Drei Arten von Depotüberträgen
| Übertrag | Grundsätzliche steuerliche Frage | Wichtiger Nachweis |
|---|---|---|
| Zwischen eigenen Depots | Kein Eigentümerwechsel; bisherige Steuerdaten fortführen | Identischer Depotinhaber |
| Unentgeltlich auf eine andere Person | Schenkung oder Erbschaft; Anschaffungshistorie regelmäßig fortführen | Unentgeltlicher Übertrag und Empfängerdaten |
| Entgeltlich auf eine andere Person | Mögliche steuerpflichtige Veräußerung | Vertrag, Gegenleistung und Anschaffungsdaten |
Diese Unterscheidung gehört bereits auf den Übertragungsauftrag. Ein falsch gekennzeichneter Eigentümerwechsel kann dazu führen, dass die Bank einen steuerpflichtigen Vorgang annimmt. Auch bei Überträgen zwischen Einzel- und Gemeinschaftsdepot sollte die Eigentümerstruktur vorab geklärt werden.
Ein Erbfall setzt den Kaufpreis nicht automatisch neu fest
Bei einem unentgeltlichen Erwerb werden dem Rechtsnachfolger grundsätzlich die maßgeblichen Anschaffungsdaten des Vorgängers zugerechnet. Das bedeutet: Geerbte Aktien erhalten für die spätere Einkommensteuer nicht allein durch den Todestag einen neuen steuerlichen Kaufkurs zum aktuellen Börsenwert.
Hat der Erblasser eine gewöhnliche, nach 2008 erworbene Aktie für 10.000 € gekauft und ist sie beim Erbfall 18.000 € wert, können die ursprünglichen 10.000 € für die spätere Gewinnermittlung relevant bleiben. Verkauft der Erbe später für 20.000 €, darf er nicht ohne Weiteres nur 2.000 € Gewinn erklären. Die genauen Kosten und Sonderregeln sind mitzuprüfen.
Zwei Steuerarten, zwei Bewertungsfragen: Für die Erbschaftsteuer kann der Wert beim Erbfall maßgeblich sein. Für eine spätere Kapitalertragsteuer kann trotzdem die historische Anschaffung durch den Erblasser zählen.
Welche Erbschaftsteuer-Freibeträge gelten?
Die persönlichen Freibeträge richten sich insbesondere nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner haben grundsätzlich 500.000 €, Kinder 400.000 € und Enkel regelmäßig 200.000 €. Für Enkel mit bereits verstorbenem Elternteil gelten unter bestimmten Voraussetzungen andere Grenzen. Viele weitere Erwerber haben nur 20.000 € persönlichen Freibetrag.
Der Freibetrag gilt nicht isoliert für das Depot zusätzlich zu einem eigenen Hausfreibetrag. Maßgeblich ist der steuerliche Erwerb unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regeln. Frühere Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren können einzubeziehen sein. Ein Depotübertrag auf Kinder macht das Vermögen deshalb nicht automatisch oder unbegrenzt erbschaftsteuerfrei.
Die steuerliche Anzeige des Erwerbs ist gesondert zu beachten. Regelmäßig ist eine Anzeige binnen drei Monaten nach Kenntnis an das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt vorgesehen; das Gesetz enthält Ausnahmen. Eine Meldung durch die Bank bedeutet nicht in jedem Fall, dass eigene Pflichten entfallen.
Kapitalerträge vor und nach dem Todesfall
Für die Einkommensteuer ist zu klären, wem welche Erträge zeitlich und rechtlich zuzurechnen sind. Nach dem Tod zufließende Dividenden oder Zinsen gehören nicht pauschal dauerhaft in die Steuererklärung des Verstorbenen. Bei einer Erbengemeinschaft können gesonderte Feststellungen und eine Aufteilung auf die Beteiligten erforderlich werden.
Ein Freistellungsauftrag des Erblassers darf nicht beliebig wie ein weiter nutzbarer Freibetrag auf die Erben übertragen werden. Die Bank benötigt die veränderten Inhaber- und Steuerdaten. Eigene Freistellungsaufträge und der Pauschbetrag der Erben sind von der bisherigen Situation des Verstorbenen zu unterscheiden.
Altbestände und Investmentfonds besonders sorgfältig prüfen
Ein unentgeltlicher Übergang kann steuerliche Altbestandsmerkmale fortführen. Für vor 2009 gekaufte Aktien und für alte Investmentfonds gelten allerdings unterschiedliche Regeln. Bei Fonds ist insbesondere die Reform zum Jahreswechsel 2017/2018 zu berücksichtigen. Der damalige fiktive Wert, der ursprüngliche Kaufzeitpunkt und die Kennzeichnung als bestandsgeschützter Altanteil können entscheidend sein.
Ein persönlicher 100.000 €-Sonderfreibetrag für bestimmte alte Fondsgewinne ist kein beliebig verschiebbarer zusätzlicher Depotposten. Für seine Anwendung nach einer unentgeltlichen Übertragung müssen die konkreten Voraussetzungen geprüft werden. Bewahren Sie auch vorhandene Feststellungsbescheide auf. Vertiefend: Altbestand bei Fonds.
So bereiten Sie den Bankauftrag vor
- Klären Sie, wer rechtlich empfangsberechtigt ist: Alleinerbe, mehrere Erben oder ein Beschenkter.
- Erbringen Sie die von der Bank verlangten Nachweise zum Erbrecht oder zur Vertretung; ein Erbschein ist nicht in jeder Konstellation das einzige mögliche Dokument.
- Geben Sie an, ob der Übertrag unentgeltlich erfolgt und ob der Inhaber wechselt.
- Fordern Sie die vollständige Übermittlung der steuerlichen Anschaffungsdaten an.
- Kontrollieren Sie nach Einbuchung Stückzahl, Kaufdaten, Altbestandskennzeichnung und gegebenenfalls Sonderwerte.
Bei Auslandsbezug kann die Übermittlung der Steuerdaten eingeschränkt oder die steuerliche Behandlung komplexer sein. Fehlen Anschaffungskosten, kann ein späterer deutscher Bankabzug auf einer Ersatzbemessungsgrundlage beruhen. Der tatsächlich richtige Gewinn ist dann anhand der Unterlagen zu prüfen und gegebenenfalls über die Steuererklärung zu korrigieren.
Kann doppelte Belastung gemindert werden?
Ein Erbfall und ein späterer steuerpflichtiger Verkauf können zu unterschiedlichen Belastungen führen. Für bestimmte Konstellationen sieht das Einkommensteuerrecht eine Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer vor. Diese ist weder automatisch noch ein allgemeiner Erlass sämtlicher Kapitalertragsteuer. Voraussetzungen, Zeitraum und konkrete Einkünfte müssen geprüft werden.
Erbschaftsteuerliche Fragen erläutert Erbschaftsteuer auf Kapitalanlagen. Für die laufende Erfassung und Korrektur des Bankabzugs ist der Ratgeber Kapitalerträge in der Steuererklärung hilfreich. Ein neuer Depotanbieter ändert die bereits entstandenen Steuerpflichten nicht, kann aber die Verwaltung eines übertragenen Bestands erleichtern.
Depotwechsel: Konditionen der aufnehmenden Bank
Beim Wechsel zu einer anderen Bank sind neben den Anschaffungsdaten auch die künftigen Depot- und Handelskosten wichtig. Das comdirect-Profil stellt die verfügbaren Depotvarianten mit ihren Bedingungen vor. Zum Anbieterprofil →
Fragen zu Depotübertrag im Erbfall: was steuerlich fortgeführt wird
Muss ich beim Erben eines Depots Abgeltungssteuer zahlen?
Der unentgeltliche Erwerb selbst ist grundsätzlich nicht einfach ein normaler steuerpflichtiger Wertpapierverkauf. Eine mögliche Erbschaftsteuer und die spätere Einkommensteuer auf Erträge oder Verkäufe sind jedoch gesondert zu prüfen.
Welcher Kaufpreis gilt beim Verkauf geerbter Aktien?
Bei unentgeltlichem Erwerb werden grundsätzlich die maßgeblichen Anschaffungsdaten des Rechtsvorgängers fortgeführt. Der Börsenwert am Todestag wird daher nicht automatisch zum neuen einkommensteuerlichen Kaufpreis.
Wie hoch ist der Freibetrag beim Vererben eines Depots an Kinder?
Der persönliche erbschaftsteuerliche Freibetrag für Kinder beträgt grundsätzlich 400.000 €. Er gilt für den gesamten maßgeblichen Erwerb, nicht zusätzlich nur für das Depot. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren können einzubeziehen sein.
Was passiert mit dem Freistellungsauftrag des Verstorbenen?
Der bisherige Freistellungsauftrag darf nicht beliebig für die Erben weiterverwendet werden. Die Bank benötigt die geänderten Inhaber- und Steuerdaten; die eigenen Freibeträge der Erben sind gesondert zu berücksichtigen.
Warum sind beim geerbten Depot Anschaffungsdaten so wichtig?
Die Daten bestimmen regelmäßig den späteren steuerlichen Veräußerungsgewinn und mögliche Altbestandsregeln. Fehlen sie, kann die Bank eine Ersatzbemessungsgrundlage ansetzen, die anschließend überprüft werden muss.
