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Abgeltungssteuer | Fragen und Antworten - Schenkung an Kinder
Abgeltungssteuer - Frage 29 - Schenkung an Kinder
Frage 29: Unser Kind soll von unserer Schenkung zum 18. Geburtstag seine Ausbildung finanzieren, nur über den Rest soll es frei verfügen dürfen. Wie ist das möglich?
Antwort 29: Da Kinder ab dem 18. Lebensjahr über ihr Geld frei verfügen können, kommt für einen solchen Fall nur eine vertragliche Regelung in Betracht. Die könnte zum Beispiel so aussehen, dass eine Treuhandvereinbarung getroffen wird und der Treuhänder dafür sorgt, dass die Ausbildung von dem geschenkten Vermögen finanziert wird. Oder die Eltern schließen mit dem Kind einen Vertrag, in dem eine sogenannte Einschränkung der Verfügbarkeit festgelegt wird, in Ihrem Fall würde das bedeuten, dass aus dem Vertrag deutlich hervorgeht, dass das Geld für die Ausbildung verwendet werden soll. Sollte das Kind das Geld zweckentfremden, wären Sie als Eltern berechtigt, dieses zurückzufordern. Vor einem solchen Vertragsabschluss sollten Sie sich auf jeden Fall von einem Steuerberater oder einem Anwalt beraten lassen, welche Regelung für Sie steuerlich am günstigsten wäre.
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