Berechnung & Steuersätze

Abgeltungssteuer berechnen: vom Bruttoertrag zum Nettogewinn

Für eine richtige Steuerrechnung brauchen Sie zuerst den steuerpflichtigen Ertrag. Freibeträge, Verluste und Teilfreistellungen werden berücksichtigt, bevor der Steuersatz angewendet wird.

Stand: 6. November 2026

Ein Mann im dunkelblauen Hemd verwendet einen Taschenrechner und macht Notizen an einem hellen Schreibtisch.
Mit der richtigen Bemessungsgrundlage lassen sich Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer Schritt für Schritt berechnen.

Die einfache Formel ohne Kirchensteuer

Ohne Kirchensteuer und ohne ausländische Quellensteuer ist die Rechnung überschaubar: Steuerpflichtiger Kapitalertrag×25% ergibt die Einkommensteuer. Auf diesen Steuerbetrag entfallen 5,5% Solidaritätszuschlag. Zusammen sind das 26,375% des steuerpflichtigen Ertrags. Der Nettoertrag entspricht damit 73,625%, sofern keine weiteren Besonderheiten eingreifen.

Rechenweg: Steuerpflichtiger Ertrag×0,25×1,055=Gesamtsteuer ohne Kirchensteuer. Für eine schnelle individuelle Rechnung steht der Abgeltungssteuer-Rechner bereit.

Die Formel wird nicht auf das Depotvermögen oder auf jede Überweisung vom Verrechnungskonto angewendet. Beim Wertpapierverkauf sind grundsätzlich Anschaffungskosten und unmittelbar mit Kauf und Verkauf zusammenhängende Gebühren zu beachten. Ein Verkaufserlös von 15.000 € bei Anschaffungskosten von 12.000 € bedeutet vor weiteren Anpassungen 3.000 € Gewinn, nicht 15.000 € Kapitalertrag.

Vier Schritte zur richtigen Bemessungsgrundlage

  1. Ertrag bestimmen: Zinsgutschrift, Bruttodividende oder steuerlicher Veräußerungsgewinn.
  2. Steuerliche Sonderregeln anwenden: etwa Teilfreistellungen und bereits angesetzte Vorabpauschalen bei Fonds.
  3. Zulässige Verluste verrechnen: Aktienverluste können grundsätzlich nur Aktienveräußerungsgewinne mindern.
  4. Verfügbaren Sparer-Pauschbetrag abziehen: maximal 1.000 € beziehungsweise gemeinsam 2.000 € pro Kalenderjahr, insgesamt über alle Banken.

Die Reihenfolge erklärt, warum eine Bank bei einem späteren Verlust im selben Jahr bereits einbehaltene Steuer erstatten und einen zuvor verbrauchten Freistellungsbetrag wieder freigeben kann. Eine vollständige Jahresrechnung kann anders aussehen als die erste Abrechnung nach einer einzelnen Dividende.

Drei Steuerbeispiele ohne Kirchensteuer

SituationSteuerpflichtiger BetragEinkommensteuerSoliGesamt
1.400 € Zinsen,1.000 € Pauschbetrag frei400 €100 €5,50 €105,50 €
3.000 € Aktiengewinn,800 € Aktienverluste,1.000 € Pauschbetrag frei1.200 €300 €16,50 €316,50 €
2.000 € begünstigter Aktienfondsertrag,30% Teilfreistellung, kein Pauschbetrag frei1.400 €350 €19,25 €369,25 €

Die Beispiele verwenden bewusst unterschiedliche Anlagearten. Bei einem Aktienfonds mindert die Teilfreistellung die steuerlich relevanten positiven wie negativen Erträge. Bei einer einzelnen Aktie gibt es diese 30%-Teilfreistellung dagegen nicht. Ein bloßes Austauschen von „Aktie“ gegen „ETF“ in derselben Rechnung wäre deshalb häufig falsch.

Abgeltungsteuer mit Kirchensteuer ausrechnen

Weil die Kirchensteuer bereits im besonderen Einkommensteuertarif berücksichtigt wird, lautet die Formel ohne ausländische Quellensteuer: Einkommensteuer=steuerpflichtiger Ertrag÷(4+Kirchensteuersatz). Der Kirchensteuersatz wird als Dezimalzahl eingesetzt, also 0,08 oder 0,09. Anschließend werden Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag auf die errechnete Einkommensteuer berechnet.

2.000 € steuerpflichtiger Ertrag bei 9% Kirchensteuer

Einkommensteuer: 2.000÷4,09=488,9976 €. Kirchensteuer: 488,9976×9%=44,0098 €. Solidaritätszuschlag: 488,9976×5,5%=26,8949 €. Insgesamt sind es rechnerisch 559,9023 €, also rund 559,90 €. Netto verbleiben ungefähr 1.440,10 €. Einzelrundungen der Bank können den Centbetrag beeinflussen.

Falsch wäre es, einfach 25%+5,5%+9%=39,5% zu addieren. Die Zuschläge haben eine andere Bezugsgröße. Ebenfalls ungenau ist eine pauschale Addition von 25% und 9% von 25%, ohne die bereits in der Formel enthaltene Kirchensteuerentlastung zu berücksichtigen.

Die Formel mit anrechenbarer Quellensteuer

Bei ausländischen Kapitalerträgen kann eine anrechenbare ausländische Steuer die deutsche Einkommensteuer mindern. Im gesetzlichen Schema gilt: Einkommensteuer=(e−4 q)÷(4+k). Dabei ist e der steuerpflichtige Ertrag, q die anrechenbare ausländische Steuer und k der Kirchensteuersatz als Dezimalzahl. Ohne Kirchensteuer vereinfacht sich dies auf e×25%−q.

Beispiel: 1.000 € Bruttodividende, kein verfügbarer Pauschbetrag,150 € tatsächlich anrechenbare Quellensteuer und keine Kirchensteuer. Die deutsche Einkommensteuer beträgt 250−150=100 €. Hinzu kommen 5,50 € Soli. Zusammen mit der bereits im Ausland gezahlten Steuer entsteht eine Belastung von 255,50 €. Nicht jede ausländische Belastung ist vollständig anrechenbar. Erstattungsansprüche und DBA-Höchstbeträge müssen zuvor geprüft werden.

Was ein Standardrechner nicht automatisch lösen kann

Eine Günstigerprüfung benötigt die gesamte Einkommensteuersituation und lässt sich nicht aus dem Kapitalertrag allein ableiten. Bei Altbeständen, ausländischen Fonds ohne deutschen Steuerabzug, mehreren Verlusttöpfen und betrieblichen Anlagen ist außerdem die steuerliche Bemessungsgrundlage gesondert zu ermitteln. Ein allgemeiner Rechner ersetzt diese Vorarbeit nicht.

Prüfen Sie Ihre Bankabrechnung deshalb anhand der einzelnen Rechenschritte. Die Jahressteuerbescheinigung enthält zusammengefasste Werte; für Zweifelsfälle sind die einzelnen Kauf-, Verkaufs- und Ertragsabrechnungen wichtig. Weitere Details finden Sie zu Verlustverrechnung, Sparer-Pauschbetrag und ausländischer Quellensteuer.

Fragen zu Abgeltungssteuer berechnen: vom Bruttoertrag zum Nettogewinn

Wie berechne ich die Abgeltungssteuer ohne Kirchensteuer?

Multiplizieren Sie den steuerpflichtigen Ertrag mit 0,25 und anschließend mit 1,055. Ohne anrechenbare ausländische Steuer ergibt das 26,375% einschließlich Solidaritätszuschlag. Freibeträge und zulässige Verluste müssen vorher berücksichtigt werden.

Welche Formel gilt für Abgeltungssteuer mit 9% Kirchensteuer?

Ohne ausländische Quellensteuer beträgt die Einkommensteuer Ertrag÷4,09. Hinzu kommen 9% Kirchensteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf diese Einkommensteuer. Die Gesamtbelastung liegt bei rund 27,9951% des steuerpflichtigen Ertrags.

Wird Abgeltungssteuer auf den gesamten Aktienverkauf berechnet?

Grundsätzlich wird der steuerliche Gewinn und nicht der gesamte Verkaufserlös besteuert. Anschaffungskosten und unmittelbar zugehörige Transaktionskosten sind bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen.

Wie berücksichtige ich den Freibetrag im Abgeltungssteuer-Rechner?

Tragen Sie nur den noch verfügbaren Sparer-Pauschbetrag ein. Bereits bei anderen Banken verwendete Freistellungsbeträge dürfen nicht erneut abgezogen werden. Insgesamt gelten 1.000 € pro Person beziehungsweise 2.000 € bei Zusammenveranlagung.

Warum weicht die Bankabrechnung von meiner Steuerrechnung ab?

Mögliche Ursachen sind Teilfreistellungen, Verlusttöpfe, Vorabpauschalen, ausländische Quellensteuer, fehlende Anschaffungsdaten oder Rundungen. Prüfen Sie zuerst die Bemessungsgrundlage und danach den angewendeten Steuersatz.