Fidelity: Depots und Angebote

FondsdepotPlus
Fidelity FondsdepotPlus
Fonds- und ETF-Depot bei der FIL Fondsbank mit Einmalanlage, Sparplan und Auszahlplan.
- Kosten
- 0,25 % p. a., mindestens 25 € und höchstens 45 € pro angefangenem Kalenderjahr; gebührenfrei ab durchschnittlich 20.000 € Depotwert. Onlinekauf/-verkauf 2 €, Spar- und Auszahlpläne ohne Ausführungsentgelt.
- Aktion & Konditionen
- Übertragsprämie von 50 € ab 10.000 € bis 5.000 € ab 1 Mio. € qualifiziertem Fondsübertrag, nach zwölf Monaten. Auszahlung als Anteile eines festgelegten Fonds; ETFs und weitere Fondsarten sind ausgeschlossen.
- Abgeltungsteuer
- Deutscher Steuerabzug durch die FFB, einschließlich Fondsbesteuerung. Freistellungsauftrag, Teilfreistellung, Vorabpauschale und steuerliche Anschaffungsdaten beachten.
Für Fondsanleger statt für den täglichen Aktienhandel
Das FondsdepotPlus bündelt Investmentfonds und ETFs verschiedener Anbieter. Sie können einmalig investieren, regelmäßig sparen und später einen Auszahlplan nutzen. Depotführende Bank ist die FIL Fondsbank, kurz FFB. Einzelaktien, Börsentermingeschäfte oder ein umfangreiches Intraday-Handelssystem stehen bei diesem Depotmodell nicht im Mittelpunkt. Entscheidend ist die Auswahl der tatsächlich verfügbaren Fondsanteilklasse und der dazugehörigen Kosten.
Ein Fondsname allein reicht für einen Preisvergleich nicht aus. Verschiedene Anteilklassen können sich bei Ausgabeaufschlag, laufenden Kosten, Ausschüttung und Mindestanlage unterscheiden. Prüfen Sie deshalb die ISIN und die Kosteninformation für Ihren Kauf. Ein hoher Rabatt auf den Ausgabeaufschlag sagt noch nichts darüber aus, ob ein aktiv verwalteter Fonds nach laufenden Kosten besser zu Ihrem Anlageziel passt als ein ETF.
Depotentgelt und Transaktionskosten im Standardangebot
| Leistung | Kondition | Rechenhinweis |
|---|---|---|
| Depotführung | 0,25 % p. a., mindestens 25 €, höchstens 45 € | Bemessung anhand des durchschnittlichen Depotwerts |
| Gebührenbefreiung | Ab durchschnittlich 20.000 € Depotwert | Eine einmalige kurze Überschreitung genügt nicht automatisch |
| Onlinekauf und Onlineverkauf | 2 € je Transaktion | Andere Auftragswege abweichend |
| Offlineauftrag | 8 € je Kauf oder Verkauf | Nicht mit Onlinekondition verwechseln |
| Spar- und Auszahlplan | Kein Ausführungsentgelt | Fondskosten bleiben bestehen |
| Anlagebeträge | Sparplan ab 25 €, Einmalanlage ab 500 €, Folgeanlage ab 50 € | Produktspezifische Voraussetzungen beachten |
Bei einem durchschnittlichen Depotwert von 8.000 Euro ergeben 0,25 Prozent rechnerisch 20 Euro. Wegen des Mindestentgelts sind im Standardmodell 25 Euro maßgeblich. Bei 15.000 Euro wären es 37,50 Euro. Ab einem durchschnittlichen Wert von 20.000 Euro greift die veröffentlichte Gebührenbefreiung. Diese Beispiele enthalten keine Fonds- oder Transaktionskosten und unterstellen jeweils die anwendbaren Standardbedingungen für ein ganzes Betrachtungsjahr.
Für viele Fonds wird ein vollständiger Rabatt auf den Ausgabeaufschlag angeboten; Ausnahmen bleiben möglich. Die laufende Verwaltungsvergütung steckt dagegen im Fondsvermögen und wird nicht dadurch beseitigt, dass auf der Bankabrechnung kein Ausgabeaufschlag steht. Für vermögenswirksame Leistungen gelten eigene Entgelte. Ein über einen Vermittler abgeschlossener Sondertarif darf außerdem nicht ungeprüft mit den hier beschriebenen Direktkonditionen gleichgesetzt werden.
Depotübertragsprämie: Fondsanteile nach zwölf Monaten
Fidelity bewirbt für qualifizierte Fondsüberträge eine gestaffelte Prämie. Sie beginnt bei 50 Euro für 10.000 Euro anrechenbaren Übertrag und reicht bis 5.000 Euro bei einer Million Euro. Dazwischen nennt die Aktion beispielsweise 100 Euro ab 20.000 Euro, 250 Euro ab 50.000 Euro und 500 Euro ab 100.000 Euro. Die Prämie wird nach der zwölfmonatigen Haltefrist als Anteile am Fidelity Funds Global Dividend A-QIncome Euro, WKN A1JSY0, gewährt und nicht als frei verfügbares Bargeld.
Vor dem Übertrag sollten Sie daher jede ISIN auf Teilnahmefähigkeit prüfen. Ein Depotwert von 50.000 Euro führt nicht automatisch zur 250-Euro-Prämie, wenn ein großer Teil aus ausgeschlossenen ETFs besteht. Auch der Stichtag für die Bewertung und die Bedingungen während der Haltezeit sind relevant. Ein Verkauf allein zur Optimierung einer Prämie kann Steuern und neue Anlagekosten auslösen. Die wirtschaftliche Entscheidung sollte ohne die Prämie tragfähig sein.
Fondsbesteuerung: Was die FFB automatisch erledigt
Die FFB berechnet bei erfassten Erträgen die deutsche Kapitalertragsteuer. Bei einem steuerlich qualifizierten Aktienfonds bleiben für private Anleger 30 Prozent der Erträge steuerfrei; bei anderen Fondstypen gelten andere Regeln. Ein weltweiter Aktienfonds und ein Rentenfonds dürfen deshalb nicht mit derselben steuerpflichtigen Quote verglichen werden. Grundlagen erklärt die Besteuerung von Investmentfonds.
Bei 1.000 Euro Veräußerungsgewinn aus einem begünstigten Aktienfonds sind nach 30 Prozent Teilfreistellung zunächst 700 Euro steuerlich relevant. Ist der persönliche Pauschbetrag bereits ausgeschöpft und liegen keine weiteren Korrekturen vor, ergeben sich ohne Kirchensteuer 184,63 Euro Steuer einschließlich Solidaritätszuschlag. Bereits angesetzte Vorabpauschalen mindern bei einem späteren Verkauf den steuerpflichtigen Gewinn; sie sollen nicht doppelt besteuert werden.
Auch ein thesaurierender Fonds kann über die Vorabpauschale zu einem Steuerabzug führen. Halten Sie deshalb auf dem Verrechnungskonto ausreichend Liquidität bereit und hinterlegen Sie einen passend aufgeteilten Freistellungsauftrag. Bei mehreren Banken beträgt der gesamte persönliche Sparer-Pauschbetrag weiterhin nur 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Die Depotprämie ist zudem nicht pauschal allein wegen ihrer Auszahlung in Fondsanteilen steuerfrei.
Übertrag ohne unnötigen Verkauf vorbereiten
Ein Depotwechsel ohne Eigentümerwechsel ist grundsätzlich kein Verkauf. Es müssen aber die korrekten Anschaffungsdaten übertragen werden. Besonders bei vor 2009 erworbenen Fondsanteilen oder steuerlich geschützten Altbeständen sollten Sie alte Kaufbelege aufbewahren und die spätere Einbuchung kontrollieren. Der persönliche Freibetrag für bestimmte bestandsgeschützte Altanteile wird gegebenenfalls erst über die Veranlagung berücksichtigt.
Sinnvoll ist eine Liste aus ISIN, Stückzahl, Anschaffungsdatum und steuerlichen Besonderheiten. Prüfen Sie anschließend, ob der Fonds im neuen Depot verwahrt und weiterbespart werden kann. Bruchstücke, offene Ausschüttungen und noch nicht abgeschlossene Sparpläne benötigen gesonderte Aufmerksamkeit. Der Ratgeber zu Fonds-Altbeständen hilft bei der Unterscheidung zwischen alten Erwerbsdaten und späteren steuerpflichtigen Wertsteigerungen.
Fragen zu Fidelity FondsdepotPlus: Fonds anlegen und Depotkosten berechnen
Was kostet das Fidelity FondsdepotPlus?
Das Standardentgelt beträgt 0,25 Prozent jährlich, mindestens 25 und höchstens 45 Euro je angefangenem Kalenderjahr. Ab durchschnittlich 20.000 Euro Depotwert wird die Depotführung gebührenfrei angeboten.
Wie wird die Fidelity Übertragsprämie ausgezahlt?
Nach zwölf Monaten wird die Prämie als Anteile am Fidelity Funds Global Dividend A-QIncome Euro gewährt. Es handelt sich nicht um eine Barauszahlung.
Zählen ETFs für die Fidelity Depotwechselprämie?
ETFs und Indexfonds sind neben weiteren genannten Fondsarten von der Prämienberechnung ausgeschlossen. Ein übertragener Depotwert ist deshalb nicht automatisch vollständig prämienberechtigt.
Was kosten Sparpläne im Fidelity FondsdepotPlus?
Spar- und Auszahlpläne haben nach den Standardbedingungen kein Ausführungsentgelt. Die Sparrate beginnt bei 25 Euro. Laufende Fondskosten und mögliche produktspezifische Kosten bleiben bestehen.
Führt Fidelity die Abgeltungssteuer automatisch ab?
Die depotführende FFB übernimmt den deutschen Steuerabzug für erfasste Erträge. Sie berücksichtigt insbesondere Fonds-Teilfreistellungen, Vorabpauschalen und einen gültigen Freistellungsauftrag.
Ist ein Fondsübertrag zu Fidelity ein steuerpflichtiger Verkauf?
Ein reiner Depotübertrag ohne Eigentümerwechsel ist grundsätzlich kein Verkauf. Wichtig sind vollständige steuerliche Anschaffungsdaten. Ein vorheriger Verkauf beim alten Broker wäre dagegen ein eigener steuerlicher Vorgang.
