Ausland & Quellensteuer

Französische Aktien: Dividenden und Quellensteuer für deutsche Anleger

Wer in Deutschland steuerpflichtig ist und französische Aktien hält, muss französische Quellensteuer und deutschen Steuerabzug zusammendenken. Für natürliche Nichtresidenten gilt in Frankreich grundsätzlich 12,8% auf entsprechende Dividenden.

Stand: 6. November 2026

Eine Frau liest einen Bankbrief an einem Tisch vor einem französischen Straßencafé.
Für deutsche Privatanleger ohne französischen Steuerwohnsitz sind 12,8% Quellensteuer und die deutsche Anrechnung getrennt zu berechnen.

12,8% statt pauschal 30% für deutsche Privatanleger

Für natürliche Personen ohne französischen Steuerwohnsitz beträgt die nationale französische Quellensteuer auf entsprechende Dividenden grundsätzlich 12,8%. Die französische Finanzverwaltung nennt diesen Satz ausdrücklich für 2026. Günstigere Abkommensregeln können im Einzelfall vorgehen.

Die oft genannten französischen Pauschalbelastungen für in Frankreich ansässige Anleger dürfen nicht einfach auf einen in Deutschland wohnenden Privatanleger übertragen werden. Auch die französischen Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte betreffen Nichtresidenten nicht in derselben Weise. Wohnsitz, Empfängerart und Ertragsart müssen deshalb vor jedem Ländervergleich feststehen.

Die Börse entscheidet nicht allein über die Quellensteuer. Ein in Paris gekauftes Wertpapier ist nicht zwangsläufig eine französische Gesellschaft. Ebenso ist ein in Deutschland gehandelter Anteil an einer französischen Gesellschaft nicht allein wegen des Handelsorts von französischer Steuer befreit.

Wie die deutsche Anrechnung aussehen kann

Bei einem in Deutschland steuerpflichtigen privaten Anleger gehört die Bruttodividende grundsätzlich zu den Kapitalerträgen. Die nach den einschlägigen Regeln tatsächlich anrechenbare französische Steuer mindert die deutsche Einkommensteuer. Der Solidaritätszuschlag wird dann auf die verbleibende deutsche Einkommensteuer berechnet.

1.000 € französische Bruttodividende

Unterstellt werden keine Kirchensteuerpflicht, kein verfügbarer Sparer-Pauschbetrag und keine Verluste. Frankreich behält 128 € ein. Die deutsche Einkommensteuer beträgt 250−128=122 €, der Solidaritätszuschlag 6,71 €. Insgesamt sind es 256,71 € Steuer; netto verbleiben 743,29 €. Das Beispiel setzt die volle Anrechenbarkeit der 128 € im konkreten Fall voraus.

Bei noch freiem Pauschbetrag oder Verlusten kann die deutsche Steuer niedriger ausfallen oder entfallen. Daraus entsteht aber kein automatischer deutscher Erstattungsanspruch für die französische Steuer. Ein deutscher Freistellungsauftrag bindet die französische Zahlstelle nicht.

Warum auf der Bankabrechnung ein höherer Satz stehen kann

In einer Verwahrkette ist die wirtschaftlich berechtigte natürliche Person nicht immer rechtzeitig oder in der erforderlichen Form identifiziert. Dann kann ein höherer Abzug erscheinen. Dies ist nicht automatisch der endgültig rechtmäßige Satz für den einzelnen privaten Empfänger.

Kontrollieren Sie zuerst Bruttodividende, tatsächlichen französischen Abzug und deutsche Anrechnung. Fragen Sie Ihre Depotbank, ob sie die natürliche Person und deren Ansässigkeit für die französische Besteuerung nachweist und ob sie eine Vorabentlastung oder nur nachträgliche Unterstützung anbietet. Nicht jede Bank stellt dieselben Services bereit.

Wofür die Formulare 5000 und 5001 dienen

Französisches FormularAufgabe
5000Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit
5001Ergänzendes Formular für Abrechnung beziehungsweise Rückerstattung von Dividenden-Quellensteuer
5002Entsprechender Bereich für Zinsen, nicht einfach austauschbar mit 5001

Für vereinfachte Verfahren kann die rechtzeitig vor Auszahlung vorliegende Ansässigkeitsdokumentation relevant sein. Für nachträgliche Erstattungen werden zusätzliche Ertragsnachweise benötigt. Die Anforderungen hängen vom konkreten Verfahren ab; Bankbestätigung, Anschrift, wirtschaftliche Berechtigung und Identifikationsdaten müssen zusammenpassen.

Verwenden Sie die für das betreffende Jahr und Verfahren vorgesehenen Unterlagen. Ein deutscher Freistellungsauftrag ist kein Ersatz für eine französische Ansässigkeitsbescheinigung. Besprechen Sie mit der Depotbank vor dem Antrag, welche Nachweise sie liefern kann und ob dafür Gebühren entstehen.

Den Erstattungsbetrag gegen die Kosten rechnen

Bei kleinen Dividenden können Gebühren für Steuerbelege oder Bankservice einen erheblichen Teil einer möglichen Erstattung aufbrauchen. Berechnen Sie den voraussichtlichen Überhang anhand des tatsächlich anwendbaren Satzes. Ein allgemeiner französischer Standardsatz aus einer anderen Empfängerkategorie ist dafür keine ausreichende Grundlage.

Beispiel: Wurden auf 1.000 € Dividende 250 € statt 128 € einbehalten, liegt der rechnerische Unterschied bei 122 €. Ob genau dieser Betrag erstattet werden kann, hängt von der persönlichen Berechtigung und dem Verfahren ab. Die deutsche Anrechnung muss daneben zutreffend auf die tatsächlich geschuldete, um Ermäßigungsansprüche bereinigte Steuer beschränkt bleiben.

Was bei einem französischen Fonds anders ist

Ein Fonds mit Sitz in Frankreich ist nicht mit dem Direktbesitz einer französischen Aktie gleichzusetzen. Für seine deutschen privaten Anleger sind unter anderem das Investmentsteuerrecht, die Fondskategorie und mögliche Teilfreistellungen entscheidend. Eine vom Fonds selbst gezahlte Quellensteuer ist nicht automatisch Ihre persönlich anrechenbare Steuer.

Auch der Wohnsitzwechsel nach Frankreich ist eine andere Frage als der Erwerb französischer Aktien bei fortbestehendem deutschen Wohnsitz. Dann sind Ansässigkeit, beide nationalen Steuersysteme und das Abkommen insgesamt zu prüfen. Der hier dargestellte Schwerpunkt betrifft deutsche Privatanleger ohne französischen Steuerwohnsitz.

Diese Unterlagen gehören zur Dividendenabrechnung

  • Name und steuerlicher Sitz der ausschüttenden Gesellschaft.
  • Bruttodividende, Währung und Auszahlungstag.
  • Französische Quellensteuer in Betrag und Satz.
  • In Deutschland tatsächlich angerechnete Steuer.
  • Ansässigkeitsbescheinigung und gegebenenfalls Erstattungsantrag.
  • Spätere Erstattungs- oder Korrekturabrechnung.

Weitere Hinweise bieten Quellensteuer anrechnen und erstatten und Anlage KAP. Beim Depotvergleich sollten Anleger mit französischen Dividenden neben Orderkosten auch die angebotene Quellensteuerabwicklung prüfen.

Fragen zu Französische Aktien: Dividenden und Quellensteuer für deutsche Anleger

Wie hoch ist die französische Quellensteuer 2026 für deutsche Privatanleger?

Für natürliche Personen ohne französischen Steuerwohnsitz beträgt der nationale französische Dividendensatz grundsätzlich 12,8%. Günstigere Abkommensregeln und besondere Sachverhalte sind gesondert zu prüfen.

Muss ich als deutscher Anleger 30% französische Abgeltungssteuer zahlen?

Die Besteuerung französischer Steuerresidenten darf nicht pauschal auf deutsche Nichtresidenten übertragen werden. Für entsprechende Dividenden an natürliche Nichtresidenten gilt grundsätzlich der französische 12,8%-Satz.

Was ist Formular 5000 bei französischen Dividenden?

Das Formular 5000 dient der Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit. Je nach Verfahren kann es für Vorabentlastung oder Erstattung relevant sein; für Dividenden-Erstattungen kommt insbesondere das Ergänzungsformular 5001 hinzu.

Kann ein deutscher Freistellungsauftrag französische Quellensteuer verhindern?

Ein deutscher Freistellungsauftrag wirkt auf den deutschen Steuerabzug im Rahmen des Sparer-Pauschbetrags. Er beseitigt nicht automatisch eine in Frankreich geschuldete Quellensteuer.

Warum zieht meine Bank mehr als 12,8% Frankreich-Quellensteuer ab?

Ein höherer Abzug kann mit fehlender rechtzeitiger Identifikation des wirtschaftlich berechtigten natürlichen Empfängers in der Verwahrkette zusammenhängen. Prüfen Sie Vorabentlastung, Nachweise und mögliche Erstattung mit der Depotbank.