Änderungen in 2010 – Steuer, Krankenversicherung etc.

Bürgerentlastungsgesetz, Krankenversicherung Pflege, Pflegeversicherung

Änderungen in 2010, Bürgerentlastungsgesetz, Krankenversicherung Pflege, Pflegeversicherung, Einkommensteuer
Änderungen in 2010, Bürgerentlastungsgesetz, Krankenversicherung Pflege, Pflegeversicherung, Einkommensteuer

Mit Beginn des Jahres 2010 kamen einige Veränderungen auf alle Berufstätigen zu, die ihnen einige Hundert Euro an Entlastungen im Jahr einbringen sollten.

Ursache sind das Bürgerentlastungsgesetz, neue Krankenversicherungs-Tarife sowie ein günstigerer Steuertarif.

Wesentliche Veränderungen ergaben sich durch eine bessere Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer. Fast alle Aufwendungen, die für die medizinische Grundversorgung eingesetzt werden, waren dann von der Steuer absetzbar, jedoch mit unterschiedlichen Auswirkungen für gesetzlich und privatversicherte Personen.

Krankenversicherung Änderungen in 2010

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben die Möglichkeit, alle angefallenen Kosten für den grundlegenden Gesundheitsschutz als Sonderausgaben in der Steuererklärung anzugeben.

Da die Absicherung von Krankengeld-Leistungen jedoch nicht als Sonderausgabe zählt, aber in den Krankenkassen-Beiträgen enthalten ist, werden vier Prozent abgezogen. Damit führt die Neuregelung auf den ersten Blick nicht zu einer Entlastung, sondern zu einer geringfügigen Mehrbelastung für Arbeitnehmer.

Mit den Beiträgen für die Pflegeversicherung erhöht sich der Betrag aber um gut vierhundert Euro und führt letztendlich zu einer steuerlichen Vergünstigung.

Da jeder, der Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist, in der Regel einen umfassenderen Versicherungsschutz genießt, als gesetzlich Versicherte, ist die Berechnung bei diesem Personenkreis deutlich komplizierter.

Alle über den Basisschutz hinausgehenden Leistungen der privaten Krankenversicherung müssen vor der Anerkennung als Sonderausgaben von den Versicherungsbeiträgen abgezogen werden.

Vermutlich wird sich die Höhe des Betrages, der als Sonderausgaben in der Steuererklärung anerkannt wird, auf rund achtzig Prozent belaufen. Lediglich Personen, die zum Basis-Tarif versichert sind, müssen keine Abschläge in Kauf nehmen, da dieser Tarif nur die medizinischen Mindestleistungen enthält.

Um die Abzugsbeträge transparent zu gestalten, erhalten privat Versicherte zukünftig Beitragsmitteilungen ihrer Versicherer, in denen alle über den Standard hinausgehenden Leistungen einzeln ausgewiesen sind.

Pflegeversicherung Änderungen in 2010

Mit einem Höchstbetrag von bis zu 2.800 Euro können alle Versicherten, deren Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge nicht so hoch sind, auch noch Kosten für die Arbeitslosenversicherung sowie private Haftpflicht- und Unfallversicherungen in Form von Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Für Rentner, aber auch für viele Selbstständige fällt die Neuregelung des Sonderausgaben-Abzugs für die medizinische Grundsicherung weniger ins Gewicht. Hier wird abgewogen, welche Regelung für sie günstiger ist, ein Abzug der Versicherungsbeiträge, wie er bis zum Jahr 2005 vorgenommen wurde, oder die neue Regelung.

Einkommensteuer Änderungen in 2010

Da auch der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer um rund 170 Euro für unverheiratete Personen und um 340 Euro für Ehepaare steigt, profitieren alle Steuerzahler von einer geringeren steuerlichen Belastung.

Eltern erwachsener Kinder haben darüber hinaus den Vorteil, dass durch die Anhebung des Grundfreibetrages das Kindergeld länger erhalten bleibt, wenn die Kinder über eigenes Einkommen verfügen.

Für Rentner führt es dazu, dass sie unter Umständen keine Steuererklärung abgeben müssen. Wer Angehörige oder Lebensgefährten mit Unterhalt versorgt, kann einen höheren Anteil davon von der Steuer absetzen.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für unterhaltsberechtigte Personen werden über den bisherigen Höchstbetrag hinaus anerkannt.

Arbeitnehmer Änderungen in 2010

Alle Entlastungen wirken sich für Arbeitnehmer ab der Gehaltsabrechnung für Januar 2010 aus. Besonders deutlich spüren das Ehepartner in Steuerklasse V, da sie nun erstmals von einer Vorsorgepauschale profitieren, die zu einer Reduzierung des Lohnsteuerabzugs führt.

Nach der bisherigen Regelung wirkte sich eine solche Pauschale nur auf den Ehepartner aus, der sein Einkommen in Steuerklasse III versteuerte.

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