Gemeldet wird die genutzte Freistellung
Ein Freistellungsauftrag erlaubt einer Bank, einen bestimmten Teil Ihrer Kapitalerträge ohne Kapitalertragsteuer auszuzahlen. Die Kontrollmeldung richtet sich danach, wie viel davon tatsächlich genutzt wurde. Ein über 700 Euro erteilter Auftrag mit nur 120 Euro freigestellten Zinsen führt deshalb nicht einfach zu einer Meldung über 700 Euro steuerfreien Ertrag. Diese Unterscheidung ist wichtig, wenn Sie Ihre Bankunterlagen mit Kontrollangaben vergleichen.
Das BZSt verarbeitet die Daten und kann sie den Landesfinanzverwaltungen sowie Sozialleistungsträgern für die vorgesehenen Prüfzwecke bereitstellen. Es entscheidet nicht anstelle Ihres Finanzamts über jede Einkommensteuererklärung. Auch eine technische Meldung macht einen ursprünglich unzulässigen Steuerabzug nicht rückwirkend richtig: Sie müssen weiterhin dafür sorgen, dass Ihre Aufträge insgesamt den zulässigen Betrag nicht übersteigen.
| Angabe | Was sie bedeutet | Was daraus nicht folgt |
|---|---|---|
| Erteilter Auftrag | Höchstbetrag, bis zu dem die Bank freistellen darf | Dass dieser Betrag bereits vollständig genutzt wurde |
| Tatsächlich freigestellter Ertrag | Kapitalertrag, auf den wegen Freistellung kein Steuerabzug erfolgte | Dass dies Ihre gesamten Kapitalerträge waren |
| Steuer-Identifikationsnummer | Persönliches Identifikationsmerkmal für den Datenaustausch | Dass eine Bank die Aufträge bei anderen Banken automatisch kennt |
| Jahressteuerbescheinigung | Nachweis über steuerliche Jahreswerte des Instituts | Eine vollständige Übersicht aller Ihrer Konten |
Mehrere Banken: Die Verantwortung bleibt beim Anleger
Die Steuer-Identifikationsnummer hilft, Freistellungsdaten derselben Person zu verbinden. Trotzdem gibt es keinen automatischen persönlichen Freistellungsmanager, der Ihre Aufträge in Echtzeit optimal zwischen allen Banken verschiebt. Eine Bank kennt grundsätzlich ihren eigenen Auftrag und ihre eigenen Erträge. Sie kann deshalb Steuer einbehalten, obwohl an anderer Stelle noch ein ungenutzter Auftrag besteht.
Führen Sie eine Liste aller Banken einschließlich älterer Tagesgeldkonten, Genossenschaftsanteile und Depots. Notieren Sie den erteilten Auftrag und den bereits genutzten Betrag getrennt. Gerade ein früher kaum genutztes Konto kann nach einer Zinsänderung wieder Kapitalerträge erzeugen. Auch eine Vorabpauschale bei Fonds kann einen Auftrag verbrauchen, ohne dass Ihnen eine Ausschüttung zufließt.
Zwei unterschiedliche Fälle bei zu hohen Aufträgen
Fall A: Aufträge zu hoch, Erträge noch unter der Grenze
Eine Person hat bei zwei Banken jeweils 800 Euro freigestellt. Tatsächlich wurden 100 und 200 Euro Ertrag freigestellt. Die Aufträge summieren sich unzulässig auf 1.600 Euro, aber die tatsächlich freigestellten Erträge nur auf 300 Euro. Die Aufteilung muss korrigiert werden; allein aus diesen Zahlen ergibt sich jedoch noch keine nicht gezahlte Steuer auf Erträge oberhalb des Pauschbetrags.
Fall B: Auch die freigestellten Erträge sind zu hoch
Werden bei denselben beiden Banken tatsächlich jeweils 800 Euro freigestellt, beträgt der genutzte Gesamtbetrag 1.600 Euro. Für eine Einzelperson ohne weitere Besonderheiten wurden damit 600 Euro zu viel freigestellt. Die tatsächlich erzielten Erträge und der erfolgte Abzug müssen berichtigt beziehungsweise in der Steuererklärung vollständig erfasst werden. Andere verrechenbare Verluste können die endgültige Rechnung beeinflussen.
So korrigieren Sie einen Fehler
- Erteilte und genutzte Freistellungsbeträge bei sämtlichen Instituten zusammentragen.
- Die zulässige persönliche Gesamtgrenze bestimmen: 1.000 Euro, bei Zusammenveranlagung gemeinsam 2.000 Euro.
- Aufträge für das laufende Jahr soweit zulässig anpassen und unnötige Aufträge beenden.
- Mit den Banken klären, ob eine fehlerhafte Freistellung im Steuerabzugsverfahren noch korrigiert werden kann.
- Bereits vergangene Jahre und einen bereits ergangenen Steuerbescheid gesondert prüfen; erforderliche Berichtigungen nicht aufschieben.
Ein Auftrag lässt sich nicht beliebig unter einen bereits genutzten Betrag reduzieren, ohne dass die betroffene Bank die steuerlichen Folgen berücksichtigt. Bei einem echten Fehler hilft die vollständige Jahresübersicht mehr als die bloße Änderung eines Formularfelds. Eine Berichtigung gegenüber dem Finanzamt richtet sich nach dem konkreten Fall; eine pauschale Aussage, jeder Fehler sei automatisch Steuerhinterziehung, wäre ebenso falsch wie eine Entwarnung unabhängig von Vorsatz und Steuerverkürzung.
Wo finden Sie Ihre Freistellungsdaten?
Verlässlich sind zunächst die Angaben der jeweiligen Bank: Onlinebanking, Auftragsbestätigung, Steuerübersicht und Jahressteuerbescheinigung. Prüfen Sie auch Konten, die inzwischen geschlossen wurden, wenn das betreffende Steuerjahr noch betroffen ist. Die Meldung beim BZSt ist keine Garantie dafür, dass Ihnen dort eine vollständige praktische Liste aller aktuell erteilten Aufträge zur persönlichen Verteilung zur Verfügung steht.
Bei Verheirateten ist außerdem zwischen Einzelaufträgen und gemeinsamen Aufträgen zu unterscheiden. Namen, Identifikationsnummern und Veranlagungsart sollten zu der steuerlichen Situation passen. Für Kinder wird eine eigene Übersicht benötigt. Deren Aufträge dürfen nicht als Reserve für die Erträge der Eltern behandelt werden.
Mehr zur zulässigen Verteilung steht im Beitrag Freistellungsauftrag erteilen und ändern. Wenn tatsächlich zu viel genutzt wurde, hilft der Ratgeber zu hohe Freistellungsaufträge korrigieren bei der Unterscheidung der nötigen Schritte.
Fragen zu Werden Freistellungsaufträge kontrolliert?
Melden Banken alle erteilten Freistellungsaufträge an das BZSt?
Die Kontrollmeldung enthält insbesondere tatsächlich freigestellte Kapitalerträge. Daraus lässt sich nicht einfach die vollständige Verteilung sämtlicher erteilter Freistellungsaufträge bei allen Banken ableiten. Erteilte und tatsächlich genutzte Beträge sind zu unterscheiden.
Kann das Finanzamt zu hohe Freistellungen erkennen?
Daten über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge können der Finanzverwaltung für Kontrollzwecke zur Verfügung stehen. Anleger sollten daher ihre Gesamtfreistellung selbst prüfen und Fehler unabhängig von einer möglichen Nachfrage berichtigen.
Kennt meine Bank meine Freistellungsaufträge bei anderen Banken?
Eine Bank berücksichtigt grundsätzlich den bei ihr erteilten Freistellungsauftrag und die dortigen Steuerdaten. Sie sollten nicht davon ausgehen, dass sie Ihre Aufträge bei anderen Instituten automatisch vollständig kennt und korrigiert.
Ist ein zu hoher Freistellungsauftrag automatisch Steuerhinterziehung?
Ein fehlerhafter Freistellungsauftrag ist zu korrigieren. Ob zusätzlich eine Steuerverkürzung und strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen, hängt unter anderem von tatsächlich freigestellten Erträgen, Steuerpflicht und Vorsatz ab. Eine automatische Gleichsetzung ist unzutreffend.
Wie prüfe ich die Kontrolle meiner Freistellungsaufträge selbst?
Vergleichen Sie je Bank den erteilten Auftrag mit der tatsächlich genutzten Freistellung. Addieren Sie die Werte getrennt und berücksichtigen Sie die persönliche Gesamtgrenze sowie die richtige Veranlagungsart. Beziehen Sie auch geschlossene Konten im betroffenen Jahr ein.
