Was ein Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank bewirkt
Mit dem Freistellungsauftrag weisen Sie eine Bank oder einen anderen Abzugsverpflichteten an, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag ohne Kapitalertragsteuer auszuzahlen. Dazu gehören etwa Zinsen, Dividenden, Fonds-Ausschüttungen und steuerpflichtige Verkaufsgewinne. Auch eine Vorabpauschale kann verfügbares Freistellungsvolumen verbrauchen. Der Auftrag schafft keinen zusätzlichen Freibetrag, sondern ermöglicht die unmittelbare Nutzung des gesetzlichen Sparer-Pauschbetrags.
Für eine Person stehen 2026 insgesamt 1.000 Euro jährlich zur Verfügung. Bei zusammenveranlagten Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern beträgt der gemeinsame Betrag 2.000 Euro. Nicht verheiratete Paare erhalten nicht allein wegen eines gemeinsamen Kontos einen gemeinsamen Pauschbetrag. Minderjährige Kinder haben ihren eigenen Betrag; der Auftrag wird für das Kind unter dessen Steueridentifikationsnummer erteilt.
In fünf Schritten zum passenden Auftrag
- Erträge schätzen: Berücksichtigen Sie Guthabenzinsen, voraussichtliche Dividenden, Verkäufe und Fonds-Steuern.
- Alle Institute erfassen: Auch alte Sparkonten und Bausparverträge können bereits einen Auftrag haben.
- Verteilung festlegen: Die Gesamtsumme darf den persönlichen beziehungsweise gemeinsamen Höchstbetrag nicht übersteigen.
- Auftrag erteilen: Nutzen Sie das Onlinebanking oder das amtliche Bankformular. Die Steuer-ID muss hinterlegt sein; bei gemeinsamen Aufträgen werden beide IDs benötigt.
- Nutzung kontrollieren: Prüfen Sie im Laufe des Jahres die bereits freigestellten Beträge und passen Sie die noch freien Anteile an.
Beispiel: Tagesgeld, Depot und Bausparvertrag
Eine alleinstehende Anlegerin erwartet 400 Euro Tagesgeldzinsen,500 Euro relevante Depoterträge und 100 Euro Bausparzinsen. Sie verteilt ihren Auftrag auf 400,500 und 100 Euro. Zusammen sind genau 1.000 Euro vorgesehen. Ein zusätzlicher Auftrag über 1.000 Euro bei einer neu eröffneten Bank wäre nicht zulässig, solange die bestehenden Aufträge in dieser Höhe fortgelten.
Mehrere Banken: Verteilung und tatsächliche Nutzung unterscheiden
Die erteilten Aufträge sind Ihre Vorgaben an die Institute. Die tatsächlich freigestellten Erträge zeigen, wie viel davon verbraucht wurde. Beide Größen sollten Sie unterscheiden. Ein Auftrag über 700 Euro bedeutet nicht, dass automatisch 700 Euro Ertrag entstanden sind. Dennoch darf die Summe der erteilten Aufträge nicht über dem zulässigen Gesamtbetrag liegen.
| Institut | Erteilter Auftrag | Bisher freigestellt | Was noch möglich ist |
|---|---|---|---|
| Bank A | 600 € | 450 € | Auftrag nicht ohne Korrektur unter den genutzten Betrag senken |
| Bank B | 300 € | 80 € | Freien Anteil nach Prüfung reduzieren |
| Bank C | 100 € | 0 € | Auftrag gegebenenfalls vollständig umverteilen |
Wenn sich Erträge verlagern, können Sie Aufträge ändern. Ein bereits ausgeschöpfter Betrag lässt sich im laufenden Jahr regelmäßig nicht einfach bei einer Bank entfernen und bei einer anderen nochmals nutzen. Klären Sie bei der Änderung, welche Wirkung die Bank für bereits abgerechnete Erträge vorsieht. Bei einem Depotwechsel erledigt ein Übertrag nicht automatisch sämtliche Freistellungsaufträge bei allen beteiligten Instituten.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Ohne ausreichenden Auftrag zieht die Bank grundsätzlich Steuer ab, soweit nicht andere Entlastungen wie verrechenbare Verluste oder eine NV-Bescheinigung greifen. Ihre Erträge sind aber nicht allein deshalb endgültig höher besteuert. In der Einkommensteuererklärung kann der nicht ausgeschöpfte Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt werden. Dafür benötigen Sie die Steuerbescheinigungen aller relevanten Institute und die Angaben zum bereits genutzten Betrag.
Wird ein Auftrag noch während desselben Jahres wirksam geändert, kann eine Bank unter ihren Abwicklungsbedingungen einen bereits vorgenommenen Steuerabzug korrigieren. Verlassen Sie sich nicht auf eine bestimmte nachträgliche Buchung, sondern kontrollieren Sie die Abrechnung. Ist das Jahr abgeschlossen oder bleibt die Korrektur aus, kommt der Weg über die Erstattung von Kapitalertragsteuer in Betracht.
Keine Übertragung ungenutzter Beträge ins Folgejahr
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Ein 2026 ungenutzter Anteil erhöht nicht den Freibetrag für 2027. Ein unbefristeter Auftrag kann zwar weitergelten, doch der Verbrauch beginnt für das neue Kalenderjahr grundsätzlich neu. Vor einem Jahreswechsel lohnt daher der Blick auf Ertragsgutschriften und die Vorabpauschale, die im Januar das Freistellungsvolumen des neuen Jahres beanspruchen kann.
Wer wegen seines niedrigen Gesamteinkommens voraussichtlich überhaupt keine Einkommensteuer schuldet, sollte zusätzlich prüfen, ob eine Nichtveranlagungsbescheinigung besser passt. Sie beruht auf anderen Voraussetzungen und ist nicht lediglich ein höherer Freistellungsauftrag. Ausländische Quellensteuern wiederum werden durch den deutschen Auftrag nicht automatisch verhindert.
Gemeinsamer Auftrag und eigene Kinderkonten
Bei Ehegatten und Lebenspartnern sollte die Art der Veranlagung zu dem erteilten Auftrag passen. Ein gemeinsamer Auftrag setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus und wird nicht allein durch einen gemeinsamen Nachnamen oder dieselbe Adresse möglich. Ist nur ein Partner Kontoinhaber, müssen gleichwohl die Regeln für einen gemeinsamen Auftrag und dessen Identifikationsdaten eingehalten werden. Ein auf ein Kind lautendes Konto gehört dagegen grundsätzlich zur eigenen steuerlichen Sphäre des Kindes. Die Eltern verteilen nicht einfach ihren persönlichen Pauschbetrag auf beliebige Familienkonten. Entscheidend sind die tatsächliche Vermögenszugehörigkeit und die steuerliche Zurechnung. Bei einer Kontoauflösung sollten Sie außerdem prüfen, ob der Auftrag beendet wurde oder bei derselben Bank für andere Produkte weitergilt. Ein geschlossenes einzelnes Unterkonto bedeutet nicht zwingend, dass jeder institutsbezogene Auftrag im Hintergrund verschwunden ist. Führen Sie deshalb eine kurze Liste mit Institut, Auftragsbetrag, Gültigkeitsbeginn und bisheriger Nutzung.
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Fragen zu Freistellungsauftrag erteilen und auf mehrere Banken verteilen
Wie hoch darf ein Freistellungsauftrag 2026 sein?
Alle Freistellungsaufträge einer Person dürfen zusammen höchstens 1.000 Euro betragen. Bei zusammenveranlagten Ehegatten und Lebenspartnern stehen insgesamt 2.000 Euro zur Verfügung. Der Betrag gilt über alle Banken hinweg, nicht pro Konto.
Kann ich einen Freistellungsauftrag bei mehreren Banken erteilen?
Ja. Sie können den verfügbaren Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen. Die Summe aller erteilten Aufträge muss innerhalb des persönlichen beziehungsweise gemeinsamen Höchstbetrags bleiben.
Ist ein Freistellungsauftrag ohne Steuer-ID wirksam?
Ein Freistellungsauftrag setzt grundsätzlich eine hinterlegte Steueridentifikationsnummer voraus. Bei einem gemeinsamen Auftrag werden die Steuer-IDs beider Ehegatten oder Lebenspartner benötigt.
Verfällt ein ungenutzter Freistellungsauftrag am Jahresende?
Ein unbefristeter Auftrag kann weitergelten, aber ungenutztes Freistellungsvolumen wird nicht in das nächste Kalenderjahr übertragen. Jedes Jahr steht der gesetzliche Jahresbetrag erneut zur Verfügung.
Gilt ein Freistellungsauftrag auch für die ETF-Vorabpauschale?
Ja. Eine steuerpflichtige Vorabpauschale kann durch verfügbaren Freistellungsauftrag abgedeckt werden. Maßgeblich ist das Kalenderjahr ihres steuerlichen Zuflusses, nicht automatisch das Jahr der zugrunde liegenden Fondsentwicklung.
