Lohnsteuerjahresausgleich Informationen 2024

Lohnsteuerjahresausgleich in der Steuererklärung

Lohnsteuerjahresausgleich - Im Voraus berechnete und tatsächliche Steuer
Lohnsteuerjahresausgleich in der Steuererklärung – Im Voraus berechnete und tatsächliche Steuer

Der Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet die Möglichkeit für Arbeitnehmer, sich zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Der Lohnsteuerjahresausgleich wird somit im Rahmen der Einkommensteuererklärung durchgeführt und bietet sich an, wenn ein Arbeitnehmer gemeinsam mit seinem Partner veranlagt wird und wenn beide Partner über unterschiedlich hohe Einkommen verfügen.

Der Lohnsteuerjahresausgleich ist dann obligatorisch, wenn ein Arbeitnehmer nicht das gesamte Jahre gearbeitet hat, sondern bspw. einen Teil des Jahres Arbeitslosengeld bezogen hat oder auch andere Lohnersatzleistungen. Bei jeder Lohnabrechnung berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer und behält diese vom Bruttolohn ein. Anschließend wird die Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Berechnete und tatsächliche Steuer

Dieser im Voraus berechneten Steuerlast steht die im Nachhinein festgesetzte, also tatsächliche Steuerlast gegenüber. Bei der Festsetzung der tatsächlichen Steuerlast werden die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen (Familienstand, Kinder, Entfernung zum Arbeitsplatz etc.) berücksichtigt.

Die während des Jahres einbehaltene Steuer wird bei der späteren Abgabe der Steuererklärung wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet, somit erklärt sich der Begriff Lohnsteuerjahresausgleich. Wurde also während des Jahres zu wenig Lohnsteuer abgeführt, kann es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen.

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