Der Soli beträgt nicht 5,5 Prozent Ihrer Zinsen oder Ihres Aktiengewinns. Er wird auf die zuvor errechnete Kapitalertragsteuer erhoben. Bei 1.000 Euro steuerpflichtigem Ertrag sind das 250 Euro Steuer und 13,75 Euro Soli.
Warum Banken weiterhin Solidaritätszuschlag einbehalten
Die Entlastung vieler Arbeitnehmer vom Solidaritätszuschlag hat den Zuschlag auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge nicht allgemein beseitigt. Ihre Gehaltsabrechnung kann deshalb ohne Soli auskommen, während die Bank bei einer Zinsgutschrift dennoch einen Zuschlag ausweist. Beide Abrechnungen folgen unterschiedlichen Regeln. Ein niedriges Arbeitseinkommen ist für die Bank keine Grundlage, den gesetzlichen Zuschlag eigenständig wegzulassen.
Die Bank berücksichtigt zunächst verrechenbare Verluste und einen verfügbaren Freistellungsauftrag. Erst auf den danach steuerpflichtigen Betrag berechnet sie die Kapitalertragsteuer. Wo keine deutsche Kapitalertragsteuer entsteht, entsteht auf diesem Weg auch kein Soli. Eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung kann den Steuerabzug unter ihren Voraussetzungen ebenfalls verhindern.
Abgeltungsteuer und Soli Schritt für Schritt
| Schritt | Rechnung ohne Kirchensteuer | Beispiel |
|---|---|---|
| Steuerpflichtiger Ertrag | Nach Verlusten und Pauschbetrag | 2.000,00 € |
| Kapitalertragsteuer | Ertrag × 25 % | 500,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 500 € × 5,5 % | 27,50 € |
| Gesamtabzug | 500 € + 27,50 € | 527,50 € |
| Verbleibender Ertrag | 2.000 € − 527,50 € | 1.472,50 € |
Das Beispiel setzt einen bereits ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag, keine anrechenbare ausländische Quellensteuer und keine Kirchensteuer voraus. Die Bank kann einzelne Buchungen auf Cent runden. Für eine Überschlagsrechnung entspricht der Gesamtabzug 25 Prozent multipliziert mit 1,055, also 26,375 Prozent.
Wie der Sparer-Pauschbetrag auch den Soli reduziert
Angenommen, Sie erhalten im Jahr 1.600 Euro Tagesgeldzinsen und haben ansonsten keine Kapitalerträge oder Verluste. Ein alleinstehender Anleger mit vollständig verfügbarem Pauschbetrag versteuert 600 Euro. Darauf entfallen 150 Euro Kapitalertragsteuer und 8,25 Euro Soli. Die gesamte Belastung beträgt 158,25 Euro. Von den ursprünglich gutgeschriebenen 1.600 Euro bleiben somit 1.441,75 Euro.
Ohne Freistellungsauftrag kann die Bank zunächst mehr einbehalten, obwohl Ihnen der Pauschbetrag materiell zusteht. Eine bankinterne Korrektur im laufenden Jahr oder die Einkommensteuererklärung kann den zu hohen Abzug berichtigen. Prüfen Sie dabei nicht allein den Ertragsteuerbetrag: Eine Erstattung der dazugehörigen Steuer wirkt sich grundsätzlich auch auf den entsprechenden Solidaritätszuschlag aus.
Was sich mit Kirchensteuer und ausländischen Dividenden ändert
Bei Kirchensteuerpflicht ist die Formel nicht einfach 25 Prozent plus Soli plus acht oder neun Prozent Kirchensteuer. Die Kirchensteuer wird bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer berücksichtigt. Ohne ausländische Quellensteuer beträgt die Gesamtbelastung dadurch rund 27,819 Prozent bei acht Prozent Kirchensteuer beziehungsweise 27,995 Prozent bei neun Prozent. Die genaue Rechnung erläutert der Beitrag zur Kirchensteuer auf Kapitalerträge.
Wird eine ausländische Quellensteuer auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, verringert sich regelmäßig auch deren Soli-Bemessungsgrundlage. Beispiel: Auf 1.000 Euro Dividende sind 150 Euro ausländische Steuer vollständig anrechenbar. Ohne Kirchensteuer bleiben 100 Euro deutsche Kapitalertragsteuer und 5,50 Euro Soli. Die endgültige Gesamtbelastung beträgt in diesem vereinfachten Fall 255,50 Euro, nicht 263,75 Euro. Ein rückforderbarer ausländischer Überhang darf nicht einfach zusätzlich angerechnet werden.
Günstigerprüfung: Soli über die Steuererklärung prüfen lassen
Liegt die Belastung nach dem persönlichen Einkommensteuertarif einschließlich Zuschlagsteuern niedriger, können Sie die Günstigerprüfung für Kapitalerträge beantragen. Die Kapitaleinkünfte werden dann in die Vergleichsrechnung des Finanzamts einbezogen. Das ist etwa bei Studenten, Rentnern oder Menschen mit geringem übrigen Einkommen interessant. Ein pauschales Versprechen, jeder Anleger unterhalb einer bestimmten Bruttolohnhöhe erhalte den Soli vollständig zurück, wäre jedoch falsch.
Maßgeblich sind das zu versteuernde Einkommen, die einzubeziehenden Kapitalerträge, die Veranlagungsart und die gesetzlichen Zuschlagsregeln des betreffenden Jahres. Der Antrag ist für sämtliche Kapitalerträge einheitlich zu stellen. Bei Zusammenveranlagung umfasst er die Kapitalerträge beider Partner. Eine möglicherweise günstigere Tarifbesteuerung wird also nicht nur auf die einzelne verlustfreie Bankverbindung beschränkt.
Welche Angaben Sie auf der Steuerbescheinigung kontrollieren
- Höhe der Kapitalerträge und berücksichtigter Sparer-Pauschbetrag.
- Einbehaltene Kapitalertragsteuer und der separat ausgewiesene Solidaritätszuschlag.
- Anrechenbare ausländische Quellensteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Korrekturen, Steuererstattungen oder berücksichtigte Verlusttöpfe.
Ein persönlicher Rechenvergleich gelingt mit dem Abgeltungssteuer-Rechner. Bei mehreren Banken sollten Sie für eine mögliche Erstattung die Jahressteuerbescheinigungen zusammen betrachten. Eine niedrige Einzelgutschrift beweist weder eine falsche Soli-Berechnung noch einen zusätzlichen Freibetrag; sie kann auch das Ergebnis einer bankinternen Verlustverrechnung sein.
Fragen zu Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge: So entstehen 26,375 %
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge?
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der deutschen Kapitalertragsteuer. Ohne Kirchensteuer und ausländische Steueranrechnung entstehen aus 25 Prozent Kapitalertragsteuer insgesamt 26,375 Prozent Abzug auf den steuerpflichtigen Kapitalertrag.
Warum zahle ich Soli auf Zinsen, aber nicht auf mein Gehalt?
Der Solidaritätszuschlag auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge folgt eigenen Regeln. Die Entlastung beim Lohnsteuerabzug bedeutet daher nicht automatisch, dass auch die Bank bei Zinsen oder Dividenden keinen Soli mehr einbehält.
Fällt unter dem Sparer-Pauschbetrag Solidaritätszuschlag an?
Soweit Kapitalerträge durch den Sparer-Pauschbetrag tatsächlich vom deutschen Steuerabzug freigestellt sind, fällt darauf auch kein Solidaritätszuschlag an. Ein Freistellungsauftrag hilft, den Pauschbetrag bereits bei der Bank zu berücksichtigen.
Kann ich den Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge zurückholen?
Ein zu hoher Solidaritätszuschlag kann zusammen mit zu viel einbehaltener Kapitalertragsteuer korrigiert werden. Bei geringem Gesamteinkommen kann außerdem eine beantragte Günstigerprüfung in der Einkommensteuererklärung zu einer niedrigeren Gesamtbelastung führen.
Wird Soli auch auf die ausländische Quellensteuer berechnet?
Der deutsche Solidaritätszuschlag wird auf die deutsche Kapitalertragsteuer berechnet, nicht auf die ausländische Quellensteuer. Eine zulässige Anrechnung ausländischer Steuer kann deshalb die deutsche Soli-Bemessungsgrundlage vermindern.
