US-Dividenden: 30 Prozent Grundabzug oder DBA-Ermäßigung
Die USA sehen auf bestimmte US-Einkünfte ausländischer Empfänger grundsätzlich einen Quellensteuerabzug von 30 Prozent vor. Für eine gewöhnliche Dividende an einen nach dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen berechtigten privaten Anleger ist regelmäßig eine Begrenzung auf 15 Prozent relevant. Voraussetzung ist die richtige Dokumentation gegenüber dem Abzugsverpflichteten.
Deutsche Depotbanken können die Ermäßigung häufig im Rahmen ihrer steuerlichen Abwicklung anwenden. Nicht jeder Kunde muss dafür denselben Ablauf durchlaufen. Staatsangehörigkeit, steuerliche Ansässigkeit, US-Bezug und die beim Institut hinterlegten Daten können zusätzliche Dokumente erforderlich machen. Eine US-Adresse oder US-Steuerpflicht sollte nicht mit einer gewöhnlichen deutschen Anlegerkonstellation gleichgesetzt werden.
Wofür das Formular W-8 BEN gebraucht wird
W-8 BEN dient natürlichen Personen dazu, ihren ausländischen Status und gegebenenfalls einen Anspruch auf Abkommensvorteile zu dokumentieren. Das Formular wird grundsätzlich dem jeweiligen Abzugsverpflichteten beziehungsweise Finanzinstitut übermittelt, nicht als universeller Jahresantrag direkt an das IRS geschickt. Falsche oder veraltete Angaben können zu einem unzutreffenden Abzug führen.
Ein W-8 BEN ist keine Befreiung von jeder amerikanischen oder deutschen Steuer. Es ersetzt insbesondere keine Prüfung einer bestehenden US-Steuerpflicht. Für US-Staatsbürger, bestimmte Green-Card-Inhaber und andere US-Steuerpflichtige können andere Dokumente und umfangreiche Erklärungspflichten gelten. Die hier beschriebenen Standardfälle richten sich an in Deutschland ansässige Privatanleger ohne solchen Sonderstatus.
So funktioniert die deutsche Anrechnung
Deutschland erfasst bei entsprechender Steuerpflicht auch die ausländische Dividende. Anrechenbare US-Quellensteuer mindert grundsätzlich die deutsche Steuer auf diesen Ertrag. Bei einer normalen privaten US-Dividende kann der 15-prozentige Abzug deshalb regelmäßig auf den 25-prozentigen deutschen Steuersatz angerechnet werden. Der verbleibende deutsche Betrag ist dann nicht nochmals volle 25 Prozent.
| Illustration ohne Freibetrag, Verluste oder Kirchensteuer | Betrag |
|---|---|
| Bruttodividende, Euro-Gegenwert | 1.000,00 € |
| US-Quellensteuer 15% | 150,00 € |
| Deutsche Kapitalertragsteuer vor Anrechnung | 250,00 € |
| Verbleibende deutsche Kapitalertragsteuer | 100,00 € |
| Soli 5,5%auf 100 € | 5,50 € |
| Netto unter diesen Annahmen | 744,50 € |
Die Beispielrechnung setzt vollständige rechtliche Anrechenbarkeit und eine zutreffende Abrechnung voraus. Sie ist keine Aussage, dass sämtliche US-Zahlungen immer mit 15 Prozent Quellensteuer belastet werden. REIT-Ausschüttungen, bestimmte Unternehmensformen, Partnerschaften, Kapitalmaßnahmen oder derivative Ersatzleistungen können Besonderheiten aufweisen.
Was bei einem freien Sparer-Pauschbetrag passiert
Ein deutscher Freistellungsauftrag kann den deutschen Steuerabzug innerhalb des verfügbaren Volumens vermeiden. Die amerikanische Quellensteuer wird dadurch aber nicht automatisch aufgehoben. Wenn keine deutsche Steuer auf den Ertrag verbleibt, lässt sich eine Quellensteuer nicht beliebig in eine deutsche Auszahlung umwandeln.
Ein vorhandener Quellensteuertopf oder eine ausgewiesene anrechenbare Steuer ist deshalb keine garantierte Erstattung. Die Anrechnung ist rechtlich und der Höhe nach begrenzt. Bei einer ungünstigen Verteilung von Erträgen und Freibeträgen kann eine Prüfung der Jahresabrechnung sinnvoll sein; bereits abgelaufene Anrechnungsmöglichkeiten werden aber nicht pauschal in alle Folgejahre vorgetragen.
Verkaufsgewinne aus US-Aktien sind keine Dividenden
Für einen gewöhnlichen in Deutschland ansässigen Privatanleger ohne US-Sonderstatus werden Verkaufsgewinne aus normalen US-Aktien grundsätzlich nach den einschlägigen deutschen Regeln erfasst. Dass die Gesellschaft in den USA sitzt oder die Aktie an einer US-Börse gekauft wurde, macht daraus nicht automatisch eine Besteuerung mit amerikanischen 0-,15- oder 20 Prozent-Langfristtarifen.
US-Steuerpflicht, wesentliche Aufenthaltszeiten, immobilienbezogene Anlagen oder bestimmte Beteiligungsformen können das Ergebnis verändern. Der Sitz des Brokers allein beantwortet diese Fragen nicht. Für die deutsche Gewinnermittlung sind außerdem die steuerlich maßgeblichen Eurobeträge wichtig; ein Dollarergebnis kann wegen Wechselkursen vom Euroergebnis abweichen.
Wenn 30 Prozent Quellensteuer abgezogen wurden
Prüfen Sie zunächst die Art der Zahlung und die bei der Bank hinterlegte Dokumentation. Bei einem unzutreffenden Abzug kann je nach Fall eine Korrektur über die Abwicklungskette oder ein US-Erstattungsverfahren erforderlich sein. Deutschland rechnet nicht pauschal jeden tatsächlich abgezogenen Betrag an, wenn ein abkommensrechtlicher Ermäßigungsanspruch besteht.
Bewahren Sie Dividendenabrechnung, Quellensteuerbeleg und die relevanten Ansässigkeitsunterlagen auf. Weitere Grundsätze erläutern die Artikel über Quellensteuer und Dividendenbesteuerung. Ein Depotvergleich kann zusätzlich bei Kosten und Abwicklungsleistungen helfen; steuerliche Sonderfälle sollten vor dem Kauf klar sein.
Dollarabrechnung und Euro-Steuerwert können auseinanderfallen
Eine Dividendenankündigung in US-Dollar lässt sich nicht ohne Umrechnung mit dem Eurobetrag Ihrer Steuerbescheinigung vergleichen. Für die deutsche Besteuerung müssen die maßgeblichen Eurobeträge ermittelt werden. Ein in Dollar unveränderter Ertrag kann bei verändertem Wechselkurs zu einem anderen Euroertrag führen. Bei Aktienverkäufen können zwischen Kauf und Verkauf zusätzlich erhebliche Währungsbewegungen liegen. Eine App-Anzeige in Dollar beantwortet daher nicht automatisch die deutsche Steuerfrage. Trennen Sie außerdem tatsächliche US-Quellensteuer von Gebühren der Verwahr- oder Zahlungsabwicklung. Eine gesonderte Belastung muss nicht vollständig anrechenbare Steuer sein. Bei Belegen sollten Bruttobetrag, Währung, Umrechnung, einbehaltene Quellensteuer und deutsche Anrechnung nachvollziehbar bleiben. Stimmen diese Werte nicht überein, sollte zuerst die konkrete Abrechnung erklärt werden. Die bloße Bezeichnung eines Unternehmens als amerikanisch reicht weder für einen bestimmten Quellensteuersatz noch für die steuerliche Behandlung jeder Zahlung aus.
Fragen zu US-Aktien: Quellensteuer, Abgeltungsteuer und W-8 BEN
Wie viel Quellensteuer zahlen deutsche Anleger auf US-Dividenden?
Bei gewöhnlichen US-Dividenden und erfüllten Voraussetzungen des deutsch-amerikanischen DBA sind für private in Deutschland ansässige Anleger regelmäßig 15 Prozent relevant. Ohne passende Dokumentation oder bei Sonderfällen kann der Abzug abweichen.
Muss jeder deutsche Anleger ein W-8 BEN ausfüllen?
Der konkrete Dokumentationsbedarf hängt von der Bank, den hinterlegten Angaben und einem möglichen US-Bezug ab. W-8 BEN dient natürlichen Personen zur Bestätigung ihres ausländischen Status und gegebenenfalls von Abkommensansprüchen.
Werden 15 Prozent US-Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet?
Bei einer gewöhnlichen abkommensberechtigten Dividende ist eine Anrechnung auf die deutsche Steuer grundsätzlich möglich. Im Beispiel ohne weitere Entlastungen verbleiben 10 Prozent deutsche Kapitalertragsteuer zuzüglich Soli auf diesen Restbetrag.
Verhindert ein Freistellungsauftrag US-Quellensteuer?
Nein. Ein deutscher Freistellungsauftrag betrifft den deutschen Steuerabzug. Die US-Quellensteuer kann trotz freien Sparer-Pauschbetrags anfallen und wird nicht allein dadurch zu einer deutschen Erstattung.
Gelten für deutsche Anleger bei US-Aktien die amerikanischen Langfrist-Steuersätze?
Nicht einfach aufgrund des Aktienherkunftslands. Für gewöhnliche deutsche Privatanleger ohne US-Steuerstatus gelten grundsätzlich die deutschen Regeln für relevante Verkaufsgewinne. US-Steuerpflicht und besondere Anlagen können gesondert zu prüfen sein.
