Wie hoch ist die Steuer auf Festgeldzinsen?
Festgeldzinsen gehören bei privaten Sparern grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Soweit nach Verlustverrechnung und Sparer-Pauschbetrag noch steuerpflichtige Erträge verbleiben, gilt regelmäßig 25 Prozent Kapitalertragsteuer. Ohne Kirchensteuer kommen 1,375 Prozent des steuerpflichtigen Ertrags als Solidaritätszuschlag hinzu. Die Gesamtbelastung beträgt dann 26,375 Prozent.
Die Rückzahlung der Einlage wird davon nicht erfasst. Wer 20.000 Euro fest anlegt und später 20.600 Euro erhält, hat nicht 20.600 Euro Zinseinkünfte. Unter vereinfachten Annahmen sind die 600 Euro Zinsen der relevante Ertrag. Ob der volle Betrag tatsächlich steuerpflichtig ist, hängt unter anderem vom freien Pauschbetrag und von den übrigen Kapitalerträgen ab.
Rechenbeispiel mit fiktiven 3 Prozent Jahreszins
20.000 Euro für ein Jahr zu 3 Prozent ergeben 600 Euro Bruttozinsen. Ohne freien Freibetrag, Verluste oder Kirchensteuer entfallen 150 Euro Kapitalertragsteuer und 8,25 Euro Soli. Die Nettozinsen betragen 441,75 Euro, entsprechend rund 2,209 Prozent der Einlage. Mit einem ausreichend freien Freistellungsauftrag bleiben in diesem Inlandsbeispiel die 600 Euro ohne deutschen Steuerabzug.
Der verwendete Zinssatz dient ausschließlich der Rechenillustration und ist kein aktuelles Bankangebot. Vergleichen Sie bei realen Anlagen identische Laufzeiten, Zinsgutschriften, Verfügbarkeit und Sicherungsbedingungen. Ein höherer Bruttozins beantwortet noch nicht jede Frage zur Nettoanlage.
Jährliche Zinsgutschrift oder Zahlung am Laufzeitende?
Bei mehrjährigem Festgeld kann der Vertrag jährliche Gutschriften oder eine Zahlung am Ende vorsehen. Die steuerliche Zuordnung folgt dem tatsächlichen Zufluss nach den Vertragsbedingungen. Prüfen Sie deshalb nicht nur die Laufzeit, sondern auch, ob Zinsen verfügbar werden, dem Kapital zugeschlagen werden oder erst später fällig sind. Die Bankabrechnung sollte den vereinbarten Ablauf widerspiegeln.
| Vertragsmerkmal | Frage für die Steuerplanung |
|---|---|
| Jährlich ausgezahlte Zinsen | Wie viel Freistellungsvolumen ist im jeweiligen Gutschriftjahr frei? |
| Zinsen erst am Laufzeitende | Konzentriert sich ein größerer steuerlicher Ertrag in einem Jahr? |
| Zinseszins beziehungsweise Kapitalisierung | Wann liegt nach der konkreten Vertragsgestaltung ein steuerlicher Zufluss vor? |
| Ausländische Bank | Wird deutsche Steuer einbehalten oder muss der Ertrag erklärt werden? |
Ein jährlicher Freibetrag lässt sich nicht in ungenutzter Höhe ansparen. Werden mehrere Jahre Zinsen in einem späteren Jahr steuerlich erfasst, können Sie nicht automatisch die Pauschbeträge sämtlicher Laufzeitjahre zusammenrechnen. Gerade bei größeren Beträgen sollte der Auszahlungsplan deshalb vor Abschluss klar sein.
Freistellungsauftrag über alle Banken abstimmen
Alleinstehende haben 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag pro Jahr, zusammenveranlagte Ehegatten und Lebenspartner gemeinsam 2.000 Euro. Diese Beträge gelten für alle betroffenen Kapitalerträge zusammen. Tagesgeld, Dividenden, Fonds-Steuern und Bausparzinsen können dasselbe Volumen beanspruchen. Ein Festgeldkonto schafft keinen zusätzlichen Freibetrag.
Erteilen Sie einen passenden Freistellungsauftrag, wenn die Bank ihn berücksichtigt. Ohne Auftrag kann zunächst Steuer abgezogen werden, obwohl im Jahresergebnis noch Pauschbetrag frei wäre. Eine Korrektur beziehungsweise Erstattung über die Steuererklärung ist dann gegebenenfalls möglich. Bei sehr niedrigem Gesamteinkommen kann eine NV-Bescheinigung in Betracht kommen.
Festgeld bei einer ausländischen Bank
Eine Anlage im Ausland befreit einen in Deutschland steuerpflichtigen Anleger nicht von der deutschen Besteuerung. Manche Institute oder Plattformkonstellationen nehmen keinen deutschen Kapitalertragsteuerabzug vor. Dann müssen steuerpflichtige Zinsen regelmäßig in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Ob ein deutsches Vermittlungsportal beteiligt ist, sagt allein noch nicht, dass es auch als deutscher Steuerabzugsverpflichteter handelt.
Im Anlageland kann zusätzlich Quellensteuer auf Zinsen erhoben werden. Ein Doppelbesteuerungsabkommen oder eine rechtzeitig vorgelegte Ansässigkeitsbescheinigung kann den Abzug vermindern; das hängt vom jeweiligen Staat und den Voraussetzungen ab. Anrechenbarkeit und ein möglicher Erstattungsanspruch müssen getrennt geprüft werden. Der Artikel über Kapitalerträge aus dem Ausland erläutert den Ablauf.
Fälligkeit, Auflösung und Unterlagen
Festgeld lässt sich üblicherweise nicht beliebig vorzeitig kündigen. Ob eine Ausnahme möglich ist und wie Zinsen dann behandelt werden, ergibt sich aus dem Vertrag. Eine pauschale Aussage, jede Bank berechne einfach eine Kündigungsgebühr, wäre unzutreffend. Steuerlich bleiben die tatsächlich zugeflossenen relevanten Erträge maßgeblich; die Rückzahlung der Einlage wird nicht zu einem Zinsertrag.
Bewahren Sie Vertragsbestätigung, Zinsabrechnungen, Steuerbescheinigung und gegebenenfalls Quellensteuerunterlagen auf. Prüfen Sie am Jahresende, ob das richtige Gutschriftjahr, der freie Pauschbetrag und die einbehaltenen Beträge erfasst wurden. Eine niedrige persönliche Steuerbelastung kann über die Günstigerprüfung berücksichtigt werden, nicht durch einen frei wählbaren Steuersatz bei der Bank.
Mehrjährige Anlage im Kalenderjahr planen
Für eine größere Anlage kann es hilfreich sein, vorab eine einfache Jahresübersicht zu erstellen: Welche Zinsen fließen nach dem jeweiligen Vertrag 2026,2027 und später zu, und welche übrigen Kapitalerträge sind zu erwarten? Tragen Sie nicht automatisch jedes Jahr den gleichen Zinsbetrag ein, wenn der Vertrag tatsächlich eine andere Fälligkeit vorsieht. Bei mehreren Festgeldern können unterschiedliche Laufzeiten und Gutschrifttermine zusammentreffen. Eine solche Übersicht zeigt, wo ein Auftrag zu hoch oder zu niedrig angesetzt ist. Sie ist aber keine Empfehlung, die wirtschaftlich passende Laufzeit allein wegen einer möglichen Freistellung zu verlassen. Verfügbarkeit, Kündigungsmöglichkeiten, Bonität und Einlagensicherung bleiben eigenständige Kriterien. Bei einer gemeinschaftlichen Anlage müssen außerdem Kontoinhaber und steuerliche Zurechnung stimmen. Erhält ein Kind eine eigene Festgeldanlage, ist grundsätzlich dessen steuerliche Situation zu betrachten; der persönliche Pauschbetrag der Eltern wird dadurch nicht automatisch größer.
Fragen zu Abgeltungsteuer auf Festgeld: Nettozinsen richtig planen
Muss ich auf mein gesamtes Festgeld Kapitalertragsteuer zahlen?
Nein. Bei einer normalen privaten Festgeldanlage werden grundsätzlich die steuerpflichtigen Zinsen erfasst, nicht die Rückzahlung der ursprünglichen Einlage. Freibeträge und mögliche weitere Entlastungen werden berücksichtigt.
Wie viel bleibt von 600 Euro Festgeldzinsen nach Steuern?
Ohne freien Pauschbetrag, Verluste, Kirchensteuer oder Quellensteuer verbleiben bei 600 Euro Zinsen 441,75 Euro nach 150 Euro Kapitalertragsteuer und 8,25 Euro Solidaritätszuschlag. Mit ausreichendem Freistellungsauftrag kann der deutsche Abzug entfallen.
In welchem Jahr werden mehrjährige Festgeldzinsen versteuert?
Maßgeblich ist der steuerliche Zufluss nach den Vertragsbedingungen. Jährliche Zinsgutschriften und eine Zahlung am Laufzeitende können zu unterschiedlichen Steuerjahren führen. Prüfen Sie insbesondere Fälligkeit, Verfügbarkeit und Kapitalisierung.
Ist Festgeld im Ausland steuerfrei?
Nein. Bei deutscher Steuerpflicht sind grundsätzlich auch ausländische Festgeldzinsen zu berücksichtigen. Ohne deutschen Steuerabzug ist regelmäßig eine Erklärung erforderlich; zusätzliche Quellensteuer richtet sich nach dem Anlageland und dem Doppelbesteuerungsabkommen.
Kann ich ungenutzte Freibeträge früherer Festgeldjahre nachholen?
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag und wird nicht ins Folgejahr vorgetragen. Bei später gebündelt zufließenden Festgeldzinsen stehen daher nicht automatisch die addierten Pauschbeträge aller Laufzeitjahre zur Verfügung.
