Wertpapierdepots

maxblue: Deutsche-Bank-Depot mit Wechselprämie und ETF-Sparplänen

maxblue ist das Onlinebrokerage-Angebot der Deutschen Bank. Neben dem regulären Depotpreis sind die Übertragsprämie und die teilweise Erstattung von ETF-Sparplankosten interessant – mit unterschiedlichen Bedingungen und Steuerfolgen.

Stand: 6. November 2026

Frau liest eine Jahressteuerunterlage an einer hellen Sitzbank.
Bei maxblue unterscheiden sich Depotübertragsprämie, reguläre Orderprovision und der Rabatt auf ETF-Sparraten bis 250 Euro.

Deutsche Bank: Depots und Angebote

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maxblue Depot

Deutsche Bank maxblue Depot

Kostenloses Online-Depot der Deutschen Bank mit Börsenhandel, Direct Trade und Sparplänen.

Kosten
Depot/Depotkonto 0 €; Order 0,25 %, min. 8,90 €, max. 58,90 € plus mögliche Handelsplatzkosten.
Aktion & Konditionen
0,5 % Wechselprämie bis 500 € ab 5.000 € mit Antrag und einjähriger Bindung; ETF-Sparplanrabatt bis 31.12.2027.
Abgeltungsteuer
Deutscher Steuerabzug; Übertragsprämie § 22 Nr. 3 EStG bzw. bei begünstigter Neuanlage Minderung der Anschaffungskosten.
Zum Deutsche Bank-Angebot

maxblue ist der Onlinebroker der Deutschen Bank für Anleger, die selbst über ihre Wertpapiere entscheiden. Depot und Depotkonto sind kostenlos. Zum Angebot gehören deutsche und internationale Börsen, Direct Trade, Fonds und Wertpapiersparpläne. Die Konditionen des maxblue-Depots sind von anderen Deutsche-Bank-Depotmodellen mit Beratung oder Vermögensverwaltung zu unterscheiden.

Orderpreise mit Mindest- und Höchstprovision

Die reguläre Transaktionsprovision beträgt 0,25 Prozent des Ordervolumens, mindestens 8,90 Euro und höchstens 58,90 Euro. Je nach Handelsplatz können zusätzliche Fremdspesen und Börsengebühren hinzukommen. Ein kostenlos geführtes Depot ist daher nicht dasselbe wie kostenloser Wertpapierhandel. Für häufige kleine Einzelkäufe wirkt sich insbesondere der Mindestpreis aus.

BeispielorderGrundprovisionAnteil am Anlagebetrag
1.000 €8,90 € wegen Mindestpreis0,89 %
5.000 €12,50 €0,25 %
10.000 €25 €0,25 %
30.000 €58,90 € wegen HöchstpreisRund 0,20 %

Die Beispiele betreffen jeweils eine Order und lassen zusätzliche Handelsplatz- und Produktkosten außen vor. Ein Kauf und ein späterer Verkauf sind zwei getrennte Vorgänge. Bei 1.000 Euro und unverändertem Volumen wären damit bereits 17,80 Euro reine Grundprovision zu berücksichtigen. Kursgewinne und Verluste können die tatsächliche Verkaufsprovision verändern.

ETF-Sparpläne: Rabatt für die ersten 250 Euro je ETF

Die aktuelle ETF-Sparplanaktion läuft bis 31. Dezember 2027. Beim Kauf sparplanfähiger ETFs werden die regulären Orderprovisionen für Anlagebeträge bis einschließlich 250 Euro je ETF vollständig erstattet. Bei einer höheren Rate wird nur der darüber liegende Betrag mit der regulären Gebühr von 1,25 Prozent belastet. Das gilt sowohl für neue als auch für bereits bestehende entsprechende Sparpläne; eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.

Der Rabatt betrifft die Kaufprovision und nicht die laufenden Kosten des Fonds. Auch beim späteren Verkauf gelten die jeweiligen Depotpreise. Die Aktion ist freibleibend; nach ihrem Ende gelten ohne Verlängerung die dann maßgeblichen Standardbedingungen. Ein ETF sollte daher nicht allein wegen der vorübergehend vergünstigten Ausführung gewählt werden.

Depotwechselprämie: 0,5 Prozent bis 500 Euro

Bis 31. Dezember 2026 können berechtigte Überträge oder Anlagen von mindestens 5.000 Euro eine Prämie von 0,5 Prozent auslösen. Für maxblue ist der Höchstbetrag auf 500 Euro pro Kunde begrenzt. Bereits seit 1. Januar 2023 erhaltene einschlägige Prämien werden auf die Höchstgrenze angerechnet. Die höhere Grenze anderer Deutsche-Bank-Depotmodelle gilt nicht einfach für maxblue.

Anrechenbarer DepotwertRechnerische PrämieVorausgesetzt
5.000 €25 €Mindestvolumen erreicht
20.000 €100 €Keine anrechenbare frühere Prämie
50.000 €250 €Sonstige Bedingungen erfüllt
100.000 €500 €Volle verbleibende maxblue-Höchstgrenze

Die Prämie muss aktiv beantragt werden. Zwischen Wertpapiereingang beziehungsweise Kauf und Eingang des Prämienantrags dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Die qualifizierten Werte beziehungsweise ihr Gegenwert und der nach den Bedingungen maßgebliche vorhandene Bestand müssen ein Jahr bei der Deutschen Bank verbleiben. Reine Kursveränderungen berühren den Anspruch nicht; eine vorzeitige Entnahme kann dagegen eine Rückforderung auslösen.

Überträge aus dem Deutsche-Bank-Konzern einschließlich Postbank, maxblue, norisbank und DWS sind ausgeschlossen. Ebenso gelten Ausschlüsse für bestimmte Zurich-Produkte sowie gesperrte oder nicht handelbare Wertpapiere. Neu- und Bestandskunden können grundsätzlich teilnehmen, wenn die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Ein neuer Depotname allein macht einen internen Übertrag nicht prämienfähig.

Prämiensteuer und normaler Kapitalertragsteuerabzug

Die Teilnahmebedingungen unterscheiden zwei steuerliche Fälle: Für einen begünstigten Wertpapierübertrag wird die Prämie als sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt und muss vom Kunden steuerlich berücksichtigt werden. Bei einer prämienfähigen Anlage von Kontoguthaben werden dagegen die steuerlichen Anschaffungskosten der gekauften Wertpapiere um die Prämie reduziert. Das kann den späteren steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn erhöhen. Die Prämie ist somit nicht allgemein steuerfrei.

Für laufende Kapitalerträge übernimmt die Deutsche Bank grundsätzlich den deutschen Steuerabzug. Ein Freistellungsauftrag kann noch verfügbare Freibeträge nutzen. Bei mehreren Produkten derselben Bank zählt die rechtliche Bankbeziehung, nicht ein eigener Freibetrag je Depotmarke. Bei ausländischen Dividenden sind Quellensteuer und mögliche Anrechnungsgrenzen zusätzlich zu beachten.

Beim Übertrag Anschaffungsdaten nicht vergessen

Ein Übertrag auf ein eigenes Depot ist regelmäßig kein Verkauf. Die steuerlichen Anschaffungsdaten müssen jedoch mitkommen, damit spätere Gewinne richtig berechnet werden. Bei einem Übertrag auf eine andere Person können ganz andere Melde- und Steuerfolgen entstehen. Mehr dazu erläutert der Ratgeber zu Depotübertrag und Eigentümerwechsel.

Wertpapiere werden im Kundendepot verwahrt und sind von Bankguthaben zu unterscheiden. Die gesetzliche Einlagensicherung des Depotkontos schützt weder vor fallenden Aktienkursen noch vor dem Ausfall eines Emittenten. Für die Entscheidung sollten deshalb Standardkosten nach dem Rabatt, vorhandene Depotwerte und das tatsächlich benötigte Börsenangebot gemeinsam betrachtet werden.

Fragen zu maxblue: Deutsche-Bank-Depot mit Wechselprämie und ETF-Sparplänen

Wie hoch ist die maxblue-Depotwechselprämie?

Für berechtigte Überträge oder Anlagen ab 5.000 Euro beträgt sie 0,5 Prozent, bei maxblue höchstens 500 Euro pro Kunde. Frühere einschlägige Prämien seit 1. Januar 2023 zählen zur Höchstgrenze.

Muss die maxblue-Wechselprämie beantragt werden?

Ja. Nach Wertpapiereingang muss der Kunde die Prämie aktiv beantragen. Zwischen Eingang beziehungsweise Kauf und Eingang des Antrags dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Die Aktion ist bis 31. Dezember 2026 befristet.

Wie lange müssen Werte für die maxblue-Prämie angelegt bleiben?

Die Bedingungen verlangen grundsätzlich ein Jahr für die qualifizierten Werte beziehungsweise ihren Gegenwert und den maßgeblichen vorhandenen Bestand. Vorzeitige Entnahmen können eine anteilige Rückforderung auslösen; reine Marktwertänderungen sind davon zu unterscheiden.

Was kostet eine Aktienorder bei maxblue?

Regulär beträgt die Grundprovision 0,25 Prozent, mindestens 8,90 und höchstens 58,90 Euro. Handelsplatzentgelte und fremde Kosten können hinzukommen. Eine Order über 5.000 Euro kostet damit 12,50 Euro vor diesen Zusatzkosten.

Sind maxblue-ETF-Sparpläne kostenlos?

Bis 31. Dezember 2027 werden bei der aktuellen Aktion die Kaufprovisionen für bis zu 250 Euro je sparplanfähigem ETF erstattet. Oberhalb davon wird der übersteigende Betrag regulär belastet. Laufende Fondskosten bleiben bestehen.

Ist die maxblue-Depotprämie steuerfrei?

Nein. Bei Wertpapierüberträgen nennen die Bedingungen eine sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG. Bei begünstigter Anlage von Kontoguthaben werden die steuerlichen Anschaffungskosten reduziert. Die steuerliche Wirkung hängt deshalb von der Art der Teilnahme ab.