Abgeltungssteuer in 2022
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Abgeltungssteuer | Fragen und Antworten - Versicherungen
Abgeltungssteuer - Frage 36 - Versicherungen
Frage 36: Ich bin jetzt 57 und gehe voraussichtlich in 4 Jahren in Rente. Seit 1992 habe ich eine kapitalbildende Lebensversicherung sowie einen Riestervertrag. Außerdem habe ich noch zwei Rentenversicherungen laufen, die das Geld in einer Summe auszahlen und nebenbei auch noch ein Tagesgeldkonto. Muss ich auf all dies Abgeltungssteuer zahlen, wenn es soweit ist?
Antwort 36: Ihre Versicherungen bleiben von der Abgeltungssteuer unberührt. Ihre kapitalbildende Lebensversicherung ist steuerfrei, weil sie vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurde. Wenn Sie mit der Auszahlung des Riestervertrags bis 2017 warten, wird diese dann mit ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Der Ertragsanteil aus Ihren Rentenversicherungen wird ebenfalls mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Der Ertragsanteil wird mit den Jahren weniger, also wäre es klug, diese Rente nicht sofort zu nehmen. Lediglich die Zinsen, die Sie mit Ihrem Tagesgeldkonto erwirtschaften, sind abgeltungssteuerpflichtig.
Abgeltungssteuer 2009
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