Abgeltungssteuer im Ausland in 2024

Spart man Abgeltungssteuer bei Übertragung von Vermögen ins Ausland?

Abgeltungssteuer sparen im Ausland
Abgeltungssteuer sparen im Ausland

Zu der Zeit, als die Abgeltungssteuer noch in Planung war, führten Politiker gern den Vorteil an, dass mit der pauschalen Zahlung von 25 Prozent auf Kapital- und Zinserträge deutsche Anleger nicht mehr genötigt seien, ihr Geld im Ausland anzulegen.

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer sollten Kontenprüfungen unnötig werden, da die Steuer anonym abgeführt werden solle. Diese Rechnung scheint jedoch nicht aufzugehen.

Abgeltungssteuer – Vorteil im Ausland?

In anderen Ländern gibt es zwar auch eine vergleichbare Steuer, dort Quellensteuer genannt, die aber wesentlich geringer ist als die Abgeltungssteuer. Das hat zur Folge, dass weiterhin oder sogar vermehrt Deutsche ihr Geld auf Auslandskonten anlegen, um der Abgeltungssteuer zu entgehen.

Dieser Trend ist auch zunehmend sogar bei Kleinanlegern zu beobachten. Bevorzugte Länder sind hierbei die Schweiz und Österreich.

Experten sehen darin jedoch keinen Vorteil, denn die Abgeltungssteuer gilt ja auch für Erträge, die im Ausland erwirtschaftet werden. Gewinne aus ausländischen Fonds sowie auf ausländischen Konten unterliegen der Versteuerungspflicht in Deutschland.

Nicht wenige Banken und Fondsgesellschaften haben aufgrund der Unternehmenssteuern ihren Sitz in Luxemburg. Auch bei Gewinnen aus ausländischen Aktien greift die Abgeltungssteuer.

Abgeltungssteuer im Ausland – Keine Abführung der Steuer

Der einzige Vorteil, den die Anleger durch ausländische Anlagen haben, ist der, dass die ausländischen Banken keine Steuern an den deutschen Staat abführen. Das heißt im Klartext, die Abgeltungssteuer wird erst dann fällig, wenn das Geld nach Deutschland ausgeführt wird.

Es handelt sich dabei also lediglich um eine Stundung der Abgeltungssteuer. Gewinne, die vom Anleger übertragen werden, müssen natürlich auch in der Jahressteuererklärung angegeben werden.

Das führt dazu, dass immer mehr Anleger diese Angaben gern verschweigen und somit zum Steuersünder werden. Besser wäre es, den Geldtransfer erst einmal aufzuschieben, sofern er momentan nicht nötig ist.

Thematik Geld im Ausland – Senkung der Abgeltungssteuer in Sicht?

Finanzexperten gehen davon aus, dass die Abgeltungssteuer noch gesenkt wird, möglicherweise bis auf 18 Prozent. Hier bleibt aber erst einmal die Gesetzgebung abzuwarten. Inländische Fonds sowie Inlandsaktien, aber auch ausländische Aktien, die auf einem deutschen Depot geführt werden, sind in jedem Fall abgeltungssteuer-pflichtig.

Wer ausländische Depots besitzt und sein Geld umschichtet, bleibt zunächst von einer Steuerzahlung verschont. Der Anleger kann anders als hier nach Belieben seine Aktien verkaufen oder die Fonds wechseln und Gewinne wieder in neue Fonds oder Aktien investieren, ohne dass der Staat die Abgeltungssteuer einfordert. Auf lange Sicht erwirtschaftet sich der Anleger damit ein Renditeplus.

Abgeltungssteuer und Quellensteuer

In Österreich, in der Schweiz, in Belgien sowie in Luxemburg gibt es die Quellensteuer. Diese wird von den Banken direkt einbehalten, sobald Aktien oder Fonds verkauft werden oder Gewinne in Form einer Dividende anfallen.

Diese Quellensteuer liegt bei 15 Prozent und ist somit um einiges günstiger als die deutsche Abgeltungssteuer. Das verschafft dem Anleger jedoch nur für eine kurze Zeit einen Vorteil, denn sobald er seine Jahressteuererklärung einreicht, ist für ihn auch die Abgeltungssteuer fällig.

Dabei wird die bereits gezahlte Quellensteuer angerechnet und er muss lediglich noch 10 Prozent Abgeltungssteuer zahlen. Die übers Jahr noch nicht gezahlten 10 Prozent verschaffen dem Anleger einen kleinen Renditevorteil.

Abgeltungssteuer im Ausland – Fazit

Wie man es dreht und wendet, im Endeffekt wird der deutsche Anleger nicht verschont, die Abgeltungssteuer ist in jedem Fall fällig. Dennoch gibt es Unterschiede bei der Fälligkeit der Abgeltungssteuer.

Bei den thesaurierenden Fonds wird der Zinsabschlag am Jahresende von der Fondsgesellschaft abgeführt. Andere Fonds führen die Steuer erst ab, wenn der Anleger seine Fondsanteile endgültig zurück bekommt.

Einzig ausländische Anleger müssen in Deutschland keine Abgeltungssteuer zahlen, sondern sie fallen unter die Steuerregelungen ihres Heimatlandes.

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