Berechnung & Steuersätze

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer 2026?

Auf steuerpflichtige private Kapitalerträge entfallen grundsätzlich 25% Abgeltungsteuer. Mit Solidaritätszuschlag sind es 26,375%; bei Kirchensteuerpflicht liegt die Belastung etwas höher.

Stand: 6. November 2026

Eine Hand bedient einen schlichten Taschenrechner neben einer neutralen Abrechnung auf dunkelblauer Unterlage.
25% Abgeltungsteuer bedeuten mit Soli ohne Kirchensteuer 26,375% Gesamtbelastung auf den steuerpflichtigen Ertrag.

Der entscheidende Unterschied:25% ist der besondere Einkommensteuersatz für viele private Kapitalerträge.26,375% ist die Gesamtbelastung einschließlich Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer. Beide Zahlen sind richtig, sie bezeichnen aber nicht dasselbe.

Diese Steuersätze gelten für Kapitalerträge

Die Abgeltungsteuer betrifft beispielsweise Zinsen auf Tagesgeld, Dividenden und steuerpflichtige Gewinne aus dem Verkauf von Aktien. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der darauf entfallenden Einkommensteuer, nicht 5,5% des Kapitalertrags. Kirchensteuer wird ebenfalls nicht unmittelbar auf das angelegte Kapital berechnet. Sie beträgt je nach Bundesland 8% oder 9% der Einkommensteuer; ihr Abzug wird bereits in der Berechnungsformel berücksichtigt.

KirchensteuerpflichtEinkommensteuer auf KapitalerträgeGesamt einschließlich Soli und KirchensteuerNetto aus 1.000 € steuerpflichtigem Ertrag
Keine25,0000%26,3750%736,25 €
8%24,5098%rund 27,8186%rund 721,81 €
9%24,4499%rund 27,9951%rund 720,05 €

Die Beispiele unterstellen bereits vollständig ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag, keine verrechenbaren Verluste und keine anrechenbare ausländische Quellensteuer. Centbeträge können durch einzelne Abrechnungen und Rundungen geringfügig abweichen. Für Ihren persönlichen Fall können Sie den Abgeltungssteuer-Rechner verwenden.

Warum ein Gewinn nicht automatisch vollständig steuerpflichtig ist

Vor dem Steuersatz steht die Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags. Beim Aktienverkauf ist nicht der gesamte Verkaufserlös steuerpflichtig, sondern grundsätzlich der Gewinn nach Anschaffungskosten und unmittelbar zugehörigen Transaktionskosten. Anschließend werden zulässige Verluste berücksichtigt. Erst auf verbleibende positive Kapitalerträge wirkt der Sparer-Pauschbetrag.

Dieser beträgt 1.000 € pro Person und Kalenderjahr. Zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner können gemeinsam 2.000 € nutzen. Es handelt sich um einen Freibetrag: Erträge oberhalb des Pauschbetrags führen nicht dazu, dass rückwirkend auch die ersten 1.000 € besteuert werden. Ein Freistellungsauftrag lässt die Bank den verfügbaren Betrag bereits beim Steuerabzug berücksichtigen.

1.500 € Zinsen, davon 1.000 € freigestellt

Eine alleinstehende Person erzielt im Jahr 1.500 € Zinsen und hat keine weiteren Kapitalerträge oder Verluste. Nach dem Pauschbetrag bleiben 500 € steuerpflichtig. Ohne Kirchensteuer entstehen 125 € Einkommensteuer und 6,875 € Solidaritätszuschlag, zusammen rechnerisch 131,875 €. Bezogen auf sämtliche 1.500 € Zinsen ist die tatsächliche Belastung deshalb deutlich niedriger als 26,375%.

Wann Kapitalerträge unter 25% besteuert werden

Bei niedrigem übrigen Einkommen kann die Günstigerprüfung in der Steuererklärung helfen. Das Finanzamt vergleicht die besondere Besteuerung mit der tariflichen Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern. Es wendet das günstigere Ergebnis an. Ein niedriger Durchschnittssteuersatz allein beweist noch keine Ersparnis: Entscheidend ist die zusätzliche Steuer, die durch die Kapitalerträge entsteht.

Wer insgesamt voraussichtlich keine Einkommensteuer schuldet, kann bei erfüllten Voraussetzungen eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese verhindert den Bankabzug auch oberhalb des üblichen Freistellungsvolumens. Sie ist keine generelle Steuerbefreiung für jedes Vermögen, sondern setzt die entsprechenden Einkommensverhältnisse voraus.

Teilfreistellung ist kein niedrigerer Abgeltungsteuersatz

Bei Investmentfonds bleibt je nach steuerlicher Fondskategorie ein Anteil der Erträge steuerfrei. Für einen privaten Anleger sind bei einem qualifizierten Aktienfonds 30% der Investmenterträge freigestellt. Auf die verbleibenden 70% wirkt grundsätzlich derselbe Steuersatz. Bei 1.000 € begünstigtem Aktienfondsertrag ohne freien Pauschbetrag werden daher 700 € und nicht 1.000 € besteuert. Die Entlastung verändert die Bemessungsgrundlage und nicht den gesetzlichen 25%-Tarif. Ausschüttende und thesaurierende Aktienfonds können gleichermaßen unter die Teilfreistellung fallen.

Welche Erträge nicht unter den normalen 25%-Tarif fallen

Gesetzliche Renten sind keine Kapitalerträge im Sinne des üblichen Bankabzugs. Auch Gewinne aus dem privaten Verkauf physischer Goldbarren oder bestimmter Kryptowerte folgen anderen Regeln. Bei betrieblichem Vermögen, bestimmten Gesellschafterdarlehen und qualifizierten Beteiligungen können ebenfalls andere Besteuerungsverfahren gelten. Die bloße Bezeichnung „Geldanlage“ reicht daher nicht aus, um den 25%-Tarif anzunehmen.

Ausländische Quellensteuer ist wiederum keine automatisch zusätzliche endgültige Belastung. Soweit sie anrechenbar ist, mindert sie die deutsche Einkommensteuer. Ein im Ausland erstattungsfähiger Überhang muss jedoch grundsätzlich dort zurückgefordert werden. Mehr dazu erläutert der Ratgeber zur Quellensteuer auf Auslandsdividenden.

So kontrollieren Sie den Steuerabzug Ihrer Bank

  • Prüfen Sie zuerst den steuerpflichtigen Ertrag und den Verbrauch Ihres Pauschbetrags.
  • Vergleichen Sie Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer als getrennte Abrechnungspositionen.
  • Kontrollieren Sie vorhandene Verlusttöpfe und bei Fonds die steuerliche Teilfreistellung.
  • Bewahren Sie bei ausländischen Dividenden den Nachweis über Bruttodividende und Quellensteuer auf.
  • Lassen Sie einen fehlerhaften Abzug berichtigen oder beantragen Sie die Überprüfung über die Anlage KAP.

Der Steuersatz allein entscheidet nicht über die Qualität einer Geldanlage. Kosten, Risiko und erwartete Erträge bleiben relevant. Im Depotvergleich können Sie laufende Depot- und Handelskosten gegenüberstellen; die gesetzlichen Steuersätze ändern sich durch einen Depotwechsel nicht.

Fragen zu Wie hoch ist die Abgeltungssteuer 2026?

Beträgt die Abgeltungssteuer 2026 immer 25%?

Für viele private Kapitalerträge beträgt der besondere Einkommensteuersatz 25%. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer kommen hinzu. Freibeträge, Verlustverrechnung oder Günstigerprüfung können die tatsächliche Belastung senken.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer mit Solidaritätszuschlag?

Ohne Kirchensteuer ergeben 25% Einkommensteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf diese Steuer zusammen 26,375% des steuerpflichtigen Kapitalertrags.

Wie viel Abgeltungssteuer bleibt bei 1.000 € Gewinn?

Sind Pauschbetrag und Verlustverrechnung ausgeschöpft, entstehen ohne Kirchensteuer 263,75 € Steuer auf 1.000 € steuerpflichtigen Gewinn. Netto bleiben 736,25 €. Ein noch freier Pauschbetrag verändert die Rechnung.

Warum beträgt die Abgeltungssteuer mit Kirchensteuer nicht einfach 28,625%?

Die Kirchensteuer wird bei der Berechnung der Einkommensteuer bereits entlastend berücksichtigt. Deshalb ergeben sich einschließlich Solidaritätszuschlag rund 27,8186% bei 8% und 27,9951% bei 9% Kirchensteuer.

Zahlen Rentner einen anderen Abgeltungssteuersatz?

Der Bankabzug auf private Kapitalerträge ist auch bei Rentnern grundsätzlich gleich. Ein niedrigeres Gesamteinkommen kann aber über Günstigerprüfung oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu einer Entlastung führen.