Erbschaft und Kapitalertrag sind zwei unterschiedliche Steueranlässe
Erben Sie ein Bankguthaben oder Wertpapiere, erwerben Sie Vermögen. Für diesen Erwerb können die Regeln der Erbschaftsteuer gelten. Die Abgeltungsteuer erfasst dagegen grundsätzlich Erträge wie Zinsen, Dividenden und steuerpflichtige Verkaufsgewinne. Ein Erbfall verwandelt daher nicht pauschal den gesamten Depotwert in einen mit 25 Prozent zu besteuernden Kapitalertrag.
Umgekehrt bedeutet eine erbschaftsteuerfreie Übertragung innerhalb persönlicher Freibeträge nicht, dass alle künftigen Erträge des Depots steuerfrei sind. Dividenden nach dem Erbfall und spätere Veräußerungsgewinne sind nach den einschlägigen Einkommensteuerregeln zu prüfen. Die beiden Steuerarten haben unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und Entlastungen.
Persönliche Freibeträge bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht
| Erwerber | Grundsätzlicher persönlicher Freibetrag |
|---|---|
| Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder und grundsätzlich Kinder verstorbener Kinder | 400.000 € |
| Enkel, wenn der dazwischenstehende Elternteil noch lebt | 200.000 € |
| Weitere Personen der Steuerklasse I | 100.000 € |
| Personen der Steuerklassen II und III | 20.000 € |
Die Tabelle zeigt die allgemeinen persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG und ersetzt keine Prüfung von Sonderfällen, etwa beschränkter Steuerpflicht oder zusätzlichen Versorgungsfreibeträgen. Für die Berechnung wird nicht jedes geerbte Konto getrennt betrachtet. Maßgeblich ist der steuerlich relevante Erwerb von derselben Person unter den gesetzlichen Zusammenrechnungsregeln.
Frühere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden grundsätzlich berücksichtigt. Eine Schenkung kurz vor dem Erbfall und die spätere Erbschaft erhalten deshalb nicht automatisch jeweils einen vollständig unabhängigen Freibetrag. Mehrere Schenker oder Erblasser sind dagegen gesondert zu betrachten.
Wie Wertpapiere bewertet werden
Für die Erbschaftsteuer ist grundsätzlich der steuerliche Wert zum maßgeblichen Stichtag wichtig. Börsennotierte Wertpapiere werden nach den Bewertungsregeln erfasst; der ursprüngliche Kaufpreis des Erblassers ist dafür nicht einfach der maßgebliche Depotwert. Halten Sie Bestandsnachweise, Stichtagskurse und Bankunterlagen bereit.
Einfaches Beispiel für ein geerbtes Depot
Ein Kind erbt von einem Elternteil ein steuerlich mit 350.000 Euro bewertetes Depot. Ohne frühere anzurechnende Erwerbe und ohne weiteres relevantes Erbe liegt dieser Betrag unter dem persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro. Daraus folgt aber keine allgemeine Steuerfreiheit späterer Dividenden oder Verkaufsgewinne. Diese werden nach ihren eigenen Regeln erfasst.
Bei späterem Verkauf bleiben die alten Anschaffungsdaten wichtig
Ein unentgeltlicher Erwerb setzt die steuerliche Anschaffungshistorie nicht einfach auf den Wert am Todestag zurück. Für relevante Kapitalanlagen können die ursprünglichen Anschaffungskosten und Erwerbszeitpunkte fortgeführt werden. Der Wert für die Erbschaftsteuer und der Einstandswert für die spätere Einkommensteuer müssen deshalb nicht identisch sein.
Ist eine Aktie am Todestag beispielsweise mehr wert als beim ursprünglichen Kauf, verschwindet der frühere Wertzuwachs nicht allein durch die Vererbung. Altbestandsregeln können allerdings bei bestimmten Anlagen eine Rolle spielen. Banken brauchen korrekte Übertragungsangaben und Nachweise, damit die spätere Abrechnung nicht auf unvollständigen Daten beruht.
Nachlassabwicklung, Meldung und Steuerunterlagen
Erbschaftsteuerrechtliche Anzeige- und Erklärungspflichten sind von einer späteren Einkommensteuererklärung zu unterscheiden. Grundsätzlich sieht das Erbschaftsteuerrecht eine Anzeige innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erwerbs vor; gesetzliche Ausnahmen sind möglich. Eine Bankmeldung bedeutet nicht, dass sämtliche eigenen Pflichten automatisch erledigt sind.
Bei einer Erbengemeinschaft muss zusätzlich geklärt werden, wem Erträge und spätere Veräußerungsvorgänge steuerlich zuzurechnen sind. Ein Depot bleibt nicht allein deshalb steuerfrei, weil es noch nicht aufgeteilt wurde. Auch zwischen Todestag, Depotübertrag und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft können relevante Erträge entstehen.
Was Sie vor einem Depotübertrag sichern sollten
- Bestand und steuerliche Bewertung zum Erbfall;
- ursprüngliche Anschaffungskosten und Kaufdaten;
- Unterlagen über frühere Schenkungen desselben Erblassers;
- Bankabrechnungen zu Dividenden und Verkäufen nach dem Erbfall;
- Erbschaftsteuerbescheid und gegebenenfalls ergänzende Feststellungen.
Für betriebliche Vermögenswerte gelten gesonderte Regeln, die nicht einfach auf ein gewöhnliches Privatdepot übertragbar sind. Lesen Sie dazu Unternehmen erben. Den praktischen Depotwechsel und die Fortführung der steuerlichen Daten erläutert der Artikel zu Depotübertrag, Schenkung und Nachlass.
Steuerklassen und weitere Erben berücksichtigen
Der persönliche Freibetrag ist nur ein Teil der Erbschaftsteuerrechnung. Darüber hinaus hängen die Steuersätze von Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs ab. Ein Kind, ein Geschwisterteil und ein nicht verwandter Begünstigter können deshalb bei derselben Vermögenshöhe unterschiedliche Ergebnisse haben. Teilen sich mehrere Personen einen Nachlass, wird nicht automatisch ein einziger gemeinsamer Freibetrag auf das gesamte Familienvermögen angewendet. Der jeweilige Erwerb und das Verhältnis zum Erblasser sind maßgeblich. Auch Schulden und abzugsfähige Nachlasspositionen können die Bemessung beeinflussen. Die Frage, ob ein Depot später verkauft werden soll, sollte davon getrennt geplant werden: Ein Verkauf kann eigene Einkommensteuerfolgen und Liquidität erzeugen. Der bloße Wunsch, die Erbschaftsteuer bezahlen zu können, macht einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nicht automatisch steuerfrei. Für eine nachvollziehbare Gesamtrechnung braucht es deshalb sowohl die Nachlassbewertung als auch die ursprüngliche steuerliche Anschaffungshistorie der Wertpapiere.
Fragen zu Erbschaftsteuer auf Kapitalanlagen: Freibeträge und spätere Gewinne
Fällt auf ein geerbtes Depot sofort Abgeltungsteuer an?
Der Erbfall ist nicht automatisch ein gewöhnlicher Wertpapierverkauf mit Abgeltungsteuer. Der Vermögenserwerb kann aber Erbschaftsteuer auslösen. Spätere Dividenden und steuerpflichtige Verkäufe sind davon getrennt zu prüfen.
Wie hoch ist der Erbschaftsteuer-Freibetrag für Kinder?
Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht beträgt der allgemeine persönliche Freibetrag eines Kindes gegenüber jedem Elternteil grundsätzlich 400.000 Euro. Frühere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren können anzurechnen sein.
Bekommen geerbte Aktien neue Anschaffungskosten zum Todestag?
Für die spätere Einkommensteuer wird die Anschaffungshistorie bei unentgeltlichem Erwerb grundsätzlich nicht einfach auf den Todestagswert angehoben. Ursprüngliche Kaufdaten und Anschaffungskosten bleiben für die einschlägigen Regeln wichtig.
Sind Dividenden aus einem erbschaftsteuerfreien Depot ebenfalls steuerfrei?
Nein. Erbschaftsteuerfreibeträge und die Einkommensteuer auf Kapitalerträge sind unterschiedliche Regeln. Spätere Dividenden unterliegen grundsätzlich der normalen Kapitalertragsbesteuerung unter Berücksichtigung der persönlichen Entlastungen.
Gilt der Erbschaftsteuer-Freibetrag pro Bankkonto?
Nein. Der persönliche Freibetrag bezieht sich grundsätzlich auf den Erwerb von derselben Person nach den gesetzlichen Zusammenrechnungsregeln, nicht auf jedes einzelne Konto oder Depot.
