Grundlagen & Steuerrecht

Abgeltungsteuer: Was Kapitalertragsteuer und 25 Prozent bedeuten

Kapitalertragsteuer bezeichnet den Steuerabzug. Abgeltungsteuer beschreibt dessen grundsätzlich abschließende Wirkung bei privaten Kapitalerträgen. Zwei Begriffe, aber keine zwei nacheinander fälligen Steuern.

Stand: 6. November 2026

Ein Mann und eine Frau prüfen gemeinsam eine Anlageabrechnung an einem runden Holztisch.
Abgeltungsteuer verstehen: Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerlich unterscheiden.

Die entscheidende Unterscheidung: Zieht Ihre Bank 25 Prozent Kapitalertragsteuer ab, ist damit die Einkommensteuer auf diese privaten Kapitalerträge häufig erledigt. Daher der Name Abgeltungsteuer. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer kommen hinzu.

Welche Kapitalerträge werden besteuert?

Zur privaten Geldanlage gehören verschiedene Einnahmen, die steuerlich nicht alle gleich behandelt werden. § 20 EStG erfasst insbesondere Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren. Das bloße Halten eines gestiegenen Aktienkurses löst dagegen noch keinen Veräußerungsgewinn aus. Erst ein Verkauf oder ein vergleichbarer steuerlicher Vorgang macht den Wertzuwachs grundsätzlich relevant.

ErtragTypischer steuerlicher AnlassWorauf es ankommt
ZinsenGutschrift auf Tagesgeld, Festgeld oder SparkontoZeitpunkt des tatsächlichen steuerlichen Zuflusses
DividendenAusschüttung einer AktiengesellschaftBruttodividende und gegebenenfalls ausländische Quellensteuer
AktiengewinnVerkauf über dem steuerlichen EinstandswertKaufdatum, Anschaffungskosten und Veräußerungskosten
InvestmentfondsAusschüttung, Vorabpauschale oder VerkaufBesondere Regeln des Investmentsteuergesetzes

Physisches Gold, private Kryptowährungen oder Immobilien sind dagegen nicht allein deshalb Kapitalerträge, weil sie als Geldanlage dienen. Für solche Vermögenswerte können andere Einkunftsarten und Haltefristen gelten. Ein Goldbarren und ein Goldzertifikat können deshalb sehr unterschiedlich besteuert werden.

Kapitalertragsteuer wird nicht zusätzlich zur Abgeltungsteuer berechnet

Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird an der Quelle einbehalten, beispielsweise von einer inländischen Depotbank. Der Anleger erhält den Ertrag nach Steuerabzug. Bei vielen privaten Kapitalerträgen wirkt dieser Abzug abgeltend: Eine nochmalige Versteuerung desselben Ertrags zum persönlichen Einkommensteuertarif findet dann grundsätzlich nicht statt.

Die Begriffe sind deshalb eng verbunden, aber nicht in jedem Fall austauschbar. Auch eine GmbH kann einen Kapitalertragsteuerabzug haben, ohne dass dadurch ihre endgültige Körperschaftsteuer erledigt wäre. Ebenso bestehen Ausnahmen für bestimmte Beteiligungen, betriebliche Erträge und einzelne Darlehenskonstellationen. Die Aussage „jede Kapitalertragsteuer ist automatisch endgültig“ wäre daher falsch.

Wie aus 25 Prozent eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent wird

Ohne Kirchensteuer beträgt der besondere Einkommensteuersatz 25 Prozent. Der Solidaritätszuschlag ist 5,5 Prozent dieser Steuer, also 1,375 Prozent des steuerpflichtigen Kapitalertrags. Zusammen ergeben sich 26,375 Prozent. Die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags für andere Einkommen beseitigt diesen Zuschlag im regulären Kapitalertragsteuerabzug nicht.

Beispiel: 1.000 Euro steuerpflichtiger Ertrag

Voraussetzungen: kein verfügbarer Sparer-Pauschbetrag, keine verrechenbaren Verluste, keine Kirchensteuer und keine ausländische Steuer. Auf 1.000 Euro entfallen 250 Euro Kapitalertragsteuer und 13,75 Euro Solidaritätszuschlag. Es bleiben 736,25 Euro. Die Rückzahlung des ursprünglich angelegten Kapitals wird dadurch nicht nochmals besteuert.

Bei Kirchensteuerpflicht fällt die Gesamtbelastung höher aus. Weil deren steuerliche Entlastung bereits in die Berechnungsformel eingeht, dürfen Sie nicht einfach 26,375 Prozent und weitere 2,25 Prozent addieren. Der Abgeltungssteuer-Rechner berücksichtigt diese Unterschiede.

Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil der Erträge

Seit 2023 beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro pro Person und Jahr. Für zusammenveranlagte Ehegatten und Lebenspartner sind es gemeinsam 2.000 Euro. Es handelt sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze: Bei 1.100 Euro berücksichtigungsfähigen Erträgen einer alleinstehenden Person bleiben grundsätzlich 1.000 Euro außer Ansatz; nur 100 Euro sind noch steuerpflichtig.

Mit einem Freistellungsauftrag kann die Bank den Betrag unmittelbar berücksichtigen. Die Summe der Aufträge bei allen Banken darf den verfügbaren Gesamtbetrag nicht übersteigen. Ohne Auftrag ist der Freibetrag nicht verloren; zu viel einbehaltene Steuer lässt sich gegebenenfalls über die Einkommensteuererklärung zurückholen.

Wann die Einkommensteuererklärung weiterhin wichtig ist

  • Bei ausländischen Konten oder Depots ohne deutschen Steuerabzug können steuerpflichtige Erträge erklärungspflichtig sein.
  • Eine Günstigerprüfung kann bei niedrigerem Einkommen zu einer Erstattung führen.
  • Verluste bei einer Bank lassen sich unter den Voraussetzungen der Verlustverrechnung mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen.
  • Unzutreffende Ersatzbemessungsgrundlagen oder nicht angerechnete Quellensteuern können eine Überprüfung des Steuerabzugs rechtfertigen.

Für die Anlage KAP sind die Jahressteuerbescheinigungen und gegebenenfalls zusätzliche Abrechnungen entscheidend. Eine pauschale Steuerbefreiung für Rentner, Studenten oder langjährige Aktienbesitzer gibt es nicht. Entscheidend sind die konkrete Anlage, das Einkommen, Freibeträge und geltende Sonderregeln.

Was seit 2009 gilt und was historische Information ist

Die Abgeltungsteuer wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt. Vorherige Regeln, insbesondere zu Aktienverkäufen und zum Halbeinkünfteverfahren, dürfen nicht auf heutige Neukäufe übertragen werden. Auch der frühere Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro ist nicht der aktuelle Betrag. Für Altbestände können Übergangsregeln wichtig bleiben; sie werden in den jeweiligen historischen Grundlagen und Anlageartikeln gesondert erläutert.

Was auf der Steuerabrechnung voneinander getrennt wird

Eine nachvollziehbare Abrechnung beginnt beim Bruttoertrag und endet bei der Nettogutschrift. Dazwischen können steuerlich berücksichtigte Verluste, genutzte Freistellung, Quellensteueranrechnung und die einzelnen deutschen Steuerarten stehen. Prüfen Sie diese Positionen jeweils für sich. Eine niedrigere Gutschrift ist nicht automatisch ein Fehler beim 25-prozentigen Satz; auch Gebühren oder eine fremde Währung können beteiligt sein. Bei einem Wertpapierverkauf kommt zusätzlich die Ermittlung des steuerlichen Gewinns hinzu. Der in einer App angezeigte Performancegewinn kann davon abweichen, etwa wegen anderer Einstandswerte oder bereits berücksichtigter Fonds-Vorabpauschalen. Für eine Korrektur sind deshalb die tatsächlichen Steuer- und Transaktionsbelege wichtiger als ein Screenshot des Gesamtdepots. Bewahren Sie bei Überträgen auch alte Kaufunterlagen auf. Die Frage nach dem richtigen Depot betrifft daneben die Kosten und angebotenen Leistungen. Sie ist nicht gleichbedeutend mit der Frage, ob dieselbe private Dividende bei einem anderen deutschen Broker grundsätzlich einen anderen gesetzlichen Steuersatz erhält.

Fragen zu Abgeltungsteuer: Was Kapitalertragsteuer und 25 Prozent bedeuten

Sind Abgeltungsteuer und Kapitalertragsteuer zwei verschiedene Zahlungen?

Nein. Bei privaten Kapitalerträgen bezeichnet Kapitalertragsteuer den Steuerabzug, während Abgeltungsteuer dessen grundsätzlich abschließende Wirkung beschreibt. Auf denselben Ertrag werden nicht erst 25 Prozent Kapitalertragsteuer und danach nochmals 25 Prozent Abgeltungsteuer erhoben.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer 2026 ohne Kirchensteuer?

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent der steuerpflichtigen Kapitalerträge. Mit 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diese Steuer ergibt sich ohne Kirchensteuer eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent. Freibeträge und verrechenbare Verluste werden vorher berücksichtigt.

Wird Abgeltungsteuer auf das gesamte Depot erhoben?

Die Abgeltungsteuer belastet grundsätzlich Erträge und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne, nicht den gesamten Depotwert oder die Rückzahlung des angelegten Kapitals. Bei Fonds kann zusätzlich eine Vorabpauschale als Investmentertrag entstehen.

Ersetzt die Abgeltungsteuer immer die Steuererklärung?

Ein zutreffender inländischer Steuerabzug wirkt bei vielen privaten Kapitalerträgen abschließend. Ausländische Erträge ohne deutschen Abzug, bestimmte Sonderfälle sowie eine gewünschte Erstattung oder Günstigerprüfung können trotzdem Angaben in der Steuererklärung erfordern.

Fällt Abgeltungsteuer auch bei einem ausländischen Depot an?

Ein ausländisches Depot beseitigt bei deutscher Steuerpflicht die Besteuerung nicht. Unterbleibt ein deutscher Steuerabzug, müssen steuerpflichtige Kapitalerträge regelmäßig in der deutschen Einkommensteuererklärung erklärt werden.