Abgeltungssteuer in 2022
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Abgeltungssteuer | Fragen und Antworten - Aktien
Abgeltungssteuer - Frage 39 - Aktien
Frage 39: Kursgewinne von meinen bestehenden Aktien fallen nicht unter die Abgeltungssteuer, solange ich diese Aktien bei meiner Bank lasse. Wie sieht es aus, wenn ich das Depot wechsele oder die Aktien auf das Depot meiner Frau umschichte? Fallen diese Aktien dann doch unter die Abgeltungssteuerregelung?
Antwort 39: Wertpapiere, die Sie bis Ende 2008 erworben haben, genießen auf jeden Fall den steuerlichen Vorteil, auch wenn Sie die Bank wechseln. Selbst wenn Sie die Aktien auf das Depot Ihrer Frau umschichten, geht dieser Vorteil nicht verloren. Voraussetzung dafür ist, dass die nachfolgende Bank von der bisherigen Bank über den Zeitpunkt des Kaufs unterrichtet wird. Somit ist nachweisbar, dass Ihnen die Aktien schon vor dem 01. Januar 2009 gehörten. Trotzdem sollten Sie zur Sicherheit sämtliche Kaufbelege aufbewahren, damit Sie jederzeit nachweisen können, wann Sie die Papiere erworben haben. Selbst wenn Sie Fonds vererben, die vor 2009 angeschafft wurden, werden diese nicht mit der Abgeltungssteuer belegt.
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