Stundungsrechten. Damit ist das finanzielle Problem für das Unternehmen jedoch nicht gelöst, sondern lediglich vertagt.

Wer also die Aussicht hat, in naher Zukunft eine Firma oder den elterlichen Betrieb zu übernehmen, sollte sich zuvor eindringlich über die Struktur des Anlagevermögens informieren.

Bei einem Verwaltungsvermögen, dessen Anteil lediglich zwanzig Prozent beträgt, kann darüber hinaus aus dem Privatbesitz ein weiterer Anteil von dreißig Prozent in die Firma eingebracht werden.

Erbschaftssteuer – Steuerfreiheit

Weitgehende Steuerfreiheit ist auch dann möglich, wenn die gesamte Zuwendung erst nach einer Dauer von zwei Jahren erfolgt. Überschreitet ein Unternehmen die 50-Prozent-Grenze, dann könnten sich gezielte Entnahmen lohnen, um diese Grenze wieder zu unterschreiten. Allerdings sind solche Entnahmen nur dann möglich, wenn das Unternehmen auf die entnommenen Werte nicht angewiesen ist, also die Liquidität nicht gefährdet wird.

Eine weitere Voraussetzung dafür, dass die Steuerbefreiung von 85 Prozent genutzt werden kann besteht darin, dass der Nachfolger das Unternehmen sieben Jahre lang in der gleichen Weise fortführt, wie sein Vorgänger. Weder die Entlassung von Mitarbeitern, noch bedeutende Verkäufe von Firmenvermögen dürfen in dieser Zeit erfolgen.

Ansonsten wird sich die Steuerbefreiung verringern, und zwar um den Anteil für den Zeitraum, in dem die Bestimmungen nicht eingehalten wurden. Da ein junger Unternehmer nicht über einen Zeitraum von sieben Jahren absehen kann, wie sich die Firma entwickeln wird, ergeben sich aus diesen strengen Vorschriften unter Umständen große Probleme, die zu einer regelrechten Zwickmühle werden können, wenn das Unternehmen in eine Rezession gerät.

Weder Betriebskapital darf dann liquidiert werden, noch Mitarbeiter, die nicht mehr beschäftigt werden können, darf der Unternehmer entlassen. Macht er aber genau das, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, so wird eine hohe Erbschaftssteuer fällig, die ein erneutes Problem aufwirft.

Eine Ausnahme von den engen Vorschriften ist die Möglichkeit des Verkaufs von Firmenteilen, wenn das dadurch erwirtschaftete Kapital innerhalb von sechs Monaten für Neuanschaffungen innerhalb des Unternehmens eingesetzt wird.

Erbschaftssteuer bei Übergabe des Unternehmens

Sind aber derartige Entwicklungen absehbar, dann sollten bereits vor der Übergabe des Unternehmens entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, damit diese sich später nicht schädlich auf die Steuerbefreiung auswirken.

Unternehmer, die bereit sind, sich diesen strengen Vorgaben auszusetzen, können auf Antrag sogar dann weitgehende Steuerfreiheit genießen, wenn das Firmenvermögen Milliarden beträgt und das Unternehmen sich in einer außergewöhnlich guten Gewinnsituation befindet.

Dann jedoch beträgt der Zeitraum, in dem die strengen Einschränkungen bestehen, zehn Jahre und das Verwaltungsvermögen darf nicht mehr, als zehn Prozent ausmachen. Muss der Betrieb dann nach einigen Jahren doch aufgegeben oder verkauft werden, wird rückwirkend die Erbschaftssteuer von zwanzig Prozent fällig.

Unternehmer, die auf lange Sicht ohnehin keine Veränderungen planen und die auch nicht von wirtschaftlichen Krisen bedroht sind, sollten die Möglichkeit der Steuerbegünstigung in der Erbschaftssteuer auf jeden Fall nutzen.

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