KAPITALERTRÄGE BERECHNEN

Abgeltungssteuer-Rechner

Wie viel bleibt von Ihren Zinsen, Dividenden oder Wertpapiergewinnen? Berechnen Sie den regulären Steuerabzug für private Kapitalerträge in Deutschland.

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Maximal 1.000 € allein oder 2.000 € bei Zusammenveranlagung; bereits verbrauchte Beträge abziehen.

IHR NETTOERTRAG

3.945,00€
Steuerpflichtiger Ertrag
4.000,00€
Kapitalertragsteuer
1.000,00€
Solidaritätszuschlag
55,00€
Kirchensteuer
0,00€
Steuerabzug gesamt
1.055,00€

Modellrechnung für regulär besteuerte private Kapitalerträge. Keine Günstigerprüfung, Verlustverrechnung, ausländische Steueranrechnung oder Fonds-Teilfreistellung. Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet. Bankabrechnungen können durch Rundung und Einzelbuchungen abweichen.

So berechnet der Abgeltungssteuer-Rechner Ihren Nettoertrag

Vom eingegebenen Ertrag wird zunächst der noch verfügbare Sparer-Pauschbetrag abgezogen. Der steuerpflichtige Betrag fällt dabei nicht unter null. Ohne Kirchensteuer rechnet das Werkzeug mit 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf diese Steuer. Bei Kirchensteuerpflicht wird die gesetzliche Tarifminderung berücksichtigt.

Rechenweg bei 4.000 € steuerpflichtigem Ertrag

Ohne Kirchensteuer entstehen 1.000 € Kapitalertragsteuer und 55 € Soli. Bei 8% Kirchensteuer beträgt die Kapitalertragsteuer 4.000÷4,08, also rund 980,39 €. Hinzu kommen rund 53,92 € Soli und 78,43 € Kirchensteuer. Der Gesamtbetrag beläuft sich vor Abrechnungsrundungen auf rund 1.112,75 €.

Was Sie beim Sparer-Pauschbetrag eingeben

Geben Sie nicht automatisch den vollen Jahresbetrag ein, wenn Sie bereits Erträge hatten. Haben Sie von 1.000 € schon 700 € verbraucht, sind noch 300 € verfügbar. Zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner können zusammen bis zu 2.000 € berücksichtigen. Die Freibeträge gelten insgesamt, nicht pro Bank.

Für welche Kapitalanlagen reicht diese Rechnung nicht aus?

Der Rechner bildet den regulären Tarif ohne weitere Sondereffekte ab. Bei Aktienfonds können Teilfreistellungen greifen, ausländische Quellensteuer kann anrechenbar sein und Verluste können den steuerpflichtigen Ertrag verändern. Bei einer Günstigerprüfung ist der persönliche Einkommensteuertarif maßgeblich. Für Gold, Kryptowährungen, betriebliche Anlagen oder Versicherungsleistungen darf das Ergebnis nicht pauschal verwendet werden.

Weitere Beispiele finden Sie unter Abgeltungsteuer berechnen. Für die Erklärung von Kapitalerträgen hilft der Ratgeber zur Anlage KAP.

Fragen zu Abgeltungssteuer-Rechner

Berücksichtigt der Abgeltungssteuer-Rechner die Kirchensteuer?

Der Abgeltungssteuer-Rechner berücksichtigt wahlweise keine Kirchensteuer, 8 Prozent oder 9 Prozent Kirchensteuer. Bei Kirchensteuerpflicht verwendet er die gesetzliche Minderung der Kapitalertragsteuer und berechnet den Solidaritätszuschlag auf den verminderten Steuerbetrag.

Welchen Freibetrag trage ich in den Abgeltungssteuer-Rechner ein?

Tragen Sie den für diese Rechnung noch verfügbaren Teil Ihres Sparer-Pauschbetrags ein. Der Jahresbetrag beträgt grundsätzlich 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Bereits verbrauchte Beträge müssen Sie abziehen.

Kann der Abgeltungssteuer-Rechner meine vollständige Steuererklärung ersetzen?

Der Abgeltungssteuer-Rechner berechnet nur den regulären Steuerabzug auf private Kapitalerträge. Er berücksichtigt keine Günstigerprüfung, Verlustverrechnung, ausländische Quellensteueranrechnung oder Fonds-Teilfreistellung und ersetzt deshalb keine vollständige Steuerberechnung.