Körperschaftssteuer 2024 bei Unternehmen

Begriffe und Erklärungen: Körperschaftssteuer bei Unternehmen

Körperschaftssteuer bei Unternehmen
Körperschaftssteuer bei Unternehmen und Firmen

Die Körperschaftssteuer bezeichnet eine Steuer auf das wirtschaftliche Ergebnis, also dem Gewinn einer Kapitalanlagegesellschaft (bspw. einer GmbH oder einer AG) und wird von den Ländern des Bundes erhoben.

Die Körperschaftssteuer wird auch für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Genossenschaften und Vermögensmassen herangezogen, jedoch nicht mehr bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die Körperschaftsteuer hängt nicht davon ab, ob der Gewinn im Unternehmen verbleibt oder ob er an die Anteilseigner ausgezahlt wird.

Wie auch die Einkommensteuer zählt die Körperschaftsteuer zu den direkten Steuern und ist zugleich eine Personensteuer. Damit bestehen die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer parallel und führen dazu, dass der Gewinn zweimal besteuert wird.

Um diese sog. Doppelbesteuerung zu reduzieren, ist der Gewinnanteil (Dividenden) beim Anteilseigner (Gesellschafter) zur Hälfte steuerfrei (sog. Halbeinkünfteverfahren).

Körperschaftssteuer Berechnung

Die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das Einkommen, welches die Körperschaft im entsprechenden Kalenderjahr erwirtschaftet hat (Gewinnermittlung).

Welche Einkommensarten hierfür maßgeblich sind und zur Versteuerung herangezogen werden, regelt das Einkommenssteuergesetz. Zusätzlich müssen jedoch noch mehrere Besonderheiten der Körperschaftsteuer-Gesetze berücksichtigt werden, in denen bspw. auch verdeckte Gewinnausschüttungen behandelt werden.

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