HMP Brokers: Depots und Angebote

Depot
HMP Brokers Depot
Vermitteltes internationales Trading-Depot mit Interactive-Brokers-Zugang; Coaching kann separat vereinbart werden.
- Kosten
- Deutschland 0,13 % des Volumens, mindestens 5 €; USA 0,10 USD je Aktie, mindestens 10 USD. Börsen- und andere externe Entgelte zusätzlich; mögliche Kontozusatzkosten vertraglich prüfen.
- Aktion & Konditionen
- Keine allgemeine Eröffnungsprämie zugesagt. Schulungen oder Coachingpakete sind von den Depotkonditionen zu unterscheiden.
- Abgeltungsteuer
- Ausländische Depotführung kann eine eigene deutsche Erklärung von Kapitalerträgen erfordern. IBKR-Berichte, Quellensteuern und Währungsbuchungen dokumentieren.
Trading und Coaching sind zwei verschiedene Leistungen
HMP Brokers richtet sich an Anleger, die internationale Märkte handeln und gegebenenfalls ergänzende Schulungen nutzen möchten. Das Trading-Depot wird über die Interactive-Brokers-Infrastruktur zugänglich gemacht. Die Helbig Marx und Partner GmbH tritt als vertraglich gebundener Vermittler unter dem Haftungsdach von Inno-Invest auf. Eine deutschsprachige Betreuung ist daher nicht gleichbedeutend mit einer deutschen Depotbank oder einer automatisch vollständig erledigten deutschen Steuererklärung.
Das Coaching wird vom Wertpapiergeschäft getrennt angeboten. Prüfen Sie bei einem Paket, ob ein einmaliges Schulungsentgelt, ein wiederkehrendes Abonnement oder weitere Leistungen vereinbart werden. Der Zugang zu Wissen garantiert keine Gewinne. Eine Handelsstrategie kann auch nach einer Schulung Verluste erzeugen. Die Kostenrechnung sollte deshalb ohne angenommene Mehrerträge durch ein Coaching tragfähig sein.
HMP Ordergebühren mit typischen Volumina
| Markt | Veröffentlichte Grundkondition | Rechnerisches Beispiel |
|---|---|---|
| Deutschland | 0,13 %, mindestens 5 € | 2.000 € Order: 5 € |
| Deutschland | 0,13 %, mindestens 5 € | 10.000 € Order: 13 € |
| USA | 0,10 USD je Aktie, mindestens 10 USD | 20 Aktien: 10 USD |
| USA | 0,10 USD je Aktie, mindestens 10 USD | 200 Aktien: 20 USD |
Die Beispiele enthalten nur die genannten Grundprovisionen. Handelsplatz-, Clearing- und regulatorische Entgelte können hinzukommen. Besonders beim US-Handel hängt der Preis nicht nur vom Gesamtvolumen, sondern von der Stückzahl ab. Zweihundert günstige Aktien können daher eine andere Provision erzeugen als zehn teure Aktien mit gleichem Gesamtwert. Vergleichen Sie die konkrete Stückzahl und nicht lediglich den Gegenwert in Euro.
Beim späteren Verkauf entsteht grundsätzlich ein weiterer Auftrag. Dazu können Währungsumrechnung, Finanzierung und kostenpflichtige Marktdaten kommen. Ein Konto mit professioneller Plattform ist deshalb nicht pauschal mit einem gebührenfreien Sparplandepot gleichzusetzen. Verlassen Sie sich bei möglichen Inaktivitäts- oder Kleinstdentgelten nicht allein auf eine kurze Werbeaussage zur Depotführung. Für wenig genutzte Konten ist eine schriftliche Kostenübersicht des tatsächlich angebotenen Vertrags besonders wichtig.
Internationaler Handel verlangt Währungs- und Risikokontrolle
Ein internationaler Zugang ist hilfreich, wenn Sie einen ausländischen Handelsplatz bewusst auswählen möchten. Zugleich müssen Sie sich mit Börsenzeiten, lokalen Gebühren und Abrechnungswährungen beschäftigen. Prüfen Sie, ob aktuelle Kursdaten enthalten sind oder separat bestellt werden. Zeitverzögerte Kurse sind für schnelle Handelsentscheidungen eine andere Grundlage als Echtzeitdaten.
Bei einem Margin-Konto können negative Währungssalden oder Wertpapierkredite Zinsen verursachen. Ein positiver Gesamtdepotwert verhindert solche Kosten nicht automatisch. Achten Sie auf jede einzelne Währung und auf den verfügbaren Marginpuffer. Wer Optionen, Futures oder CFDs handeln möchte, muss die jeweiligen Risiken und Berechtigungen zusätzlich prüfen. Die Verlustwirkung kann erheblich von einem einfachen Aktienkauf abweichen.
Steuerplanung bei einem international geführten Depot
Für deutsche Steuerpflichtige bleiben Kapitalerträge grundsätzlich auch auf einem ausländischen Depot steuerpflichtig. Soweit kein deutscher Steuerabzug erfolgt, müssen diese Erträge selbst erklärt werden. Ein ausländischer Tätigkeitsbericht darf nicht mit einer inländischen Jahressteuerbescheinigung verwechselt werden. Ebenso wirkt ein Freistellungsauftrag bei einer deutschen Bank nicht automatisch auf ein fremdes ausländisches Konto.
IBKR stellt Steuerformulare und Berichte im Client Portal bereit. Laden Sie die Jahresunterlagen rechtzeitig herunter und bewahren Sie Einzelabrechnungen zusätzlich auf. Für die deutsche Erklärung werden je nach Bestand realisierte Kursgewinne und Verluste, Dividenden, Zinsen, Quellensteuern und die relevanten Euro-Umrechnungen benötigt. Die Gesamtsumme der Ein- und Auszahlungen ist dafür keine ausreichende Gewinnermittlung.
Ein Beispiel verdeutlicht den Liquiditätsbedarf: Ergibt sich ein steuerpflichtiger Nettokapitalertrag von 4.000 Euro, während der Pauschbetrag bereits anderswo verbraucht wurde, ergeben sich ohne Kirchensteuer und ohne weitere Anrechnungen rechnerisch 1.055 Euro Steuer einschließlich Solidaritätszuschlag. Dieser Betrag sollte nicht mit vermeintlich frei verfügbarem Handelskapital verwechselt werden. Weitere Erläuterungen bietet die Steuererklärung für Kapitalerträge.
Quellensteuer und Fonds gesondert dokumentieren
Auch ohne vollständigen deutschen Steuerabzug können Dividenden bereits mit ausländischer Quellensteuer belastet sein. Ob und in welcher Höhe diese in Deutschland angerechnet wird, hängt vom Staat und vom Abkommen ab. Ein zu hoher Auslandsabzug wird nicht immer automatisch zurückerstattet. Bei ausschüttenden und thesaurierenden Fonds können außerdem Teilfreistellung und Vorabpauschale relevant sein; diese Regeln sind nicht aus dem bloßen Buchgewinn der Plattform ablesbar.
Bei vielen Fremdwährungsvorgängen sollten Sie Währungsguthaben und Wertpapiergeschäfte getrennt erfassen. Zinsen auf Währungskonten und eigenständige Wechselkursgewinne können unterschiedlich zu behandeln sein. Der Ratgeber über Auslandsdepots und Abgeltungssteuer erklärt die grundlegende Systematik. Für ein umfangreiches aktives Depot sollte die steuerliche Auswertung vor dem ersten Handelsjahr feststehen.
Wertpapierschutz ist keine Kursgarantie
Die rechtliche Verwahrung der Wertpapiere und ein Schutz für Kontoguthaben sind von Marktverlusten zu unterscheiden. Aktien und Fonds werden nicht durch eine Einlagensicherung gegen fallende Kurse versichert. Prüfen Sie im Eröffnungsantrag die konkrete kontoführende Gesellschaft und deren Schutzsystem. Eine pauschale Schutzsumme aus einem anderen Land oder einer anderen IBKR-Gesellschaft darf nicht auf jedes HMP-Konto übertragen werden. Eine allgemeine auszahlbare Neukundenprämie ist hier nicht zugesagt.
Fragen zu HMP Brokers: Trading-Depot mit internationalem Marktzugang
Was kostet eine deutsche Aktienorder bei HMP Brokers?
Die Gebührenübersicht nennt 0,13 Prozent des Volumens, mindestens fünf Euro. Börsen-, Clearing- oder weitere externe Entgelte können hinzukommen.
Wie berechnet HMP Brokers die US-Ordergebühr?
Für US-Aktien nennt HMP 0,10 US-Dollar je Aktie, mindestens zehn US-Dollar pro Auftrag. Die Stückzahl ist daher für den Vergleich wichtig; zusätzliche Entgelte sind möglich.
Ist ein HMP Coaching im Depotpreis enthalten?
Coaching und Wertpapiergeschäft sind getrennte Leistungen. Ob eine Schulung enthalten oder separat zu bezahlen ist, ergibt sich aus dem gebuchten Angebot und Vertrag.
Führt HMP Brokers automatisch deutsche Steuern ab?
Eine deutsche Betreuung bedeutet nicht automatisch deutschen Steuerabzug. Bei ausländischer Depotführung müssen steuerpflichtige Kapitalerträge ohne deutschen Abzug selbst erklärt werden; Quellensteuern können dennoch anfallen.
Wo bekomme ich Steuerberichte für das HMP Depot?
Bei der IBKR-Infrastruktur werden Steuerformulare und Berichte im Client Portal bereitgestellt. Für die deutsche Erklärung können zusätzliche Auswertungen insbesondere zu Fonds und Fremdwährungen nötig sein.
Sind Aktien im HMP Depot durch Einlagensicherung geschützt?
Einlagensicherung betrifft bestimmte Guthaben, nicht den Kurswert von Aktien. Verwahrungsschutz und Marktverluste sind unterschiedliche Sachverhalte. Maßgeblich ist die konkrete kontoführende Gesellschaft.
